Otto / EOS DID

25. September 2017 Thema abonnieren
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guest-12318.09.2020 11:14:31
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Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Otto / EOS DID

Hallo liebe Forengemeinde!

In den letzten Tagen hat es auch mich erwischt und ich habe mir hier vieles durchgelesen. Ich dachte mir ich schildere mal meinen Fall möglichst im Detail um neben hilfreichen Kommentaren auch anderen in gleicher Situation eine Hilfestellung zu geben. Die Geschichte ist noch sehr frisch, daher werde ich diesen Post ergänzen. Es handelt sich hierbei nicht um einen "alten" Fall, sondern um einen Kauf auf Rechnung aus Februar 2017.

Vorhang auf:
21.09.2017: Beim Telefonat mit meinen Eltern wird mir mitgeteilt "Da ist ein Brief von einem Deutschen Inkasso Dienst für dich angekommen!" - im ersten Moment weiß ich nicht wo mir der Kopf steht. Ich bitte sie den Brief zu öffnen und dort steht dann geschrieben: Zahlungsaufforderung; Forderung Otto (GmbH & Co KG).
In diesem Moment bin ich (zunächst) erleichtert. Ich bin ein ziemlich konsumkritischer Mensch und weiß ganz genau, dass ich noch NIE bei Otto bestellt habe.

immernoch 21.09.2017: Ich habe mir ein Bild von dem Brief schicken lassen und prüfe zunächst mal was da überhaupt drauf steht. Die erste Verwunderung - die Adresse ist die meiner Eltern (seit ca. 5 Jahren bin ich dort nicht mehr gemeldet). Ich rufe zunächst mal bei Otto an.

21.09.2017 Telefonat mit Otto: Das hätte ich mir auch sparen können. Man weiß von nichts, kennt mich nicht, kann nichts zuordnen etc. pp. ABER natürlich will man mir auch nicht helfen. Wäre ja auch zu schön ;)

21.09.2017 Telefonat mit EOS (ja ich war naiv) um den Sachverhalt erstmal auf den Zahn zu fühlen: Recht unfreundlicher Mitarbeiter meldet sich und ich schildere das Problem: Die möchten gerne Geld für eine Forderung die mir gänzlich unbekannt ist und ich frage mich wie es bitte dazu kommen kann. Etwas Vorwurfsvoll sagt man mir "XXX Str. Leverkusen klingelt da was?" Jägerstraße? Leverkusen? Wo bin ich denn jetzt gelandet, das liegt mal locker 2-3 Autostunden von mir entfernt. Gewohnt habe ich da noch nie, nicht einmal den Ort habe ich jemals besucht. Dieser MA legte mir dann folgendes Nahe: Ich soll der Forderung wieder sprechen und die Unterlagen anfordern. Mit den Unterlagen dann zur Polizei und Anzeigen gegen Unbekannt erstatten und das Aktenzeichen bzw. die Kopie der Anzeige (oder so ähnlich) wieder an die EOS schicken. Damit sei der Fall dann für mich erledigt.

21.09.2017 Mail an EOS: Da ich mit grenzenloser Sicherheit weiß, dass ich niemals bei Otto bestellt habe verzichte ich auf irgendwelche Einschreiben - solange nichts vom Gericht kommt bin ich ja auch überhaupt nicht gezwungen überhaupt zu antworten. Die Mail ist dann nach einem Muster von der Verbraucherzentrale angefertigt worden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 15.09.2017 machen Sie in der Angelegenheit mit der
Forderungsnummer : XXXXX

eine Forderung in Höhe von 517,62 Euro geltend.

Gegen diese Forderung lege ich Einspruch ein und erkläre, dass ich keinerlei Zahlungen leisten werde, da die Forderung nicht berechtigt ist. Insofern bezieht sich mein Widerspruch sowohl auf die Hauptforderung als auch auf die von Ihnen aufgeführten Nebenforderungen.

Begründung:
Wie bereits telefonisch erläutert handelt es sich in dieser Angelegenheit um einen Betrugsversuch, da in den letzten Jahren keine Berührungspunkte mit dem Gläubiger in irgendeiner Art und Weise stattfand. Weiterhin schicken Sie mir bitte die betreffenden Rechnungsunterlagen per Mail, um eine Anzeige wegen Betrugs erstatten zu können.

Sofern Sie der Meinung sein sollten, dass Ihre Forderung begründet ist, bitte ich um eine ausführliche und nachvollziehbare Erklärung, wie, wann und wodurch die Forderung zustande gekommen sein soll.

Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass eine Meldung an die Schufa oder eine andere Auskunftei bei einer bestrittenen Forderung nicht zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen


22.09.2017 erneuter Anruf bei der EOS: Man bestätigt mir kurz (ja ich weiß, dass das im Falle eines Falles nichts Wert ist) den Eingang des Wiederspruchs und man würde jetzt die Unterlagen anfordern (kann ja nicht solange dauern EOS und Otto, da sollte der Arbeitsweg ja kurz sein ;) ).

Wochenende: Durchforsten sämtlicher Beiträge um mich etwas verrückt zu machen.

