PC wegen Insolvenz futsch?

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PC wegen Insolvenz futsch?

Hallo!

Hoffe ich habe das richtige Forum erwischt.

Eine Freundin von mir brachte vor ein paar Wochen ihren PC zwecks Reperatur zum Händler zurück. Händler ist eine große Kette, M***M**x.
Der PC wurde entgegen genommen und zur Reperatur weiter an eine andere Firma gesendet.
Meine Freundin rief heute dort an um zu hören wann sie den PC nun wiederbekommt.
Man sagte ihr, das die Firma, die den PC reparieren sollte, Insolvent sei. Man könnte gar nicht sagen ob sie ihren PC überhaupt wieder bekommt.
Das liegt in den Händen des Insolvensverwalters.

Also ich halte das für einen schlechten Scherz. So eine Insolvenz kommt doch nicht von heute auf morgen. Das müssen die doch vorher gewusst haben. Zudem sind auch Daten auf dem PC, die vorher weder gesichert noch gelöscht werden konnten. Was ist denn mit dem Datenschutz?

Was kann man nun unternehmen? Anzeigen? Anwalt einschalten?
Es kann doch nicht sein das ein PC für zig hunderte Euros einfach so weg ist.

Danke!


von barbamama am 01.12.2008 21:14
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>PC wegen Insolvenz futsch?
1.)
Sie müssen Herausgabe des PC vom Insolvenzverwalter verlangen. Dazu müssen Sie dem Verwalter nachweisen, dass der PC Ihr Eigentum ist (Kaufrechnung, Reparaturauftrag); § 47 Insolvenzordnung in Verbindung mit § 985 BGB.

Bevor Sie sich unnötige Sorgen machen, versuchen Sie erst einmal Kontakt mit dem Reparaturservice der insolventen Firma aufzunehmen und herauszufinden, wie dort mit den zur Reparatur eingeschickten Geräten umgegangen wird. Ihr Fall wird hoffentlich kein Einzelfall sein und dass die Kundengeräte nicht in die Insolvenzmasse fallen, dass weiß auch der Insolvenzverwalter. Irgendeine Lösung wird sicherlich gefunden werden. Ansonsten können Sie sich auch direkt an den Verwalter wenden und dort die Problematik ansprechen. Den Verwalter finden Sie entweder über den Kontakt zur Firma oder über das Insolvenzgericht, d.h. das Amtsgericht am Betriebssitz.

Wie auch immer, wahrscheinlich wird es dauern, bis Sie Ihren PC zurückerhalten.

2.)
Datenschutz ist natürlich Ihr Problem, wenn Sie den PC so zur Reparatur geben.



von Mausi1939 am 02.12.2008 18:37
Status: Unsterblich (908 Beiträge)
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>PC wegen Insolvenz futsch?
""Eine Freundin von mir brachte vor ein paar Wochen ihren PC zwecks Reperatur zum Händler zurück. Händler ist eine große Kette, M***M**x.
Der PC wurde entgegen genommen und zur Reperatur weiter an eine andere Firma gesendet. ""

Hat die "Kette" den Reparaturauftrag angenommen oder der "andere Firma". Wenn der Auftrag an die Kette ging kann es egal sein ob deren Subumternehmen gestorben ist. Dann bekommt man den Zeitwert des PC wieder.
Waren die nur Vermittler, hat man in der Tat Pech, die Forderung kann man anschreiben und man wird vermutlich leer ausgehen. Jedoch besteht sicher ein Herausgabeanspruch gegen die Firma. Da dort aber niemand ist bleibts bei Geldschaden den man abschreiben kann. Der Insolvenzverwalter wird kaum nen alten Rechner suchen.

Eine Involvenz sieht man nicht vorher, denn dann muss man sie bereits anmelden.

Evtl. kann man in der "Firma" jemanden dazu bewegen den Rechner rauszurücken, nur haben die bei einem Konkurs meist keine Lust mehr.
Also Jammern was das Zeug hält und versuchen.
Traurige Geschichte von Kinderfotos die unersetzlich sind......hilft oft.

