>PKH Prüfung - Einkommen des Bruders relevant?
Wegen der Mietgeschichte halt? UH-Anspruch gegen ihn hast du jedenfalls nicht, also so nach dem Motto "und jetzt noch ein Prozesskostenvorschuss gegen den reichen, geizigen, unterhaltsunlustigen Sowieso" hat er nichts zu befürchten. Kann dein Bruder dir denn Miete zahlen bzw. denn was auf die PKH zahlen? Wenn er nicht viel verdient, wäre es aus einsichtigen Gründen eine sehr gute Idee, genau das beim Gericht geltend zu machen. Wenn er auf rein gar nichts davon Bock hat, fragst du die Leute beim Gericht, ob sie sich mit ihm deswegen herumärgern, damit du aus dem Schneider bist, so wie sonst beim Regress halt auch!!! Es ist sein Problem, wenn es ihn nicht direkt erbaut, falls nun eventuell statt Miete immerhin PKH ansteht. Er soll sich mal erkundigen, ob er es nicht von der Steuer absetzen kann, wenn er da doch was berappen muss. Vielleicht regt es ihn dann nicht mehr so auf.
Normalerweise ist die PKH-Regelüberprüfung total harmlos. Da hab ich noch nie Stress mit gehabt. Zitat von meinem Anwalt: "Die wollen Ihnen keinen Ärger machen, die wollen nur ganz einfach sehen, ob Sie vielleicht irgendwann mal noch ein bisschen was zurückzahlen können!" -)
Die sind eigentlich nett und total vernünftig und wollen nichts Unmögliches und auch keinerlei Härten verursachen, nur die haben halt auch ihre Vorgaben, und der Gesetzgeber hat nunmal einiges so organisiert, dass der Regress gegeben ist. Er hat wirklich nichts zu befürchten, wenn er seine Einkommensnachweise einreicht und das Formularzeugs ausfüllt oder was immer die brauchen. Falls er was zahlen muss, kann er das ganz normal anweisen. Und wenn sich seine Einkommensverhältnisse verschlechtern sollten, kann er das mit Nachweisen geltend machen, das ist auch gar kein Thema. Es ist echt überhaupt nicht schlimm, sondern total harmlos, da muss er keine Angst haben.
-- Editiert am 30.03.2011 00:59
von Morgause am 30.03.2011 00:55
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