>PC wegen Insolvenz futsch?
> … Zu Klären ist immer noch wer Auftragsnehmer ist, …
Wenn der Fragesteller nicht nur seinen PC wiederhaben möchte, sondern wenn der PC auch noch laufen soll, dann ist wohl der Verkäufer, das Unternehmen M, der richtige Ansprechpartner. Hier könnte der Fragesteller Gewährleistungsrechte geltend machen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Dies wäre wahrscheinlich der einfachste Weg, und so habe ich Ihren Vorschlag verstanden. Nach 10 Monaten muss aber Käufer die Voraussetzungen für einen Gewährleistungsanspruch nachweisen, also das der PC von Anfang an mangelhaft war. Das könnte problematisch werden, denn die gesetzliche Vermutung greift nur in en ersten sechs Monaten. Auf die Kulanz des Unternehmens M. sollte man nicht allzu sehr hoffen, wenn der Hersteller insolvent ist.
Wenn die Sache mit der Gewährleistung klappt, ist das sicherlich der schnellste Weg, an einen funktionierenden Ersatz-PC zu kommen. Die ursprüngliche Frage hatte ich aber so verstanden, dass der eigene PC herausverlangt werden soll. Verweigert M. den Gewährleistungsanspruch, ist die ganze Sache nicht ohne Prozessrisiko.
Der Absonderungs- und Herausgabeanspruch steht dem Fragesteller demgegenüber in jedem Fall zu. Dessen Durchsetzung ist aber praktisch mühsam und zeitaufwendig und am Ende erhält man möglicherweise nur den defekten PC zurück.
> …Wir erstatten Ihnen jedoch 50€, leider stehen Sie auf Platz 750401 der Liste und werden wohl leer ausgehen.
Sollte der PC tatsächlich vernicht worden sein, hat der Fragesteller einen Schadenersatzanspruch gegen das insolvente Unternehmen. Sollte der PC versehentlich verwertet werden, kann der Fragesteller, die Herausgabe des Erlöses verlangen. Beides sind Masseforderungen, § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO bzw. § 48 InsO. Die Forderungen der Massegläubiger sind vorab zu befriedigen, § 53 InsO, d.h. der Fragesteller wird, wenn der PC nicht mehr herausgegeben werden kann, mit seiner Forderung nicht auf Platz 750401 stehen, sondern ganz weit vorne. Ggf. gibt es auch einen Schadenersatzanspruch gegen den Insolvenzverwalter.
Zum Schluss:
Die Insolvenz bedeutet nicht automatisch den Tod des Unternehmens – auch wenn dies in den allermeisten Fällen zutrifft. Mit viel viel Glück wird das Unternehmen durch den Verwalter fortgeführt und der Fragesteller erhält seinen reparierten PC zurück.
von Mausi1939 am 03.12.2008 18:33
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