P-Konto, Hilfe zum Lebensunterhalt und der verdammte Vorvormonat..

2. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
River
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
P-Konto, Hilfe zum Lebensunterhalt und der verdammte Vorvormonat..

Schönen guten Tag,

seit einer Ewigkeit lese ich nun in diesem Forum. Nun habe ich mich mal dazu entschlossen, an der Gemeinschaft zu partizipieren. Sinnvoll ist es sicherlich..

Ich bin rechtlich nicht ganz blauäugig, doch nun habe ich ein Problem, das ich nicht zu begreifen vermag und hoffe inständig, dass mir Jemand von euch zumindest einen Tipp geben kann.

Ich bekomme derzeit krankheitsbedingt Hilfe zum Lebensunterhalt (abzüglich Raten für ein Darlehen 352 Euro) und bin, aufgrund einer laufenden Pfändung eines Telekommunikationsunternehmens (bzw. der beauftragten Inkassofirma), ein P-Konto bei der Sparkasse.
Nun ist es dort ja so, dass Beiträge aus dem Vorvormonat rigoros dem Gläubiger zugesprochen werden.
Natürlich verfüge ich durch die finanziellen Umstände nie über einen Betrag, welcher den Freibetrag übersteigt. (Selbst zwei Monate zusammengerechnet ergeben diesen Betrag leider nicht annähernd)
Da die vielen Problematiken durch die Krankheiten nicht ganz kostengünstig sind und ich erst am Jahresende, bei "Feststellung" eines chronischen Krankheitsbildes auf die Zuzahlungen der Medikamente verzichten kann und leider auch weitere Behandlungsmaßnahmen nicht von der Krankenkasse in Gänze übernommen werden, bin ich auf jeden Cent angewiesen.

Nun, die letzten zwei Jahre war es so, dass immer einige Cents, welche ich nicht am Automaten abheben konnten dem Gläubiger zugesprochen wurden. Die Gesamtsumme belief sich dabei auf ein akzeptables Maß. (Auch wenn ich die Forderungen, welche die Inkassofirma damals in Zahlung gestellt hat nicht ganz fair finde, soll der Gläubiger natürlich sein Geld, welches ihm zusteht, bekommen. Zu dem Zeitpunkt konnte ich leider keinen Widerspruch einlegen.)

Ende Januar dieses Jahres hatte ich 400 Euro auf dem Konto, da die Überweisung des Sozialamts nicht zum 01.02 ten, sondern zum 29.01 auf dem Konto einging. Ende Februar 37 Euro.. Und da beginnt mein Problem.
Ich erwarte noch diesen Monat Strom- und Nebenkostenabrechnung und musste neue Medikamente kaufen, weswegen ich
die 37 Euro mehr als dringend gebraucht hätte. Leider konnte ich die letzten drei Tage des Februars das Geld nicht abheben und auch Niemanden schicken, der das Geld abhebt. Das kam etwas unvorhergesehen..

Nun sieht mein Kontostand wie folgt aus:


Kontostand**:
363 EUR

Verfügbarer Betrag**:
326 EUR


Ich hoffe Jemand hatte ein wenig Zeit übrig, sich das Alles hier durchzulesen und hat etwas oder mehr Ahnung von der Materie.

Kann ich mein Geld noch wiederbekommen? Oder zumindest einen Teil? Oder ist es für immer weg?


Leicht verzweifelte Grüße,
River

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
River
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Wirklich Niemand eine Idee, wie die Lage da aussieht?
Ich traue der Sparkasse nicht so sehr, als dass ich denen mein Problem blauäugig schildern möchte.

Oder ist der Text zu lang, dann schreib' ich auch gerne eine Kurzfassung.. :grins:


Freundliche Grüße

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dir ist das Problem, dass man keine Beträge ansparen kann, doch bekannt...
Wenn Beträge dem falschen Monat zugerechnet werden, kann man ggf. beim Amtsgericht vorstellig werden und dort mit einem Rechtspfleger sprechen. Dort kann man ggf. einmalige Erhöhung des Freibetrages aufgrund dieser Problematik beantragen.
Wenn das Problem aber schon den ganzen Monat Februar hindurch existiert, bist du damit Anfang März etwas spät oder?

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#3
 Von 
River
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dir ist das Problem, dass man keine Beträge ansparen kann, doch bekannt...
Wenn Beträge dem falschen Monat zugerechnet werden, kann man ggf. beim Amtsgericht vorstellig werden und dort mit einem Rechtspfleger sprechen. Dort kann man ggf. einmalige Erhöhung des Freibetrages aufgrund dieser Problematik beantragen.
Wenn das Problem aber schon den ganzen Monat Februar hindurch existiert, bist du damit Anfang März etwas spät oder?


