PKW Kauf Privat

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Tanja1710
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
PKW Kauf Privat

Guten Tag,

ich benötige dringend einen Rat, da ich mich arglistig getäuscht fühle.

Wir haben gestern einen PKW gekauft. Privat.

In der Anzeige stand:

PKW ohne Mängel, mit TÜV bis 07/2014.

Mein Mann hat eine kurze Probefahrt gemacht und wir haben mit dem Verkäufer gesprochen. Wir haben mehrfach gefragt, ob der Wagen irgendwelche Probleme hat. Er beneinte alles und sagte uns, er habe alles reparieren lassen.
Wir haben uns dann auf einen Betrag geeinigt und auch darauf, da der Wagen noch angemeldet ist, dass wir ihn am folge Tag ummelden. Unterwegs habe ich mir die Papiere angeschaut und festgestellt, dass er uns keinen TÜV Bericht und keine ASU mitgegeben hat, woraufhin ich ihn anrief und er sagte, er habe keinen und das geht auch ohne.
Was natürlich nicht ging.
Da wir den Wagen nicht ohne TÜV und ASU anmelden konnten, haben wir uns gedacht, machen wir halt einen neuen TÜV und melden ihn dann um.
Naja, er hat keinen TÜV bekommen, wegen erheblicher Mängel, die lt, Aussage des GTÜ Mitarbeiters schon länger sind und auch bekannt sein müssten, da z.B. ein Hydraulisches Feder Problem nicht von heut auf morgen passiert und er stark Öl, aus dem Motor und ÖL aus der Hydraulik verliert.

Was können wir nun machen ?
Wie sollen wir uns weiter verhalten ?
Noch ist der Wagen auf den Verkäufer angemeldet, da wir einen PKW benötigen (Arbeit).

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

War der VK ein Händler od. eine Privatperson?

Wurde die Sachmängelhaftung vertraglich ausgeschlossen?

Falls ja: Bitte genauen Wortlaut mitteilen!

Bitte auch Angaben zum Alter/Km-Stand etc. mitteilen!

quote:
Da wir den Wagen nicht ohne TÜV und ASU anmelden konnten


Das Auto hat doch lt. Ihrer Aussage TÜV bis 07/2014!?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tanja1710
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Vertrag Datum und Uhrzeit

Käufer

...

Verkäufer

....

Fahrzeug

......

Sondervereinbarung und Besonderheiten

Der Verkauf erfolgt ohne jegliche Garantie und Gewährleistung.
Der Käufer verpflichtet sich den Wagen bis zum 13.01.2014 abzumelden.

Preis

.....


Unterschriften

Das ist der Vertrag
Alter 2001 198000 km (Diesel)

Schreibfehler
Sollte heißen, ohne Berichte. Wir können den PKW nicht auf uns anmelden, da wir keine Prüfberichte haben.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

"Gewährleistung für einen PKW bei Privatverkauf - diese Möglichkeiten haben Sie

Wenn Sie Ihren privaten Pkw zum Privatverkauf anbieten, dürfen Sie grundsätzlich jegliche Gewährleistung ausschließen. Hier sind Formulierungen wie "Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" oder "Gekauft wie besehen und besichtigt" üblich.
Viele Verkäufer laden dann aus dem Internet einen Formularvertrag herunter und nutzen ihn als Kaufvertrag. Kommt es dann seitens des Käufers zu Beanstandungen, beginnt für Sie der Ärger.
Aktuelles Urteil zur Gewährleistung bei Pkw

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Urteil vom 27.5.2011 (Az. 6 U 14/11 ) beanstandet und die gängige Rechtsprechung bestätigt, dass ein solches Formular vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingungen enthalte und diese der gesetzlichen Inhaltskontrolle unterliegen. Es genüge, wenn ein solches Musterformular auch durch einen Dritten für die unbeschränkte Verwendung bereitgehalten werde.
Dann allerdings ist eine Klausel, die den unbeschränkten Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf beinhalte, unwirksam. Sie verstoße nämlich gegen die gesetzliche Vorgabe, dass Sie beim Privatverkauf Ihre Haftung für grobes Verschulden und für Personenschäden gerade nicht ausschließen dürfen.
Auch als Privatverkäufer haften Sie für Personenschäden und grobes Verschulden, allerdings nur insoweit, als Sie die Gewährleistung formularmäßig ausgeschlossen haben.