K.



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von mustermann2000 am 02.12.2008 20:38
Status: Philosoph (658 Beiträge)
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>PC wegen Insolvenz futsch?
@mustermann
Man hat immer einen Herausgabeanspruch gegen die insolvente Firma. Der PC bleibt auch bei einem Reparaturauftrag, Gewährleistungsanspruch etc, im Eigentum des Fragestellers. Er fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Der Eigentümer ist zur Aussonderung berechtigt und kann seinen Herausgabeanspruch gegenüber dem Verwalter geltend machen. Siehe §§ 47 InsO, 985 BGB. Der Verwalter muss dann den PC suchen, ob er will oder nicht.

Praktischer ist aber möglicherweise der von Ihnen vorgeschlagene Weg. Damit meine ich den Weg über das Unternehmen M. und NICHT die rührselige Story, mit welcher man sich in den Bereich einer strafbaren Anstiftung zur Pfandkehr begibt. Die Angestellten der insolventen Firma dürfen gerade keine Sachen herausgeben - dafür gibt''s ja gerade den Insolvenzverwalter und § 47 InsO.



von Mausi1939 am 02.12.2008 23:23
Status: Unsterblich (908 Beiträge)
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>PC wegen Insolvenz futsch?
--- editiert vom Admin


von guest123-2134 am 03.12.2008 06:59
Status: Legende (223 Beiträge)
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>PC wegen Insolvenz futsch?
@Mausi1939

Liebe barbamama,

leider können wir nicht zuorndnen ob Ihr PC noch im Lager steht oder bereits vernichtet wurde. Wir erstatten Ihnen jedoch 50€, leider stehen Sie auf Platz 750401 der Liste und werden wohl leer ausgehen.
Aber "Sie hatten tatsächlich ein Herausgaberecht"

"das Unternehmen M. und NICHT die rührselige Story"
Die meisten verlieren Ihren Job und *******n auf den Kunden. Der Unternehmen hat anderes zu tun. Ohne Mitleide machen die kaum was. Aber man kann ja mal anrufen uns durchs Telefon schreihen: Sie Betrüger ich bin im Recht

Manchmal klappt sicher

Klaus

P.S. Zu Klären ist immer noch wer Auftragsnehmer ist, wobei es egal ist wenn man nur den Rechner wieder will

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von mustermann2000 am 03.12.2008 09:32
Status: Philosoph (658 Beiträge)
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>PC wegen Insolvenz futsch?
Danke schonmal für die Antworten.

Hier noch ein paar Infos:
Der PC war bei Abgabe beim Händler 10 Monate alt.
Also war noch Garantie bzw. Gewährleistung drauf. Ich verwechsel das leider immer.
Auf der Quittung bzw. Reperaturauftrag ist nur der Händler selber, also M***, vermerkt. Keinen Hinweis auf die andere Firma.

Das einzigste, was hilfreich sein könnte, ist das da drauf steht es ist ein Leo Computer. Und wie ich heraus gefunden habe hat Leo Computer bereits am 07.08.08 einen Antrag auf Insolvenz gestellt.
Aber wir wissen nicht ob es sich nun wirklich um die Reperatur Firma handelt.

Meine Freundin versucht seit 3 Tagen nun Infos vom Händler M*** zu bekommen. Sie hinterließ Telefonnummern, aber sie wurde nicht zurück gerufen. Heute bekam sie dann endlich einen Anruf. Die Sache wäre bei der Rechtsabteilung, aber weiter könnte man ihr nichts sagen. Man würde sie morgen telefonisch informieren.
Bisher weiss sie weder den Namen der Reparatur Firma noch sonst was.

Ich fasse mal kurz zusammen. Wenn ich nun richtig liege, dann muss einzig und alleine der Händler M*** für den PC aufkommen. Denn die stehen ja auf dem Reperaturauftrag, von einer anderen Firma wird da ja nichts erwähnt. Stimmt das insoweit?

