Hallo, mal angenommen ich habe einen PKW Stellplatz auf einem Privatgrundstück gemietet. Haftet der Vermieter dann für Schäden die durch herabfallende Äste verursacht werden?
quote:Haftet der Vermieter dann für Schäden die durch herabfallende Äste verursacht werden?
Mit ziemlicher Sicherheit: Nein. Ohne besondere Vereinbarung haben den Stellplatz „gemietet wie gesehen" und tragen damit auch die Gefahren, die sich aus der Lage des Parkplatzes (unter einem Baum) ergeben.Sturmschäden zahlt unter bestimmten Umständen die Teil- / Vollkasko.Haftbar ist eventuell der Eigentümer des Baumes, den eine Verkehrssicherungspflicht trifft. Oftmals ist das die Stadt oder Gemeinde. Hier dürfen aber keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Sichtprüfung reicht, Todholz muss entfernt werden.
http://www.versicherungsmagazin.net/fragen/empfiehlt-sich-der-abschluss-einer-haus-und-grundbesitzerhaftpflichtversicherung : "Selbst wenn das Grundstück unbebaut ist und keine Baustelle eine gewisse Gefahr darstellt, so kann immer noch etwas passieren, wofür der Besitzer in voller Höhe haften muss.... Oder aber ein Baum von Grundstück entwurzelt bei einem Sturm und beschädigt das Nachbargebäude oder ein Auto. Sollte ein herunterfallender Ast einen Passanten verletzen, müssen Grundbesitzer auch hierfür in voller Höhe haften."
Sehen Sie, hamburgerin hat ja schon eine Quelle gefunden. Und wenn Sie Grundstückseigentümer wären, dann würden Sie wissen, dass man sich über Bäume, die an der Grundstücksgrenze stehen, unter anderem auch prima die davon ausgehenden Gefahren und erforderliche Verkehrssicherungspflichten (nachbarschafts-)streiten kann.