Beim Privatverkauf Kaufvertrag individuell formulieren

In der Konsequenz bedeutet dies, dass Sie Ihren Kaufvertrag individuell formulieren müssen.

Sie können sich zwar an einem Mustervertrag orientieren, dürfen diesen aber nicht vorbehaltslos übernehmen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der dem Käufer vorgelegte Kaufvertrag für eine Vielzahl von Verkäufen verwendet wird. Er muss sich individuell darstellen. Nur dann dürfen Sie auch beim Privatverkauf die Gewährleistung für Ihren Pkw vollständig ausschließen. Und nur dann wird die Vereinbarung im Streitfall von einem Gericht nicht im Sinne allgemeiner Geschäftsbedingungen überprüft.
lle:12gebrauchtwagen.de



quote:<hr size=1 noshade>Wir können den PKW nicht auf uns anmelden, da wir keine Prüfberichte haben. <hr size=1 noshade>


Sie können eine "Zweitschrift" gegen Gebühr erhalten.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tanja1710
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Verstehe ich das jetzt richtig ?
In dem Vertrag steht
Der Verkauf erfolgt ohne jegliche Garantie und Gewährleistung. Lt. mündl. Aussage des Verkäufers, hat der Wagen keine Mängel (was auch schriftl. in der Anzeige stand)

Lt. GTÜ bestehen erhebliche Mängel Prüfplakette kann nicht erteilt werden.
Mängel
Feststellbremse ungleichmäßig
Traggelenk/Führungsgelenk 1 Achse rechts unten ausgeschlagen
Motor undicht - Ölverlust mit Abtropfen
Hydraulische Federung vorn undicht - Ölverlust mit Abtropfen

Kann ich da auf arglistige Täuschung / Verschleierung der Mängel, vom Kaufvertrag zurück treten ?

Wenn man wüsste wer den TÜV Bericht ausgestellt hat, könnte man evtl. eine Zweitschrift bekommen, nur selbst das konnte er mir nicht sagen und im Fahrzeugschein steht nur das Datum.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Mängel
Feststellbremse ungleichmäßig
Traggelenk/Führungsgelenk 1 Achse rechts unten ausgeschlagen
Motor undicht - Ölverlust mit Abtropfen
Hydraulische Federung vorn undicht - Ölverlust mit Abtropfen


Ich bin kein Kfz-Fachmann - es könnte sich aber auch um altersübliche Verschleißerscheinungen handeln (dann kein Sachmangel!).

Arglistige Täuschung müssten Sie dem VK nachweisen!


quote:
Wenn man wüsste wer den TÜV Bericht ausgestellt hat, könnte man evtl. eine Zweitschrift bekommen, nur selbst das konnte er mir nicht sagen und im Fahrzeugschein steht nur das Datum.


Aus der Zulassungsbesch. Teil I (Fahrzeugschein) müsste hervorgehen ("Stempel"), wer die Untersuchung durchgeführt hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tanja1710
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Mitarbeiter der GTÜ sagte, es ist kein Schaden der von heut auf morgen kommt und die ganze Plastikwanne ist voll mit ÖL. Der muss schon länger getropft haben, was lt. meiner Meinung nach ja auch zu sehen sein müsste, wenn man zum Auto geht oder damit fährt.


Nein, leider ist da kein Stempel.
Der Verkäufer, hat den Wagen erst im August 2013 selber gekauft und da wurde ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt. Einzig das Datum zur nächsten HU steht drin.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Der Mitarbeiter der GTÜ sagte, es ist kein Schaden der von heut auf morgen kommt und die ganze Plastikwanne ist voll mit ÖL. Der muss schon länger getropft haben, was lt. meiner Meinung nach ja auch zu sehen sein müsste, wenn man zum Auto geht oder damit fährt.


