Hallo liebes Forum,
ich brauche dringend euren Rat, da ich etwas Angst habe.
Ich möchte mir einen Neuwagen kaufen, da mein alter PKW bald Schrott ist. Jetzt habe ich in meiner Stadt ein größeres Autohaus, dass besondere Rabatte beim Neuwagenkauf an Gewerbetreibende gibt. Insgesamt bekommt man dort satte 30% auf die UVP (Listenpreis).
=> Ich selber bin Hauptberuflich Angestellter einer gesetzlichen Sozialversicherung und habe durch meinen Hauptjob ein Netto von 2040,00 Euro im Monat.
=> Zusätzlich habe ich einen Ebayshop den ich seit März 2017 aus unterhalte. hier mache ich im Monat ca. 400-500 Euro Reinen Gewinn. Dieser ist auch als Gewerbe beim Gewerbeamt und auch Finanzamt angemeldet. Ich habe deswegen sogar eine neue Steuernummer erhalten.
Ich mache das mit dem Ebayshop also nur als Nebenerwerb. Hauptsächlich verdiene ich aus meiner Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber.
Das Autohaus hat mir nun gesagt, dass es mir den Gewerbetreibenden-Rabatt geben würde (Man wollte von mir zuvor den Nachweis der Gewerbeanmeldung sehen). Man sagte ebenfalls, dass es sich um ein so gutes Angebot handeln würde, da das Autohaus, dann irgendwie mehr Provision vom Autohersteller bekommen würde, wenn an einen Gewerbetreibenden verkauft wird.
Den PKW würde ich natürlich zu 100% privat nutzen, da mein Gewerbe rein zu 100% über das Internet läuft.
Geht so etwas in Ordnung?? Oder stecken da auch irgendwie steuerliche Gründe hinter.
Ich habe Angst, dass das Finanzamt dann sagt, dass ich die gesamte Ersparnis (Die 30% vom Listenpreis) dann an das Finanzamt abführen muss, da ich das Auto dann ja halt nicht gewerblich nutze.
Bitte helft mir
-- Editier von Citroen1989 am 17.09.2017 19:40
PKW als "Gewerbetreibender" kaufen - Probleme mit der Steuer / Finanzamt?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Abführen müssen Sie die Ersparnis auf keinen Fall, allenfalls wäre ein geldwerter Vorteil der Besteuerung zu unterwerfen, was ich hier jedoch nicht sehe.
Der PKW kann vermutlich nichtmal dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, weil die betriebl. Nutzung nicht mehr als zehn Prozent beträgt.
Wenn das Autohaus unter Kenntnis der Sachlage einverstanden ist, machen Sie das doch.
Abgesehen davon: Wenn Sie 10.000 EUR sparen würden und hierfür 3.000 EUR Steuern zahlen müssten, hätten Sie immer noch 7.000 EUR gespart!
Ja Okay, wir reden hier von 27000 Euro Kaufpreis bei einer UVP von 38000.
Ich hatte echt Sorge, dass da etwas Steuerliches hinter steckt. Also dass das Autohaus mir die 11000 Euro erlässt, weil die dann irgendwie etwas Steuerlich geltend machen können.
Und dann habe ich gedacht, dass wenn das Finanzamt sieht, dass ich das Auto gar nicht gewerblich nutze, dass ich dann die 11000 zurückzahlen muss...
Aber dann bin ich beruhigt!
Danke für die INFO
-- Editiert von Citroen1989 am 17.09.2017 20:11
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Das Problem ist hierbei weniger steuerrechtlicher als vielmehr privatrechtlicher.
Die Gewährleistungsansprüche von Gewerbetreibenden unterscheiden sich von denen eines Privatmannes, so dass dieser Punkt zu berücksichtigen ist.
Also der Verkäufer meinte zu mir, dass ich genauso wie sonst auch 2 Jahre Garantie drauf habe.
Gibt es da noch einen Unterschied?
Solange 2 Jahre Garantie mit dabei wären, wäre ich damit auch voll zufrieden.
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach macht es für Dich keinen Unterschied.
Wenn es ein Auto der gleichen Marke wie in Deinem Usernamen ist, dann ist das relativ normal.
Auch die genannten 30 % gibt es bei Händlern dieser Marke öfter.
Bei meinem lokalen Händler z. B. bekommst Du 32 %, wenn Du Mitglied beim Maschinenring bist. Das ist ein landwirtschaftlicher Verein. Den Mitgliedsantrag dafür bekommt Du gleich beim Autohändler :-)
Die verdienen dann praktisch nichts mehr am Auto. Wegen der höheren Absatzzahlen gibt es dann aber wieder höhere Nachlässe vom Hersteller.
1. Bei einem gewerblichen Käufer kann (und wird oft) im Kaufvertrag die Gewährleistung (bzw. Sachmangelhäftung) ausgeschlossen. Das ist bei Neuwagen zwar grundsätzlich weniger relevant, trotzdem sollte man sich der Bedeutung bewusst sein.
