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PKH Prüfung - Einkommen des Bruders relevant?

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PKH Prüfung - Einkommen des Bruders relevant?

Hallo zusammen,

für meine Scheidung damals stand mir PKH zu und habe sie bekommen. Dieses Jahr wird zum ersten mal geprüft, ob meine Einkommensverhältnisse sich verbessert haben. Haben sie nicht. Allerdings ist in der Zwischenzeit mein Bruder hinzugezogen, der allerdings 95 % der Zeit nicht da ist und auch darum kein Kostgeld bei mir bezahlen muss. Nun will das Amtsgericht das Einkommen meines Bruders wissen, der sich allerdings dagegen sträubt und meint, dass die sein Einkommen nichts angeht. Verständlich finde ich. Jedenfalls möchte ich gern wissen, ob die das Recht dazu haben UND ob ich damit rechnen muss, dass sein Einkommen mit eingerechnet würde.

Vielen Dank im Vorraus.

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von lorddarkmage am 29.03.2011 16:54
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>PKH Prüfung - Einkommen des Bruders relevant?
quote:
ob ich damit rechnen muss, dass sein Einkommen mit eingerechnet würde

Grundsätzlich nicht, da er nicht unterhaltspflichtig für dich sein dürfte. Wenn er allerdings bei dir lebt, wird dir vermutlich ein fixer Anteil, den er dir dafür zahlen müßte, als Einkommen angerechnet.

Es geht halt nicht, daß der Steuerzahler dafür aufkommen soll, daß ein Mittelloser seinen reichen Verwandten bei sich kostenlos wohnen läßt.

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von Snoop Pooper Scoop am 29.03.2011 20:57
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>PKH Prüfung - Einkommen des Bruders relevant?
Wegen der Mietgeschichte halt? UH-Anspruch gegen ihn hast du jedenfalls nicht, also so nach dem Motto "und jetzt noch ein Prozesskostenvorschuss gegen den reichen, geizigen, unterhaltsunlustigen Sowieso" hat er nichts zu befürchten. Kann dein Bruder dir denn Miete zahlen bzw. denn was auf die PKH zahlen? Wenn er nicht viel verdient, wäre es aus einsichtigen Gründen eine sehr gute Idee, genau das beim Gericht geltend zu machen. Wenn er auf rein gar nichts davon Bock hat, fragst du die Leute beim Gericht, ob sie sich mit ihm deswegen herumärgern, damit du aus dem Schneider bist, so wie sonst beim Regress halt auch!!! Es ist sein Problem, wenn es ihn nicht direkt erbaut, falls nun eventuell statt Miete immerhin PKH ansteht. Er soll sich mal erkundigen, ob er es nicht von der Steuer absetzen kann, wenn er da doch was berappen muss. Vielleicht regt es ihn dann nicht mehr so auf.

Normalerweise ist die PKH-Regelüberprüfung total harmlos. Da hab ich noch nie Stress mit gehabt. Zitat von meinem Anwalt: "Die wollen Ihnen keinen Ärger machen, die wollen nur ganz einfach sehen, ob Sie vielleicht irgendwann mal noch ein bisschen was zurückzahlen können!" -)

Die sind eigentlich nett und total vernünftig und wollen nichts Unmögliches und auch keinerlei Härten verursachen, nur die haben halt auch ihre Vorgaben, und der Gesetzgeber hat nunmal einiges so organisiert, dass der Regress gegeben ist. Er hat wirklich nichts zu befürchten, wenn er seine Einkommensnachweise einreicht und das Formularzeugs ausfüllt oder was immer die brauchen. Falls er was zahlen muss, kann er das ganz normal anweisen. Und wenn sich seine Einkommensverhältnisse verschlechtern sollten, kann er das mit Nachweisen geltend machen, das ist auch gar kein Thema. Es ist echt überhaupt nicht schlimm, sondern total harmlos, da muss er keine Angst haben.


-- Editiert am 30.03.2011 00:59


von Morgause am 30.03.2011 00:55
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