PKH soll aufgehoben werden.

7. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
tinichen85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
PKH soll aufgehoben werden.

Hallo erstmal !
Ich beziehe PKH welche ich längere Zeit bzw. bis zum Verfahren mit monatlich 45€/Monat bezahlt habe. Nach dem Urteil, habe ich gesagt, dass ich beginne den Schadensersatz zu zahlen, sobald ich die restlichen Kosten fürs Gericht getilgt habe. Dem wurde zugestimmt, aber irgendwie wurde dann der März als Zahlungsbeginn eingetragen, obwohl ich noch 3 Monate gebraucht hätte um die Kosten fürs Gericht zu tilgen. Die beiden Zahlungen habe sich also überschnitten. Somit habe ich dann einen Dauerauftrag für die Zahlung für den Schadensersatz angelegt und konnte aber bis jetzt fürs Gericht die kosten nicht bezahlen.

Jetzt habe ich eine Mahnung bekommen und ich habe schriftlich gebeten, ob ich die Schulden mit 20€/mtl. begleichen könne und habe meine Ausgaben/Einnahmen offen gelegt (Bafög) und dem Schreiben beigefügt. Jetzt kam ein Schreiben in welchem Stand "Wer weiterhin Geld für Fitnessstudio und Handyvertrag hat, kann auch Verbindlichkeiten beim Staat tilgen" .. "Sie haben 2 Wochen Zeit .. sonst wird die Prozesskostenhilfe aufgehoben".

Zum einen muss ich ja telefonisch erreichbar sein und habe weder eine Allnet-Flat oder sonst was, sondern nur einen 5 Jahre alten Vertrag. Zum anderen kostet das Fitnessstudio nur 17 Euro im Monat.
Das dies kein Argument ist, ist mir bewusst, aber ich habe das Fitnessstudio und den Handyvertrag schon lange vor dem Prozess abgeschlossen und diese jetzt extra wegen der Rate gekündigt, muss jedoch bis zum Vertragsende noch weiter bezahlen. Somit habe ich ja das Geld trotzdem nicht. Ich habe auch geschrieben, dass ich Zahlungswillig bin und es für beide Seiten besser ist es so zu regeln, damit meine Schulden jetzt regelmäßig in kleinen Raten begleichen kann.

Was bedeutet das wenn die Prozesskostenhilfe aufgehoben wird? Werden dann bestimmte kosten fällig, oder nur die Rate aufgehoben, oder bekomme ich in Zukunft dann keine mehr? So wie ich gelesen habe, kann man dagegen auch nichts unternehmen, da der Streitwert unter 600€ liegt.



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das ist eigentlich mal wieder ein schöner Fall für "Hätten Sie mal besser einen Fachmann gefragt, bevor Sie einfach anstatt der Rückzahlung der PKH-Raten Zahlungen an den Gläubiger vornehmen".

Das sind doch zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Und das Problem ist, dass nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 ZPO die PKH-Bewilligung aufgehoben wird, wenn die Partei länger als drei Monate mit der Zahlung einer Monatsrate oder mit der Zahlung eines sonstigen Betrages im Rückstand ist. Nichtzahlung der PKH-Raten war daher eine ganz schlechte Idee.

Wenn die PKH-Bewilligung aufgehoben wird, dann können zum einen höhere Kosten anfallen. Ab gewissen Streitwerten sind z.B. die RA-Kosten ohne PKH-Bewilligung höher als mit PKH-Bewilligung. Auch sind die ausstehenden Gerichtskosten dann sofort zur Zahlung in einer Summe fällig. Ob dafür dann Ratenzahlung gewährt wird, ist fraglich. Evtl. droht daher von der Staatskasse die Vollstreckung.

Eine zukünftige Nichtbewilligung nur vor dem Hintergrund der Aufhebung der Bewilligung in einem anderen PKH-Verfahren ist mir nicht bekannt und ergbit sich auch nicht aus den gesetzlichen Vorschriften.

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