Übrigens konnte man die Daten nicht sichern weil der PC gar nicht mehr anging. Und ich gab den Tipp: Ja wenn da noch Garantie drauf ist bring den weg, dann mach ich da nichts dran. Ach hätte ich doch besser mal...


von barbamama am 03.12.2008 17:21
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>PC wegen Insolvenz futsch?
MM wird versuchen einen Garantiefall daraus zu machen, also aufpassen.

Ich würde erklären das es um eine Gewährleistung ging. Da MM den Auftrag annahm, müssen die dafür sorgen das das Gerät nicht einfach verschwindet. Man hat also Anspruch auf Schadenersatz.

Ich würde eine angemessene Frist setzen und Ersatz verlangen. Schriftlich und per Einschreiben an den Händler (MM)

MM wird sich mit Händen und Füssen weigern. Also nach der Frist nen Anwalt beauftragen. Und der soll erst gar nicht gross rumschreiben sondern gleich klagen.

K.

P.S. Nicht disskutieren die spielen auf Zeit denn bis das geklärt ist ist der Rechner wertlos.

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von mustermann2000 am 03.12.2008 17:29
Status: Philosoph (658 Beiträge)
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>PC wegen Insolvenz futsch?
> … Zu Klären ist immer noch wer Auftragsnehmer ist, …
Wenn der Fragesteller nicht nur seinen PC wiederhaben möchte, sondern wenn der PC auch noch laufen soll, dann ist wohl der Verkäufer, das Unternehmen M, der richtige Ansprechpartner. Hier könnte der Fragesteller Gewährleistungsrechte geltend machen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Dies wäre wahrscheinlich der einfachste Weg, und so habe ich Ihren Vorschlag verstanden. Nach 10 Monaten muss aber Käufer die Voraussetzungen für einen Gewährleistungsanspruch nachweisen, also das der PC von Anfang an mangelhaft war. Das könnte problematisch werden, denn die gesetzliche Vermutung greift nur in en ersten sechs Monaten. Auf die Kulanz des Unternehmens M. sollte man nicht allzu sehr hoffen, wenn der Hersteller insolvent ist.

Wenn die Sache mit der Gewährleistung klappt, ist das sicherlich der schnellste Weg, an einen funktionierenden Ersatz-PC zu kommen. Die ursprüngliche Frage hatte ich aber so verstanden, dass der eigene PC herausverlangt werden soll. Verweigert M. den Gewährleistungsanspruch, ist die ganze Sache nicht ohne Prozessrisiko.

Der Absonderungs- und Herausgabeanspruch steht dem Fragesteller demgegenüber in jedem Fall zu. Dessen Durchsetzung ist aber praktisch mühsam und zeitaufwendig und am Ende erhält man möglicherweise nur den defekten PC zurück.

> …Wir erstatten Ihnen jedoch 50€, leider stehen Sie auf Platz 750401 der Liste und werden wohl leer ausgehen.
Sollte der PC tatsächlich vernicht worden sein, hat der Fragesteller einen Schadenersatzanspruch gegen das insolvente Unternehmen. Sollte der PC versehentlich verwertet werden, kann der Fragesteller, die Herausgabe des Erlöses verlangen. Beides sind Masseforderungen, § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO bzw. § 48 InsO. Die Forderungen der Massegläubiger sind vorab zu befriedigen, § 53 InsO, d.h. der Fragesteller wird, wenn der PC nicht mehr herausgegeben werden kann, mit seiner Forderung nicht auf Platz 750401 stehen, sondern ganz weit vorne. Ggf. gibt es auch einen Schadenersatzanspruch gegen den Insolvenzverwalter.

Zum Schluss:
Die Insolvenz bedeutet nicht automatisch den Tod des Unternehmens – auch wenn dies in den allermeisten Fällen zutrifft. Mit viel viel Glück wird das Unternehmen durch den Verwalter fortgeführt und der Fragesteller erhält seinen reparierten PC zurück.



von Mausi1939 am 03.12.2008 18:33
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>PC wegen Insolvenz futsch?
"" 10 Monaten muss aber Käufer die Voraussetzungen für einen Gewährleistungsanspruch nachweisen, also das der PC von Anfang an mangelhaft war.""

