PNO Inkasso

9. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
KQuant
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
PNO Inkasso

Guten Tag.

Im Oktober 2014 habe ich mein ersten Brief von PNO Inkasso erhalten. Sie wollten damals 156 € für eine angebliche Forderung von einem Kino eintreiben. Da ich ich diese Forderung für ein Fehler gehalten habe oder eine Masche, habe ich nicht reagiert. Am 2.12.2014 bekam ich dann ein Mahnbescheid, da habe ich sofort Widerspruch eingelegt und ein Brief zu Pno geschrieben, dass die Forderung haltlos sei. Seit dem habe ich von PNO nichts mehr gehört. Nun habe ich durch Zufall meine Schufa Daten eingesehe und habe dort diesen Eintrag gefunden.

PNO inkasso AG
Rückfrage
Abwicklungskonto

Kontonummer
A2014******
Uneinbringliche Forderung / Einzug unwirtschaftlich
Gemeldete Kontonummer
A201402*****
Gemeldeter Forderungsbetrag
313 Euro
Datum des Ereignisses
18.12.2014

Gibt es für mich eine Möglichkeit, diesen Eintrag löschen zu lassen? Ich sehe es vom Prinzip nicht ein diesem Unternehmen nur einen Cent zu überweisen. Die Schufa stellt sich föllig queer.

Grus
M. Lohman

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

da du der Forderug nicht widersprochen hast wurde die Forderung der Schufa gemeldet. Schreibe dem Inkasso einen Widerspruch und verlange eine Löschung bei der Schufa, selbiges schreibst du der Schufa und setzt 14Tage Frist. Sollte das nicht gelöscht sein kannst du einen Anwalt beauftragen mit der Löschung.

Gruß ré

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde parallel das Aufsichtsgericht verständigen und Strafanzeige wegen Verleumdung/Nötigung und Verdacht des gewerblichen Betrugs erstatten. Das Merkmal "Uneinbringliche Forderung / Einzug unwirtschaftlich" ist schon derart dreist gelogen, dass man dagegen vorgehen sollte. Die wissen sehr genau, dass die Forderung offenbar frei erfunden ist, sonst hätte der Gläubiger längst geklagt. Die wissen von deinem Widerspruch und dass die damit keinen Eintrag bei der Schufa machen dürften. Dann so zu tun als habe der Schuldner kein Geld und es sei deswegen "unwirtschaftlich" gegen ihn vorzugehen ist in meinen Augen eine Straftat.

-- Editiert von mepeisen am 10.02.2016 00:37

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