PKH Fragen zur Verjährung und Verschlechterung

19. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
officejet
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
PKH Fragen zur Verjährung und Verschlechterung

Hallo zusammen. Der Fall:

A wird von B gekündigt. A geht vors Arbeitsgericht. Es gibt einen Vergleich--A bekommt PKH
Vergleich am 23.03.2010--Bewilligung PKH 20.4.2010

Nun wurde RA von A im August aufgefordert, daß A seine Finanzen offenlegt. Laut AG soll A genug verdienen um 45 Euro monatlich an Raten zu zahlen. RA legt Einspruch ein kann aber plausibel machen, daß A weniger wegen Unterhalt zur Verfügung hat.
AG verlangt von A eine eidesstattliche Erklärung keinen weiteren Job zu haben.
RA informiert A darüber erst am allerletzten Abgabetag. daraufhin kommt es zum Verwürfnis zwischen Mandant und RA--RA verliert Mandat.

Dadurch, daß A keine Chance hatte, die Erklärung rechtzeitig abzugeben, kam Schreiben vom AG, daß die Frist verstrichen wäre und zur weiteren Klärung an das LAG weitergeleitet wurde.

Da A keinen weiteren Ärger haben wollte, akzeptierte er die 45 Euro und bat um Rückzug des Einspruchs und um einen Zahlungsplan.

Bis heute 18.April kam keine Antwort des LAG.

Nun bekam A die Kündigung von C, seines neuen Arbeitgebers zum 15.5. Momentan bekommt A Verletztengeld wegen eines Arbeitsunfalls. Voraussichtlich noch bis Ende Mai.

Nun hat A das LAG angeschrieben mit der Bitte um Aufschub der Entscheidung, da eine wesentliche Verschlechterung eintritt. A wird nach Abzug des Unterhalts nur noch sein Selbstbehalt bleiben.
Allerdings kann eine Berechnung des ALG1 erst nach Beendigung der Krankheit erfolgen.

Nun meine Fragen:

Für die Frist zählt da das Urteilsdatum oder die Bewilligung der PKH?
Hat das Gericht durch die Anfrage im August 2013 aufschiebende Wirkung erreicht?

Denn selbst, wenn nach Ostern ein Brief vom Gericht kommt, es wird definitiv nach dem 20.4. sein und da sind die 4 Jahre um.

Oder hat A sich selber ein Eigentor geschossen, indem er mit der Zahlung einverstanden war? Nur trat ja unmittelbar danach die Verschlechterung erst ein.

Reicht es, wenn A dem LAG schreibt und Bezug nimmt auf das Aktenzeichen oder muss da eine Form eingehalten werden?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Euch allen ein frohes Osterfest

Thomas

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Mit deinem Problem bist du im Arbeitsrecht schlecht aufgehoben. Außerdem vermute ich stark, dass es ohne Rechtsberatung nicht gehen wird.

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#2
 Von 
officejet
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

dachte ja nur, weils ja ursprünglich wegen eines Arbeitsrechtstreits ging---wo soll ich es denn hinschieben?

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0x Hilfreiche Antwort

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