Der Mmarkt hat doch bisher den Gewährleistunganspruch gar nicht abgeleht ? Oder. Da ihm der PC eh abhanden gekommen ist haftet er aus Schadenersatz. Selbstverständlich hätte man beweisen können das ein Gewährleistungsanspruch bestanden hätte .-)

""hat der Fragesteller einen Schadenersatzanspruch gegen das insolvente Unternehmen""

Mit der Firma hat er nichts zu tun, das ist der SUBunternehnmer des MM. Gegen die hat er keinerlei Ansüruche, die wissen vermutlich nicht mal wer der Besitzer des PC ist die kennen nur den MM.

Es gibt nur einen Anspruch gegen den Vertragspartner, und der steht auf dem Auftrag. Das ist hier der Händler der zur Prüfung des Gewährleistunganspruchs das Gerät (wohl an den Hersteller) weitergesendet hat.

Es sein denn er hat das Gerät als Garantiefall nur angenommen und weitergegeben, dann hätte man Ansprüche an den Garantiegeber. Gabs denn ne Herstellergarantie die man hätten nutzen wollen?

K



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von mustermann2000 am 03.12.2008 19:21
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>PC wegen Insolvenz futsch?
@mustermann

1.)
> Der Mmarkt hat doch bisher den Gewährleistungsanspruch gar nicht abgelehnt? Oder?
Einverstanden, das ist das Argument, mit welchem man gegenüber MM punkten könnte. Die Einschränkung haben Sie aber auch sch selbst genannt, nämlich: Es sein denn er hat das Gerät als Garantiefall nur angenommen und weitergegeben, …
Es kommt darauf an, was bei der Abgabe im MM vereinbart hat: Es handelt sich um einen Gewährleistungsfall und MM schickt den PC zum Hersteller wegen Nachbesserung ODER es handelt sich um keinen Gewährleistungsfall, weil aber noch Garantie drauf ist, wird der PC zum Hersteller geschickt. Letzteres kann bzw. wird der MM behaupten. Es liegt dann am Fragesteller, das Gegenteil nachzuweisen. Vielleicht hilft entsprechend selbstbewusstes Auftreten.

2.)
> Schadenersatz gegenüber dem insolventen Unternehmen
Hier schreiben wir möglicherweise aneinander vorbei. Es geht mir gar nicht um Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzungen. Der Fragesteller hat natürlich gegenüber dem insolventen Unternehmen keinen Schadenersatzanspruch aus Vertrag. Ansprechpartner wegen dem Kaufvertrag ist allein der MM.
Selbstverständlich gibt es aber nicht nur Schadenersatzansprüche bei Vertragsverletzungen. Der Fragesteller hat ein Absonderungsrecht und einen Herausgabeanspruch gegenüber dem insolventen Unternehmen - §§ 47 InsO, 985 BGB -, weil er Eigentümer des PC ist. Der PC gehört zum Vermögen des Fragestellers, von der Insolvenz ist aber nur das Vermögen des Subunternehmers betroffen. Das der PC der Fragestellers dort „zufällig“ steht, gibt dem Verwalter kein Recht, diesen zu verwerten, wenn der Fragesteller sein Eigentum nachweist.
Kann der Fragesteller sein Absonderungsrecht und seinen Herausgabeanspruch nicht geltend machen, weil der Subunternehmer den PC bspw. zerstört hat, dann muss er dafür natürlich Schadenersatz leisten. Das Verhalten seiner Angestellten muss sich der Subunternehmer zurechnen lassen. Diese Schadenersatzforderung ist keine Insolvenzforderung, sondern eine bevorrechtigt zu befriedigende Masseforderung. So steht es ausdrücklich in der InsO drin.



von Mausi1939 am 03.12.2008 20:18
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