>Päckchen angeblich nicht angekommen
Hallo,
wenn du einen Zeugen hast ( vollkommen egal ob Vater, mutter, Freund oder unbekannter am Bahnhof ), hast du einen Nachweis des Versandes.
Käufer trägt bei Untergang das Risiko nach $ 447 BGB , da Leistungsort, der Ort der Ware ist ( wahrescheinlich dein Zuhause ); Käufer will aber nicht zu dir nach Hause kommen und sagt, schick es mir mit der Post ( auch wenn er nichts sagt gilt dies als Fiktion ). Du musst es ordentlichem frachtführer übergeben ( wenn dein Familienmitglied nicht andauernd Päckchen verliert, gilt er als ordentlich und Post objektiv sowieso , obwohl es ein Trümmerladen geworden ist - dies ist nur eine persönlich subjektive Wahrnehmung ).
Peng, die Sache ist weg, dann hat Käufer verloren.
Weil Käufer die Gefahr ab Übergabe an die Post trägt; daraus ergibt sich -so mache ich dass- , das ich als Verkäufer immer als Paket versende, dann hhabe ich Identnummer für Paket + Versicherung etc. oder manchmal sage ich als Käufer, schicke es mir als Brief oder Päckchen, weil ich versandkosten sparen will, weise aber auch Verkäufer daraufhin, dass ich die Gefahr des Untergangs trage ); mache ich bei geringwertigen Sachen bis 50 EUR, wenn die Sache weg ist habe ich Pech gehabt.
Dennoch kurz der Hinweis, dass man auch bei Barzahlung eines Päckchens normalerweise immer eine Quittung bekommt, wo der reine Rechnungbetrag draufsteht ( wie im Supermarkt ); manchmal geben die schalterangestellten keinen Beleg und schmeissen diesen hinterher weg oder der Kunde wirft ihn weg ( frage nochmal nach, ob nicht zumindest eine Quittung in Höhe der Frankiersumme für das Päckchen ausgegben wurde -wäre auch ein Nachweis )
Gruß
von Plaß am 14.03.2003 21:39
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