Paar Hund gekauft aber Ratenzahlung nach Trennung noch nich fertig!!

13. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
kingbaba92
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Paar Hund gekauft aber Ratenzahlung nach Trennung noch nich fertig!!

Hallo,
Also um es einfachen zu sagen, wir meine freundin und ich haben uns ein hund von 4000€ gekauft. also ich habe die erste rate von 2000€ beim kauf bezahlt und unterschrieben den vertrag (Mann). Auf sie is das hand aber angemeldet, versicherung und steuer auch! Doch zahlen tuhe ich! der hund lebt auch bei mir und hat nicht 1 tag bei ihr übernachtet da ihre eltern es nicht wollen! so. jetzt haben wir uns getrennt und sie will den hund plötzlich haben obwohl sie sich garnichtmehr um den hund kümmert oda je hat! ein offener betrag von restlichen 2000€ sind noch offen! Sie droht mir den hund weg zunehmen aber wie läuft das jetzt! den kann sie haben wenn sie will aber was passiert mit dem angezahlten geld und mit dem restlich zu zahlenden geld?
bitte um hilfe..Danke!!!

Lg kemal

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von kingbaba92):
wir meine freundin und ich haben uns ein hund von 4000€ gekauft.
dann gehört der Hund euch gemeinsam

Zitat (von kingbaba92):
ein offener betrag von restlichen 2000€ sind noch offen!
offene Forderungen haben die Eigenschaft offen zu sein.

Zitat (von kingbaba92):
den kann sie haben wenn sie will
Dann gib ihr doch den Hund.

Zitat (von kingbaba92):
aber was passiert mit dem angezahlten geld
Nix, was soll damit sein? Das gehört dem Verkäufer.

Zitat (von kingbaba92):
und mit dem restlich zu zahlenden geld?
Den schuldest du im Außenverhältnis dem Verkäufer.

Zitat (von kingbaba92):
bitte um hilfe..
Wenn du den Hund nicht mehr haben willst, dann gib ihn ihr ab und zahle dem Verkäufer die restliche Rate. Käs' gelutscht und Lehrgeld bezahlt.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kingbaba92
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

erstmal danke für die ausführlich amüsante antwort :) !!
zweitens will ich nicht die restlichen 2000€ für nix bezahlen!! wenn sie (meine ex) mir mit polizei und allem droht werd ich ihn bestimmt nicht herschenken und ihr den au no bezahlen!! ich will das das sie mir nen kaufvertrag unterschreibt wo drin steht das sie mir die ersten 2000€ zurückzahlt und sich dann selber um die weiteren 2000€ kümmert! und letzendlich der hund zu 100% ihr gehört! nicht das wenn mit dem hund was is und sie dann sagt ja er gehört zur hälfe mir noch.. weil abgezogen link ist sie!
aber wenn sie den vertrag nicht unterschreibt, rein gesetzlich gesehen frage ich ja hier was dann is? wenn sie bei der polizei also oda wo anruft und sagt das der hund ihr gehört und das ich ihn nicht hergibt! is das gesetzlich ihr hund oder unserer?! kann si ihn mir wegnehmen? wenn ja. muss sie dann nicht die restliche rate zahlren?
lg

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von kingbaba92):
amüsante antwort !!
Es war nicht beabsichtigt den Forenclown zu spielen.

Zitat (von kingbaba92):
zweitens will ich nicht die restlichen 2000€ für nix bezahlen
Wieso für nix? Ist für den Hund den du gekauft hast und jetzt (allen Anschein nach) nicht mehr haben willst.

