PKH bei abgetretenem Recht?

13. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ryan666
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)
PKH bei abgetretenem Recht?

Hallo! Folgende Situation:

Beendetes Wohnraummietverhältnis. Mieter verklagt Vermieter nach außergerichtlicher Zahlungsaufforderung auf Rückzahlung der Mietkaution.

Kann PKH bewilligt werden?

Denn die Kaution wurde ursprünglich nicht vom Mieter sondern von der Sozialbehörde (Landratsamt) an den Vermieter gezahlt.

Zugrunde lag ein Darlehensvertrag.

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt durch teilweise Anrechnung der monatlich auszuzahlenden Grundsicherung.

Weiter wurde zwischen Mieter und Landratsamt vereinbart, dass der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution vom Mieter an das Landratsamt abgetreten wird.

lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Weiter wurde zwischen Mieter und Landratsamt vereinbart, dass der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution vom Mieter an das Landratsamt abgetreten wird. <hr size=1 noshade>

Wieso wenn man sie doch vollständig bazhalt hat?
Oder sind naoch Raten offen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Ryan:

quote:
Kann PKH bewilligt werden?


Es KANN sicherlich, ja. Ob PKH bewilligt wird oder nicht, hängt neben dem Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen auch davon ab, ob die Klage ausreichende Aussicht auf Erfolg hat. Und das kann hier mangels ausreichender Informationen niemand seriös beantworten.

quote:
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt durch teilweise Anrechnung der monatlich auszuzahlenden Grundsicherung.


Hier schließe ich mich der Frage von @Harry an, ob das Darlehen gegenüber dem Landratsamt vollständig getilgt ist.

quote:
Weiter wurde zwischen Mieter und Landratsamt vereinbart, dass der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution vom Mieter an das Landratsamt abgetreten wird.


Sofern das Darlehen vollständig getilgt ist, wäre die Abtretung hinfällig und müsste längst widerrufen/aufgehoben worden sein. Ist das der Fall?

Weitere Frage wäre, ob das Landratsamt die Abtretung gegenüber dem Vermieter offengelegt hat?

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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