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P-Konto Bescheinigung

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P-Konto Bescheinigung
Rechtsanwalt Holmar Köstner
Potsdamer Str. 31 B, 14513 Teltow, Tel: 033283077989 , Fax: 03328-3090033
Insolvenzrecht, Sozialrecht, Existenzgründungsberatung, Vertragsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 35
Onlineanfragen möglichP-Konto Bescheinigung enthält folgende Leistung:

Preis
€30,00
inkl. MwSt.
Überblick
Sie erhalten zur Vorlage bei Ihrer Bank eine Bescheinigung über die Höhe des Ihnen wegen Unterhaltsverpflichtungen zustehenden Freibetrages. In Höhe dieses Betrages ist Ihr Konto monatlich pfändungsfrei, d.h. der bescheinigte Betrag ist Ihnen zu belassen. Ein nicht verbrauchter Anteil darf in den nächsten Monat zusätzlich übernommen werden, nicht aber darüber hinaus.

Gegen Vorlage der nötigen Dokumente - auch per E-Mail als pdf -, die die Unterhaltspflicht bestätigen, erhalten Sie die Bescheinigung sogleich zugesandt. Notwendig ist die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde, einer Heiratsurkunde oder Urkunde über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft, die Geburtsrkunde des oder der unterhaltsberechtigten Kinder, bei volljährigen Kindern der Ausbildungsnachweis. Nicht vergessen den Kindergeldbescheid und evtl ein Bescheid über den Kinderzuschlag.
Sofern zusätzliche Leistungen z. B. wegen Behinderung gewährt werden, können auch diese bescheinigt werden. Das Gleiche gilt für einmalige Sozialleistungen, wie z. B. Nachzahlungen oder Beihilfen für Einrichtung etc, Bitte dann die Belege ebenfalls vorlegen.
Benötigt werden ferner Ihre vollständige Anschrift sowie der Name der Bank und die Kontonummer.

Bitte beachten Sie, dass pro Person nur 1 Girokonto als P-Konto geführt werden darf, auch bei Selbstständigen.


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