WIr haben ein Grundstück mit Wochenendehaus, welches verpachtet ist!
Erstmal vorweg, die Ausgangssituaton:
Das Grundstück ist unser!
Über das Eigentumverhältnis des Wochenendhauses gibt es einen Gerichtlichen Vergleich, dass das Wochenendehaus nach beenden des Pachtverhätnises in unserem Besitz übergeht!
Sämtliche Baumaßnahmen von Pächter am Wochenendhaus sind mit uns vorher zu besprechen und von uns zuzustimmen, die entstandenen Kosten trägt der Pächter!
In dem Vergleich ist auch festgelegt, das die jährliche Pachte für das Pachtjahr am Ende des jeweiligen Jahres, also spätestens am 31.12 zu entrichten ist!
Der Pächter hat die Pacht des abgelaufenen Jahres 2008 bis jetzt dem 05.01.2009 nicht bezahlt!
Auch im Jahr 2007 wurde die Pacht erst verspätet am 15.01.2008 bezahlt!
Was für Möglichkeiten habe ich, das Geld pünktlich einzutreiben, mit dem gerichtlichen Vergleich kann ich sofort eine Zwangsvollstreckung durchführen lassen!
Wielange sollten / muss ich warten um dies durchzuführen?
MfG
Matthias
-- Editiert von Mahlmann am 05.01.2009 14:19
Pachtzahlung Wochenendhaus
5. Januar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 5. Januar 2009 | 14:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pachtzahlung Wochenendhaus
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