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PDS und Bundesregierung streiten vor BVG über NATO-Konzept

AFP VOM 19.6.2001 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 11448 Aufrufe
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NATO, Konzept, Strategie, Gewaltenteilung

- Scholz: Eingeforderte Beteiligung würde Bundestag überfordern

Die Bundesregierung hat am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) ihre Entscheidung verteidigt, das neue Strategie-Konzept der NATO im April 1999 ohne formelle Zustimmung des Bundestages zu beschließen. Außenminister Joschka Fischer (Grüne) sagte in der mündlichen Verhandlung zu einer Klage der PDS-Bundestagsfraktion, das neue Konzept sei eine "politische Erklärung" und "kein völkerrechtlicher Vertrag", deshalb sei auch keine Zustimmung des Bundestages nötig gewesen. Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) verwies darauf, dass das Parlament auch weiterhin in jedem Einzelfall über einen internationalen Bundeswehreinsatz mitentscheide und deshalb auch politisch eingebunden bleibe. Für die PDS ist dagegen die Änderung der neuen Bündnisstratgie so schwerwiegend, dass der Bundestag dem Konzept mit einem Gesetz hätte förmlich zustimmen müssen.

Für Fischer geht es in dem Verfahren vor allem um den Erhalt der Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in der Außenpolitik. Falls der PDS-Klage stattgegeben würde und die Bundesregierung dem NATO-Konzept wegen des Gesetzesvorbehalts des Bundestages nachträglich eine vertragsähnliche Bindung überstülpen müsse, dann habe dies verheerende Folgen im transatlantischen Bündnis, warnte Fischer vor den Verfassungsrichtern.

Das neue Militärkonzept geht über die frühere Verteidigungsstrategie hinaus und sieht vor, dass die NATO weltweit auch ohne ein Mandat der Vereinten Nationen in Konflikte eingreifen kann, wenn "Sicherheitsinteressen" des Bündnisses berührt sind. Dazu zählt ausdrücklich auch "die Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen". Nach Ansicht des PDS-Fraktionsvorsitzenden Roland Claus hat die NATO damit ihre einstige Vertragsgrundlage verlassen. Die Vereinbarung sei deshalb wie ein neuer Vertrag zu bewerten, dem nach Artikel 59 des Grundgesetzes der Bundestag hätte zustimmen müssen, sagte Claus am Dienstag in der mündlichen Verhandlung.

Im Gegensatz zur PDS sind allerdings alle anderen im Bundestag vertretenen Fraktionen der Auffassung, dass ihre formelle Zustimmung zum neuen Konzept über einen so genannten Parlamentsvorbehalt nicht nötig gewesen sei. Der Vorsitzende des Rechstausschusses im Bundestag, Rupert Scholz (CDU), sagte, das Parlament habe damals eingehend über die Erklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) zu dem neuen NATO-Konzept debattiert. Dagegen betonte die PDS-Vertreter in Karlsruhe, dass der Inhalt des Konzepts bei der Debatte noch nicht bekannt gewesen sei.

Scholz vertrat zudem die Ansicht, dass der Bundestag "hoffnungslos überfordert" wäre, wenn er über einen Parlamentsvorbehalt an der Formulierung internationaler Verteidigungskonzepte und Planungsprozesse beteiligt würde. Es wäre illusorisch zu glauben, dass das Parlament solch eine Verantwortung einlösen könne, sagte Scholz, der in Karlsruhe den Bundestag vertrat.

Die Verfassungshüter müssen nun Richter Udo di Fabio zufolge prüfen, "wie der Mechanismus der Gewaltenteilung bei auswärtigen Fragen greift". Es gehe darum, ob sich die Weiterentwicklung des NATO-Vertrages auf "berechenbaren Gleisen" bewegt und "wer innerstaatlich die Weichen stellt", betonte di Fabio. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird im Herbst erwartet.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001


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