P-Konten von Pfändungsschutz befreit ?

17. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
P-Konten von Pfändungsschutz befreit ?

Schuldner hat 2 P-Konten bei Bank A und Bank B.

Nach deren Entdeckung beantragt der Gläubiger X, dass dem Schuldner nur P-Konto bei Bank A verbleibt;
während Gläubiger Y das Konto bei Bank B beantragt.

Wie soll es funktionieren, hat der Schuldner nun gar kein P-Konto mehr ?!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Da hat sich der Schuldner ja in einer super Lage gebracht.

Geregelt ist das eigentlich in § 850k Abs 9 ZPO , aber wie das Gericht in so einem Fall entscheiden wird (gleichzeitig 2 unterschiedliche Anträge von Gläubigern)... ehrlich gesagt, keine Ahnung.

Ein P-Konto müsste dem Schuldner schon verbleiben, aber welches...?

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Der zeitlich frühere Antrag müßte "gewinnen".


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

§ 850k Abs. 9 ZPO !!!


Der Gl. hat das Bestimmungsrecht !!!





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-- Editiert hamburger-1910 am 17.07.2014 16:30

-- Editiert hamburger-1910 am 17.07.2014 16:31

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
Der Gl. hat das Bestimmungsrecht !!!


Aber welcher von beiden, das ist die interessante Frage ;)
... aber das spielt für den Fragesteller eigentlich keine Rolle. Ein P-Konto muss dem Schuldner verbleiben, und welches, darauf hat er eh keinen Einfluss.

P.S.
Ich würde darauf tippen, das der gewinnt der zuerst vollstreckt/gepfändet hat (und nicht wer zuerst den Antrag gestellt hat)

-- Editiert Tiger123 am 17.07.2014 16:38

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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Es muss ein spezieller Antrag vom Gl. beim Vollstreckungsgericht gestellt werden.

Das Vollstreckungsgericht erlässt dann einen entsprechenden Beschluss.

Also "gewinnt" der, der diesen Antrag als ERSTER stellt + den entsprechenden Beschluss in Händen hält.

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