PKW Bestellung unter Vorbehalt - rechtliche Würdigung

11. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
kai.cool
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
PKW Bestellung unter Vorbehalt - rechtliche Würdigung

Für die rechtliche Würdigung einer Vertragsklausel des vorliegenden fiktiven Sachverhalts benötige ich eure Hilfe :)

Der Kunde A bestellt einen gebrauchten Vorführwagen des Autohändlers M. Die Bestellung wird telefonisch abgewickelt. Im Anschluss an das Telefonat wird der schriftliche Bestellvertrag vom Händler M per Email an den Kunden geleitet. Der A unterschreibt den Vertrag und sendet diesen ebenfalls per Email zurück.

Der Kilometerstand des gebrauchten Fahrzeuges konnte nicht exakt übermittelt werden, da sich das Fahrzeug in einer Vermietung befindet. Der Kotflügel des Fahrzeugs wurde aufgrund eines Unfallschadens neu lackiert. Der A hat den gebrauchten PKW nicht in Augenschein nehmen können.

Der Vertrag enthält nun folgende Klausel:
"Herr A erhält ein kostenfreies Rücktrittsrecht vorbehaltlich Besichtigung und Probefahrt"

Was genau ist unter dieser Formulierung nach eurer rechtlichen Einschätzung zu verstehen?

-- Editier von kai.cool am 11.08.2017 11:02

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von kai.cool):
Was genau ist unter dieser Formulierung nach eurer rechtlichen Einschätzung zu verstehen?

Ansehen, probefahren und dann entscheiden ob man ihn nimmt oder nicht.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Meiner Einschätzung nach, dass A für Ihn kostenlos vom Kaufvertrag zurücktreten kann, sollte sich das Fahrzeug nicht in dem Zustand befinden der Ihm bei Vertragsschluss zugesichert wurde.

Wenn man es von der anderen Seite sieht, ist das natürlich auch eine nett formulierte "Absicherung" für den Verkäufer, das Fahrzeug scheint ja noch in Nutzung zu sein, hier besteht für den Händler die Gefahr, dass sich der Zustand des Fahrzeugs noch verschlechtern, bzw. das Fahrzeug sogar zerstört werden kann.
Um dann nicht selbst den Vertrag anfechten zu müssen und sich ggf. schadenersatzpflichtig zu machen, räumt man dem Kunden großzügigerweise ein kostenloses Rücktrittsrecht ein, in der Hoffnung, dass dieser nicht auf Erfüllung des Kaufvertrages besteht. :devil:

-- Editiert von spatenklopper am 11.08.2017 12:41

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#3
 Von 
kai.cool
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Einschätzung :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Es kam per PN, da es aber eher hier rein gehört, erlaube ich mir (kai.cools Einverständnis vorausgesetzt) diese hier zu posten.

Zitat:
kai.cool11.08.2017 14:05:31 Hallo, darf ich dir noch eine Frage zu dem Thread stellen?

Bist du grundsätzlich auch der Meinung, dass die Vorbehaltsklausel nach der Probefahrt gültig ist? Also nach Abschluss der Probefahrt und direkt bei Rückgabe des Auto's muss diese dann gezogen werden oder eben nicht?

Der PKW wird auch nach der Probe noch weitere 2 Wochen als Mietwagen eingesetzt. Wie verhält es sich da mit evtl entstehenden kleinen Mängeln?


Grundsätzlich würde ich das so sehen, ob das bei nachträglicher Weiternutzung als Mietwagen noch haltbar ist....., ich weiß es nicht.
Von daher kann ich nur dazu raten, das Fahrzeug erst zu inspizieren und Probe zufahren, wenn das Fahrzeug endgültig beim Händler steht.
Auf den Stress nach 14 Tagen das Fahrzeug nochmal komplett durchzuchecken und dann eventuell die A-Karte zu ziehen, hätte ich keine Lust.


-- Editiert von spatenklopper am 11.08.2017 15:16

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kai.cool
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich hast du recht, die Frage hätte hier reingehört.

Danke für deine Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

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