Sie müssten nachweisen, dass der VK dies wusste!


quote:
Nein, leider ist da kein Stempel.
Der Verkäufer, hat den Wagen erst im August 2013 selber gekauft und da wurde ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt. Einzig das Datum zur nächsten HU steht drin.


Es gibt 2 Möglichkeiten:

1. Fragen Sie den Vor-Vorbesitzer

2. Alle TÜV-Berichte sind i.d.R. im Computer der jew. Prüfstellen (TÜV, Dekra etc.).

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tanja1710
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Wir haben morgen um 12 Uhr einen Termin beim Anwalt.

Wir wollten heute zu meiner Schwiegermutter und fahren dabei ein kleines Stück Autobahn.
Mein Mann nutzte die Chance und ist mal nicht höchstens 70 kmh gefahren, sondern mal 120 - 130 kmh.
Das aber gerade mal 5 sek. da auf einmal die Motorlampe aufleuchtete und wieder die Fehlermeldungen
auf dem Bordcomputer gekommen sind, die lt. Aussage des Verkäufers alle repariert wurden, aber auf
dem Bordcomputer nicht gelöscht werden konnten.
Wir sind auf dem direkten Weg zu einer Citroen Werkstatt und der Wagen wurde an deren Computer
angeschlossen. Heraus kam, das der Rußpartikelfilter bei nun 195800 Laufleistung, noch nicht einmal
gewartet wurde. Der Diesel Filter komplett dicht ist.
Genau auf diese Sachen haben wir am Tag des Kaufes den Verkäufer angesprochen, da der Bordcomputer
das da angezeigt hatte und er hat uns gesagt: wir haben alles machen lassen. Die Werkstatt konnte den
Fehler nicht löschen und es hat nichts zu sagen.

Nun haben wir auf alle Fälle den Beweis für eine arglistige Täuschung.
Der Anwalt wird nun alles in die Wege leiten und mal schauen was der nette Verkäufer dann sagt.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

sorry auch wenns sich für dich nicht gerade gut anhören lässt, aber das Problem mit der Motorwarnleuchte und dem DPF kann der VK ganz schnell und äusserst plausibel erklären!

Wer sich ein klein wenig mit der DPF Materie auskennt, wird auch wissen wie!
Wenn ein DPF laut MSTG zu ist, ist dieser reell evtl noch nichtmal zu! Das MSTG errechnet anhand von Durchschnittswerten einen errechneten DPF Aschemassenbeladungszustand, dieser kann jedoch weit vom eigentlichen Wert entfernt sein, trotzdem geht das MSTG ins Notlaufprogramm. Citroen kann dann auch nicht mehr machen, als den Fehlerspeicherauslesen und anhand von errechneten Werten sagen der DPF ist zu, bnzw nicht gewartet worden. Solange Citroen den DPF nicht ausgebaut und dann mal gestetet hat, kann man die Aussage der DPF ist zu als irrelavant ansehen, da sich wie gesagt errechnete Werte nicht mit reellen Werten überschneiden! Auch muss der Vorbesitzer nur mal hingegangen sein und hat den DPF hergenommen bzw ausbauen lassen und mit einem Hochdruckreiniger "durchgeblasen", allein dann stimmen reelle Werte und errechnete Werte nicht mehr überein. Auf diese weise kann man einen vollen DPF recht gut wieder zum laufen bringen, kan ndas aber kaum dem MSTG beibringen, da ja kein neuer Filter verbaut wurde, was dem Hersteller nicht recht ist, da er den DPF dann nicht teuer im Auto verbauen kann.

Daher, eucer VK braucht nur zu sagen, der DPF wurde "gespült" und dan wieder unters Auto geschraubt, DPF Werte an sich lassen sich aber nur über den Wechsel des DPF zurücksetzen.

Desweiteren kann es auch einfach nur sein, dass sich der Differenzdrucksensor verabschiedet hat, was sich beim MSTG dann auch darin äussert den gleichen Fehler anzuzeigen, da das MSTG falsche Werte des Sensors beinhaltet. Dies kann von einem auf den anderen Tag geschehen.