2. Du solltest prüfen, ob Du tatsächich 30% Rabatt auf den Bruttolistenpreis erhältst. Falls der Händer von einem gewerblichen Käufer ausgeht, rechnet dieser nämlich zunächst oft die 19 % Mwst raus. (Und falls Du das Fahrzeug doch nicht im Rahmen Deines Gewerbes mit den steuerlichen Vor- und Nachteilen nutzt, zahlst Du die 19% eben doch.)
Beispiel:
Bruttopreis des Fahrzeugs: 47.600,- Euro
Enthaltene Mwst: 7.600,- Euro
Nettopreis: 40.000,- Euro
Händler gibt darauf 10% Rabatt: 8.000,- Euro
Endpreis: 32.000,- Euro (netto!)
Es sieht also im ersten Moment nach einer Ersparnis von 15.600 Euro (47.600 - 32.000) aus ... wäre aber in Deinem Fall definitiv falsch, da Du tatsächlich 32.000 + 19% Mwst = 38.080,- Euro zahlen musst.
Also so sieht das aktuelle Angebot (Habe noch ne Wunschvariante extra gebucht) aus:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=241684-1505753350.jpg
Ich zahle doch nur die 28000,00 Euro Netto oder?
-- Editiert von Citroen1989 am 18.09.2017 18:48
Welche 28.000 netto?
Unten steht gut 28tsd Euro brutto, das werden Sie zahlen. Die USt. können Sie nur ziehen, wenn Sie das Fahrzeug ins Betriebsvermögen nehmen, was bei 100 Prozent Privatanteil nicht geht.
Übrigens gibt es das Fahrzeug mit dieser Ausstattung beim Internetvermittler für Gewerbekunden für weniger als 27tsd inkl. Überführung (für Privatkunden 28,6 tsd Euro). Der Rabatt ist also gut, aber nicht sensationell.
Nach diesem Angebot zahlen Sie ca. 28.000.- Euro. Falls im Angebot keine besonderen Bedingungen bzgl. Gewerbekunden vereinbart sind (z.B. Nachweis durch HR Auszug oder Gewerbeschein), können Sie das Angebot annehmen.
Über einen der großen Internetvermittler erhalten Sie aber 30,00 % Nachlass auf den Gesamtpreis (inkl. Sonderzubehör). Entsprechend 27.069,- Euro + Überführung = 27.769,- Euro.
Korrektur zu meinem gestrigen Beitrag:
Sie haben Ihre Gewerbeanmeldung ja bereits vorgelegt. Damit steht dem Kauf (wenn Ihnen der Preis zusagt) nichts im Wege. Sowohl Händler als auch Hersteller interessiert nicht, wie Sie das Fahrzeug danach tatsächlich verwenden. Das Finanzamt interessiert sich - bei privater Verwendung - ebenfalls nicht dafür.
Tipp:
Lesen Sie sehr genau den Kaufvertrag und zugehörige AGB. Zwischen Unternehmern entfällt der Verbraucherschutz, individuelle Vertragsvereinbarungen sind möglich und üblich.
Falls für private Käufer andere Kaufverträge und/oder AGB zum tragen kommen, lassen Sie sich diese vorlegen und vergleichen Sie diese mit Ihrem Kaufvertrag.
Keine Angst. Du kaufst etwas und bezahlst es. fertig. Dass das Autohaus nur an Gewerbetreibende verkauft hat steuerlich keinerlei Relevanz. Es geht hier ausschließlich um Angelegenheiten des Verbraucherschutzes. Auf diese rechte würdest du dann nämlich verzichten. Das ist in dem Fall hier auch völlig legal.ZitatIch habe Angst, dass das Finanzamt dann sagt, dass ich die gesamte Ersparnis (Die 30% vom Listenpreis) dann an das Finanzamt abführen muss, da ich das Auto dann ja halt nicht gewerblich nutze. :
Ach ja? Und die Pakete werden zum Postamt teleportiert?ZitatDen PKW würde ich natürlich zu 100% privat nutzen, da mein Gewerbe rein zu 100% über das Internet läuft. :
ZitatÜber einen der großen Internetvermittler erhalten Sie aber 30,00 % Nachlass auf den Gesamtpreis (inkl. Sonderzubehör). Entsprechend 27.069,- Euro + Überführung = 27.769,- Euro. :
Es geht sogar noch ein Stück günstiger über einen anderen Vermittler, allerdings nur bei Anmeldung auf das Gewerbe, was hier wohl nicht in Frage kommt.
Übrigens in meinen Augen immer noch sehr viel Geld für einen Kleinwagen dieser Herkunft.
Beim Betriebsvermögen geht aber halt nur 0% oder 100% (10-50-90)! Beim Unternehmensvermögen sieht es natürlich anders aus!ZitatAch ja? Und die Pakete werden zum Postamt teleportiert? :
taxpert
Es ging um die Nutzung! Ich kann auch einen privaten PKW zur Ausübung eines Gewerbe nutzen.ZitatBeim Betriebsvermögen geht aber halt nur 0% oder 100% :
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