PVC Boden erneuern - habe ich irgendwelche Ansprüche gegen meinen Vermieter?

26. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
go464586-70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
PVC Boden erneuern - habe ich irgendwelche Ansprüche gegen meinen Vermieter?

Hi,

ich habe eine Frage zu dem Boden in meiner künftigen Mietwohnung; Ich werde zum 1.6. einziehen und in der gesamten Wohnung ist ein nicht besonders hübscher PVC Boden verlegt (blau-schwarz besprenkelt, wie im Krankenhaus). In Küche und Flur soll mich das nicht stören, er ist ja auf jeden Fall pflegeleicht. Einzig im Schlafzimmer gefällt er mir nicht - und hier kommt noch hinzu, dass der Boden im Schlafzimmer einen ordentlichen dunklen Fleck hat, wahrscheinlich Rotwein. Dieser Fleck ist bekannt und stammt nicht von meiner Vormieterin.

Jetzt würde ich gerne zumindest den Boden im Schlafzimmer vor meinem Einzug erneuern und es stellt sich die Frage, ob ich meinen Vermieter dazu bekommen kann sich daran zu beteiligen. 1.: Ist ein Rotweinfleck Grund genug für eine Erneuerung oder nur ein akzeptabler Schönheitsfehler? Und 2.: Müsste sich der Vermieter prozentual an den Kosten beteiligen, unter der Annahme, dass der Boden bereits 5+ Jahre alt ist (wie alt genau, da frage ich nochmal nach!) - Ich habe gelesen, dass PVC-Böden alle 9-10 Jahre erneuert werden sollten.

Un zu guter Letzt: sollte der Boden wieder mit PVC oder Vinyl ersetzt werden, oder wäre auch ein gutes Laminat möglich? Zum einen, da dieses ja meist dicker ist, zum anderen, da vielleicht alle Böden gleich sein müssen? Kann der Vermieter bestimmen, wie der Boden auszusehen hat oder reicht es, wenn er dem "allgemeinen Geschmack" entspricht, also nicht auffälliges (ich hätte auch nur Interesse an etwas neutralen)?

Verzeiht die ganzen Fragen, ich kenne mich da leider gar nicht aus...

Danke :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go464586-70):
1.: Ist ein Rotweinfleck Grund genug für eine Erneuerung oder nur ein akzeptabler Schönheitsfehler?

Letzteres.



Zitat (von go464586-70):
2.: Müsste sich der Vermieter prozentual an den Kosten beteiligen, unter der Annahme, dass der Boden bereits 5+ Jahre alt ist (wie alt genau, da frage ich nochmal nach!)

Nein.
Gemietet wie besehen.

Ein "find ich häßlich" ist kein Grund, das der Vermieter irgendwie handeln müsste.
Ein "ist verschlissen" ist ein Grund, das der Vermieter handeln müsste.



Zitat (von go464586-70):
es stellt sich die Frage, ob ich meinen Vermieter dazu bekommen kann sich daran zu beteiligen.

Einfach mal nett fragen?
So mancher Vermieter soll ja bereit sein die Verschönerung des Mietraumes mit zu tragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go464586-70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

Ich hab mir sowas schon gedacht aber nachfragen ist immer besser. Hoffentlich lässt sich da was mit meinem Vermieter einrichten mit dem wir beide glücklich werden.

Mit freundlichen Grüßen :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ist wie bei der Maus und dem Käse; wenn man es schmackhaft macht beißt die an ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Selbst wenn der PVC total kaputt ist, hat der Mieter hier m.E überhaupt keinerlei Rechtsansprüche und wäre ich Vermieter, würde ich mich allein wegen § 536b BGB nicht auf so was einlassen, denn das ist ein klassischer Fall von kennen.
Der Teppich liegt ja nicht versteckt, Arglist kann ich auch nicht erkennen, und der Mieter hat bei Einzug ja auch keine Anstalten gemacht den Fleck mit einem Vorbehalt zu versehen, wie sollen hier irgendwelche Rechtsansprüche und Forderungen erwachsen

0x Hilfreiche Antwort

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