Eure beweisführung kann äusserst schnell und äusserst einfach wiederlegt werden, dies kan Euch Jeder sagen, der sich ein klein wenig mit der DPF Materia auskennt...

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tanja1710
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Werkstatt hat sich den Rußpartikelfilter angeschaut und es wurde daran gar nichts gemacht. Er wurde nicht einmal abgeschraubt.

Was den Diesel Filter angeht, ok, da können wir uns nur auf die Aussage stützen, was das Fehlerprogramm ausgespuckt hat.

Aber nach allem was ich gehört habe und das mit der Aussage des VK vergleiche, hat er uns auf das übelste verar.....

Genau das sagte uns der GTÜ, unsere Werkstatt, eine andere Werkstatt und der Citroen. Noch dazu halt zwei Berichte.

Mal schauen was der Anwalt morgen sagt.


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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Ich kenne aber genügend Autofahrer, die die von dir /GTÜ genanten Mängel nichtmal ansatzweise erkennen würden.

Wenn der VK nicht all zu weit weg wohnt, würde ich mal an deiner Stelle schauen gehen, ob man evtl Öltropfer sehen kann, wo das Fahrzeug gestanden hat. Wenn man da keine sieht, dann kann man davon ausgehen, der VK kannte das Problem nicht, somit ist dann die Sache wieder zu Euren Ungusten. Ist alles nicht so einfach, dem VK etwas zu beweisen, vorallem wenn er das Fahrzeug selber noch nichtmal so lange hat, ausser es gibt Zusagen des weiteren Vorbestiters diesbezüglich...

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ein Citroen in dem Alter mit der Laufleistung, da würd ich nicht erwarten daß der überhaupt nochmal anspringt.

Zusicherungen, die der Verkäufer gemacht hat, müssen beweisbar sein, um etwas unternehmen zu können. Für Mängel, die der Verkäufer nicht _beweisbar_ kannte, muß er nicht haften.

Die Meinung einer Citroen-Werkstatt beweist nichts, jedenfalls rechtlich. Die verdient gern an ultravielen superschweren Mängeln, nachdem die Möhren sich ja nicht gerade wie warme Semmeln verkaufen.

TÜV neu bedeutet gar nichts, außer daß die Gebühr bezahlt wurde.

Ich würde die hoffentlich nicht mehr als ein paar hundert Euro Kaufpreis als Lehrgeld abhaken. So eine Zitrone zum fehlerfreien Funktionieren zu bringen ist irgendwo zwischen wirtschaftlich unsinnig und unmöglich.

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"Morgenstund ist ungesund."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zum Kauf:

Den TÜV-Bericht läßt man sich _vor_ dem Kauf zeigen.

Ebenso die Belege über die angebliche Reparatur angezeigter Fehler, die leider nicht im System gelöscht seien...

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"Morgenstund ist ungesund."

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von bear am 15.01.2014 18:25

TÜV neu bedeutet gar nichts, außer daß die Gebühr bezahlt wurde.

Und wenn die TÜV-Plakette am Auto ist und der TÜV-Bericht keine negativen Merkmale nennt, ist das Auto für den Laienverkäufer "mängelfrei".

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Es ist halt ein gebrauchter, der es nicht mehr gemacht hat und verkauft wurde. Wenn sich ein Käufer für diese Sache findet/interessiert ist es doch gut (?). Das immer wieder erheblich Geld in gebraucht gekaufte Fahrzeuge investiert werden müssen sollte sich schon herumgesprochen haben.
Die Wirtschaft boomt da durch. Kfz-Werkstätten machen gute Geschäfte, Zahlen Steuern, beschäftigen Leute welche ins Sozialgefüge einzahlen.
In welchem Gesetz steht eigentlich, dass "Fehlkäufe" rückgängig zu machen sind. Ich meine damit nicht... falsch zu gesicherte Qualitätsmerkmale.
Bei fehleneden Unterlagen für´s Produkt welche ich brauch damit ich es auch nutzen kann, fällt mir nur "Blauäugigkeit", selbst Schuld ein.

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