Zitat (von kingbaba92):
wenn sie (meine ex) mir mit polizei und allem droht werd ich ihn bestimmt nicht herschenken und ihr den au no bezahlen!!
Naja, zahlen musst du ihn, denn du bist der Vertragspartner des Verkäufers. Ob du dafür was von deiner Ex bekommst?! ¯\_(ツ)_/¯

Zitat (von kingbaba92):
ich will das das sie mir nen kaufvertrag unterschreibt wo drin steht das sie mir die ersten 2000€ zurückzahlt und sich dann selber um die weiteren 2000€ kümmert!
ich will auch so viel... Und wenn sie nein sagt? Dann hast du eine offene Forderung von 2000€ aus einen Kaufvertrag über einen Hund, den du wohl nicht haben willst und die Ex ihn haben will, aber dafür nicht zahlen möchte. Ist eine doofe Situation, der man am besten entgeht wenn man den Hund an einen Dritten verkauft. Dann hat man das Geld und keinen Hund - und was man nicht hat, kann man nicht hergeben.

Zitat (von kingbaba92):
aber wenn sie den vertrag nicht unterschreibt, rein gesetzlich gesehen frage ich ja hier was dann is?
Da du andauern von "unserem Hund" sprichst würde ich sagen - euer Hund, euer Problem, werdet euch einig.

Zitat (von kingbaba92):
is das gesetzlich ihr hund oder unserer?!
§1006 BGB sagt es wäre zu vermuten, dass es dein Hund ist. Du hast ihn, du hast den Kaufvertrag. Dagegen spricht nur deine Aussage, es würde sich um euren Hund handeln. Wenn du aus "unser Hund" "mein Hund" machst, dann ist es wohl auch deiner.

Zitat (von kingbaba92):
kann si ihn mir wegnehmen?
ja, nein, vielleicht.

Zitat (von kingbaba92):
wenn ja. muss sie dann nicht die restliche rate zahlren?
Nö, du bist Vertragspartner, nicht sie.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

was radfaher Dir wie ich meine völlig zu Recht sagen will ist:

Es gibt einen Vertrag zwischen Dir und dem Hundeverkäufer uber 4000 € den Du noch nicht vollständig erfüllt hast, sodass Du dem Verkäufer noch 2000 € schuldest.

------------------------------------

Und es gibt eine Auseinandersetzung mit der Ex über den weiteren Verbleib des Hundes.

------------------------------------

Beides hat direkt nichts miteinander zu tun. Auch wenn die Ex den Hund ohne weitere Zahlung von Dir mitnehmen würde, müsstest Du den Vertrag mit dem Verkäufer erfüllen. Du würdest also nicht für nix sondern für den von euch geauften Hund zahlen. Deshalb ist diese Teilidee " und sich dann selber um die weiteren 2000€ kümmert! " rechtlich gegenüber dem Verkäufer unerheblich. Zahlt sie später nicht, fordert er von Dir.

Zitat:
wir, meine freundin und ich, haben uns ein hund von 4000€ gekauft.

Beschreibt die Eigentumsverhältnisse. Der Hung gehört euch beiden! Deine Aussage.
Der Kaufvertrag und die Zahlung könnten dagegen sprechen, wären aber nur Indiz für Dein alleiniges Eigentum.
Das sie Steuern und Versicherung bezahlt ist für die Eigentumsverhältnisse nicht entscheident.

"Ich will das" und sie will was anderes. Einigt euch, oder verkauft den Hund wieder. Aber lass dich besser nicht auf Teilzahlung ein.

Zitat:
Sie droht mir den Hund weg zu nehmen
Na und. Dass sie es dürfte, lässt sich Deinem Beitrag nicht entnehmen. Setzt natürlich voraus, dass der Inhalt richtig und vollständig wiedergegeben wurde.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Du hast den Kaufvertrag unterschrieben, also musst Du auch die zweite Rate zahlen. Wer nun den Hund behält und wie Ihr Euch da dann einigt - denn klar, ich würde auch nicht 4000 Euro zahlen und den Hund der Ex dann einfach überlassen -, müsst Ihr Euch überlegen.

