Hallo zusammen,
ein Anwalt vertritt A vor dem Landgericht und legt Widerspruch gegen die Forderung von B ein. A einigt sich mit B außergerichtlich ohne seinen Anwalt, da dieser nicht reagiert. Das Verfahren wird von beiden Anwälten abgesagt. Der Streitwert lag ürspünglich bei 15.000Eur und wird mit 1500Eur beglichen. Das Verfahren ruht solange, bis A zahlt. A erhält Prozesskostenhilfe die genehmigt wurde.
Die Deckung der Kostenaufstellung vom Anwalt des A wird vom Gericht nicht bestätigt, da der Anwalt scheinbar die gerichtlich Beweisaufnahme abrechnen will. Der Anwalt verlangt von A nun mit einer strafrechtlichen Drohung eine Bestätigung, dass A die Differenz-Kosten erstattet, die nicht von der PKH übernommen werden. Über die Höhe der Kosten schweigt der Anwalt.
Frage:
1.) Auf welcher Basis verlangt der Anwalt von A die Kostendifferenz?
2.) Auf welcher Basis droht der Anwalt von A mit einer strafrechtlichen Verfolgung wenn A dem nicht schriftlich vor der Vergleichszahlung zustimmt?
3.) Welche Kosten übernimmt die PKH üblich und welche Kosten fallen in einem solchem Fall ohne PKH an?
Danke & Gruß
-- Editiert Controller1 am 15.01.2015 20:04
PKH Berechnungssatz f. Vergleich vorm Landgericht?
15. Januar 2015
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Frage vom 15. Januar 2015 | 19:56
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 29x hilfreich)
PKH Berechnungssatz f. Vergleich vorm Landgericht?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 16. Januar 2015 | 14:54
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1226x hilfreich)
ad 1.
Unbekannt. Gibt es einen Kostenfestsetzungsbeschluß, nachdem die Sache für erledigt erklärt wurde?
ad 2.
Unbekannt. Droht der Anwalt mit Anzeige einer spezifischen Straftat? Welcher?
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