PKW Teilkaskoschaden, eigener Gutachter erlaubt?

7. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.03.2019 14:39:38
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 10x hilfreich)
PKW Teilkaskoschaden, eigener Gutachter erlaubt?

Hallo, folgende Situation ist gegeben:

A erlitt Ende Juni an seinem PKW einen Hagelschaden. Dieser wurde der Teilkaskoversicherung unmittelbar mitgeteilt. Kurz darauf (ca. 30.06) bekam A einen Brief seiner Versicherung:
Schadennummer ist vorhanden
Sammelgutachten soll stattfinden.

Nun wollte A zunächst den Schaden beheben lassen, daher war der Ausgang des Gutachten relativ egal, da am Ende der Schaden behoben wäre und die Werkstatt mit der Versicherung abgerechnet hätte. A hätte lediglich die Selbstbeteiligung gezahlt.

Nun hat sich dem A eine Möglichkeit ergeben den Schaden "kostenlos" von einem Freund beheben zu lassen (gegen Materialkostenerstattung). Daher möchte A nun den Schaden fiktiv abrechnen.


A ist mittlerweile etwas schlecht gelaunt, da die Versicherung seit dem 30.06 sich nicht mehr gemeldet hat.
Nun zu den Fragen:
- Muss A den Sammelgutachter der Versicherung akzeptieren, oder kann er morgen einen eigenen Sachverständigen aufsuchen? Die Frage bezieht sich natürlich darauf, ob die Versicherung diesen dann bezahlen muss.
A befürchtet, dass der Sammelgutachter gegenüber der Versicherung parteiisch gutachtet..
- A hat vor ca. 2 Wochen bei der Versicherung nach dem aktuellen Stamd der Dinge gefragt. Dort wurde er nur unter Hinweis auf die Höhe Anzahl der Schäden Inder Region vertröstet. Macht es Sinn der Versicherung eine Frist (nachweisbar, 14 Tage...) zu setzen sich um die Schadensbehebung zu kümmern, oder kann die Versicherung hier nicht sinnvoll in Verzug gesetzt werden, da sie sich Zeit lassen kann wie sie möchte?
Wurde durch dieses Telefonat gar der Sammelgutachter "akzeptiert"? Oder wurde er gar akzeptiert, da man einem Sammeltermin nicht gleich wiedersprochen hat?

Was vielleicht noch wichtig ist: A hat mit seiner Versicherung eine Werkstattbindung vereinbart. Das Fahrzeug hat nur optische Mängel, die Funktion ist durch den Schaden nicht beeinträchrtigt. Bisher ist keine Terminvereinbarung mit dem Gutachter getroffen worden.

Ich bedanke mich vorab für die Meinungen!

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