Aus Interesse: was für eine edle Rasse ist das? 4000 Euro, wow.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kingbaba92
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

AlphaDog Amsterdam !!! PITTBULL

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kingbaba92
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Sie will ihn mir mit aller gewalt wegnehmen! beim gutachter erzählt sie misst über mich zudem.. keine ahnung was jetzt passiert.. ich soll komplett zahlen und sie bekommt ihn einfach so...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ein Hundegutachter? Ich glaub, ich werd nicht mehr. Im Außenverhältnis zum Verkäufer hin haftest Du und sonst niemand. Wie Ihr es untereinander regelt, ist eine andere Frage, notfalls bedarf es einer Gerichtsentscheidung.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Ein Hundegutachter? Ich glaub, ich werd nicht mehr.

Wieso? Den hat jedes Ordungsamt an der Hand, in größeren Städten sogar mehrere.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ja, aber hier geht es doch um die Begutachtung, wer geeigneter ist, das Tier bei sich zu haben. Ist doch was anderes. Jedenfalls hat ich den Fragesteller so verstanden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Wenn das Ordnungsamt der Meinung ist, jemand ist nicht geeignet, dass er einen solchen Hund hält, dann darf er ihn auch nicht halten. Egal ob er Eigentümer ist oder nicht.
Entbindet den TS aber immer noch nicht von seiner Zahlungspflicht.

Dürfte also für die Freundin der leichteste Weg sein: selbst Sachkundenachweis erbringen, Freund Sachkunde absprechen, voila, sie bekommt den Hund. Freund zahlt.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kingbaba92
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

darauf wird hinauslaufen.. ich werd mein hund dem züchter in Amsterdam wieder zurück geben! der hund is dort besser aufgehoben als bei ihr! sie hat sich nicht um ihn gekümmert.. weder gassi noch geputzt sein dreck.. die ersten 2000€ sind weg! die restlichen erlässt er mir. Ein sehr lieber hund und wunderschön.. aba es is kein spielzeug den man nur im sonnenschein rausbringt und sonst garnicht.. bei ihr is er am arsch. das war ne anschafung zu 2 und ich arbeite nun mal 12std jeden tag und das tut dem hund nich gut.. imma jemanden zu suchen der zwischendurch für ne std rausgeht. sowas sollte man nicht machen erst kaufen und dann wieder zurück geben.. aber der züchter meinte mach dir keine sorgen ich vermittle ihn gut weiter..!! is ein persöhnlicher kumpel von mir.. trotdem danke für eure hilfe!!!
Lg

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hiphappy

Zitat:
Wenn das Ordnungsamt der Meinung ist, jemand ist nicht geeignet, dass er einen solchen Hund hält, dann darf er ihn auch nicht halten. Egal ob er Eigentümer ist oder nicht.
Richtig, kann das OA durchsetzen.

Zitat:
Dürfte also für die Freundin der leichteste Weg sein: selbst Sachkundenachweis erbringen, Freund Sachkunde absprechen, voila, sie bekommt den Hund. Freund zahlt.


Absolut falsch. Nicht das OA bestimmt wohin der Hund kommt. Dass ist erstmal Sache des Eigentümers.

@ Kingbaba

Zitat:
ich werd meinen Hund dem Züchter in Amsterdam wieder zurück geben!

Klingt auch im Sinne des Tieres vernünftig.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Den Hund dahin zurück zu bringen, wo er herkam, ist vermutlich das Beste.
Denn ich möchte nur mal einwerfen, dass der Import solcher Hunde verboten ist. Egal, wem er nun gehört, die Aktion war sowieso illegal. Oder hattet Ihr amtliche Bescheinigungen, die eine Ausnahmeregel für Euch bestätigten?

Warum wundert mich bei der "Schreibe" und der Thematik irgendwie gar nicht, dass es ausgerechnet um einen Pitbull geht? (Dass die armen Hund da nichts zu können, offenbar bestimmte Menschen anzuziehen, weiß ich.)

4x Hilfreiche Antwort

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