Ja, das ist mir bekannt. Aber gibt es da in Einzelfällen vielleicht irgendeinen Spielraum?
Ich habe Alles nochmal überprüft. Tatsächlich habe ich auf zwei Abbuchungen Ende Januar gewartet, die die 37 Euro auf ein erträgliches Maß von ca. 7 Euro reduziert hätten. Diese wurden allerdings leider recht spät eingezogen und damit im Februar.
Ich finde die Konsequenzen für zwei verspätete Abbuchungen und drei "kranke" Tage recht.. "krass".

Lässt sich da deiner Meinung nach vielleicht aufgrund der "Hilfe zum Lebensunterhalt" etwas machen?



Liebe Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Aber gibt es da in Einzelfällen vielleicht irgendeinen Spielraum?

Nö. Wieso sollte es? Wenn du wirklich einen richtig guten Grund hast, kannst du bei Gericht eine Erhöhung des Freibetrages beantragen. "Ich habe auf Lastschriften gewartet, die nicht kamen" ist kein guter Grund.

Wenn vom Amt Geld, das für Februar gedacht war, auf den Januar gerechnet wurde, kann man ggf. etwas machen. Wie schnell und ob das dein Problem löst: Keine Ahnung. Wie gesagt: Du bist extrem spät dran.

Signatur:

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#5
 Von 
River
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:Aber gibt es da in Einzelfällen vielleicht irgendeinen Spielraum?
Nö. Wieso sollte es?


Was redest du denn immer von einem "Freibetrag"? Bist du dir sicher, dass du das Thema verstanden hast? Einen Freibetrag für den Übertrag auf den zweiten Folgemonat GIBT ES NICHT. Die Angewohnheit das Ostensive immer wieder aussprechen zu müssen.. hilft Niemandem weiter. Ja, ich bin zu spät. Genau darum geht es hier doch. Ich bin dir sehr dankbar für hilfreiche Tipps, aber mit unfreundlichen- oder sich wiederholenden Aussagen verschwendest du doch unser' beider Lebenszeit.

Der "Freibetrag", also die 1073 Euro haben doch nun so überhaupt nichts mit diesem Thema zu tun..

Vielleicht liege ich auch falsch und du hast Recht, dass es einen mysteriösen Freibetrag gibt, welcher hier greift. Dann mea culpa und bitte erkläre mir worum es dabei geht.




-- Editiert von River am 08.03.2016 23:22

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der "Freibetrag", also die 1073 Euro haben doch nun so überhaupt nichts mit diesem Thema zu tun..


Klar habe ich das Thema verstanden und ich meine auch gar nicht den Freibetrag von 1073€. Die Erhöhung der Pfändungsgrenzen bzw. die einmalige Freigabe des Betrages über das Vollstreckungsgericht ist die einzige vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit. Diese nach §850k ZPO vorgesehene Möglichkeit schließt abweichende Regelungen aufgrund von Monatsüberträgen mit ein, da sich der Absatz 4 auf den gesamten Absatz 1 bezieht, der neben dem Freibetrag von 1073€ auch etwaige Monatswechsel-Überträge mit einschließt.

Einen anderen Weg gibt es meinem Wissen nach nicht. Du musst halt einen guten Grund haben, weshalb du über das eigentlich ansonsten auszukehrende Geld verfügen darfst.

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#7
 Von 
River
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ahh, ok! Ich danke dir. Ich räume mir nur sehr geringe Chancen diesbezüglich ein, aber das ist auf jeden Fall gut zu wissen.
Inzwischen habe ich festgestellt, dass unmöglich das SELBE Geld eingezogen worden sein kann, welches schon Ende Januar auf dem Konto war. Meines Wissens nach nummeriert das Sparkassen-interne System jeden Cent und lediglich genau diese Beträge dürfen im Falle eines Übertrags in den übernächsten Monat "ausgekehrt" werden, oder irre ich da?

Denn Ende Januar waren 48 Euro auf dem Konto und Ende Februar die angegebenen 37 Euro, zwischenzeitlich befand sich das Konto im Februar allerdings in einem Plus von lediglich 4 Euro.

Sehe ich das richtig, dass dadurch die Möglichkeit besteht den Betrag zurückzuholen oder hat mich die Dame von der Sparkasse bzgl. der Nummerierung falsch informiert?


Liebe Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
River
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hat sich erledigt. Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber scheint nun doch Alles soweit richtig zu sein.

Thema kann geschlossen werden. Vielen Dank für die Hilfe.


Mit freundlichen Grüßen,
River

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