25.09.2017: Ich verfasse diesen Beitrag. Ich bin am überlegen, ob ich evtl. doch noch ein Brief per Einschreiben versende in dem ich dann etwas offensiver an die Sache ran gehe. In etwa:

"Ich wiederspreche allen Forderungen und fordere sie auf mir die Unterlagen zu kommen zu lassen. Sollte bei der Prüfung der Unterlagen auffallen, dass es sich hierbei um eine bewusst herbeigeführte Personenverwechslung handelt sehe ich mich gezwungen Strafanzeige bei der Polizei gegen die EOS zu erstatten sowie das Aufsichtsgericht und den Landesdatenschützer zu benachrichtigen. Ebenso verlange ich die Löschung sämtlicher meiner Person zugeordneten Daten und verlange die Aufstellung wie und wodurch sie an meine Daten gekommen sind..."
Das übliche halt.

PS: Ein befreundeter Anwalt würde sich für einen kleinen Betrag (bei der Forderungssumme max. 50€ Anwaltskosten) dazwischen hängen. Bis jetzt war ich mir noch nicht zu 100% sicher, ob das der richtige Weg ist (zwecks "Mit Kanonen auf Spatzen" schießen). Haben Sie in den letzten Jahren bei solchen Fällen wohl etwas zu häufig auf den Sack bekommen oder warum sind die da so "defensiv"?

Bis jetzt schienen mir die Leute zumindest am Telefon relativ offen für solche Fälle und auch das Anschreiben an sich ist jetzt keine riesige Drohkulisse, außer natürlich dem Hinweis, dass man den Kram an unter den Voraussetzungen gem. 28a BDSG an Wirtschaftauskunfteien melden könne.

EDIT:
Der Briefumschlag enthielt übrigens folgendes:
a) Das Anschreiben mit der Forderung bestehend aus:

Hauptforderung: 399,00 Euro
Mahnkosten der Auftraggeberin: 37,00 Euro
Inkassovergütung (näheres dazu später): 76,70
weiterer Verzugsschaden insb. Zinsen: 4,92€
Gesamtbetrag: 517,62€

b) Selbstständiges Schuldanerkenntnis inkl. Selbstauskunft (WICHTIG: AUF GAR KEINEN FALL! UNTERSCHREIBEN!)

c) Zusätzliche Informationen zur Forderung mit dem Hinweis:

Wir - ein Unternehmen der Otto Group - ...

Gegenstandswert aus HF 399,00€

Nebenforderungen der Auftraggeberin:
Mahnkosten: 37€
Zinsen: 3,51€

Nebenforderung aus Verzug:
Geschäftsgebühr: 58,50€ (lt. §4 Abs. 5 RDGEG i.V. 2300 VV RVG)
Auslagenpauschale: 11,70€ (lt. §4 Abs. 5 RDGEG i.V. 7008 VV)


-- Editier von Tsmqt am 25.09.2017 11:38

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Jap. Alles richtig gemacht. Anwalt brauchst du keinen, ist ja nix. Ich würde es noch per Einschreiben Einwurf senden, nur um sicher zu sein, dass in der Schufa dann in keinem Fall was steht. Alles andere kannst du, solange da kein Titel vorliegt, vergessen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.09.2020 11:14:31
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Ich würde es noch per Einschreiben Einwurf senden, nur um sicher zu sein, dass in der Schufa dann in keinem Fall was steht.


Mir stellt sich dabei die Frage: Mit der Adresse meiner Eltern als Absender? Ich würde denen halt ungerne jetzt meine "echte" Adresse in den Rachen schmeißen.

-- Editiert von Tsmqt am 25.09.2017 15:33

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn sie es denn wollten, kriegen sie deine echte Adresse sowieso raus.

Was viel spannender wäre ja mal eine Datenauskunft gemäß BDSG: "Welcher Datenhändler behaupte denn, dass ich jemals in Leverkusen gewohnt haben soll?"

Entweder diese Datenverbindung wurde von EOS frei erfunden, dann ist diese absichtliche Verwechslung in meinen Augen versuchter Betrug durch EOS. Oder aber ein Datenhändler hat diese falsche Verbindung in seinen Daten und geht damit hausieren.

Zitat:
zwecks "Mit Kanonen auf Spatzen" schießen

Das wäre es gar nicht wirklich. Denn nur mal angenommen, da gibt es in Leverkusen wirklich jemanden, der fleißig Schulden macht und zufällig gleich heißt. Und angenommen, in den Auskunfteien und Inkassos hinterlässt es Spuren, dass du derjenige sein sollst, welcher. Da dann wieder gegen zusteuern, wird von Mal zu mal, wo man sich nur halbherzig wehrt, schwerer.

Die Strafanzeige gegen unbekannt ist deswegen auch nicht so wirklich verkehrt, aber erst wenn man weiß, wie die Verbindung zustande kommt. Denn wenn - wovon ich aufgrund meiner Erfahrung ausgehe - EOS das frei erfunden hat, dann würde ich die Strafanzeige eher gegen die EOS-Mitarbeiter richten.

Ob und wie der unbekannte echte Schuldner belangt wird, ist dir eigentlich ja egal.

-- Editiert von mepeisen am 25.09.2017 15:48

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#4
 Von 
guest-12318.09.2020 11:14:31
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Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ob und wie der unbekannte echte Schuldner belangt wird, ist dir eigentlich ja egal.


Das einzige was mich interessiert ist natürlich, dass ich in möglichst kurzer Zeit diese Sache beende.

Zitat (von mepeisen):
Denn wenn - wovon ich aufgrund meiner Erfahrung ausgehe - EOS das frei erfunden hat

Ich selbst bin mir was das angeht noch etwas unsicher. Daher warte ich erstmal ab, was dabei rauskommt.
Ich gehe sparsam mit meinen Daten im Netz um aber da ich eine GmbH besitze stehen alle Daten zumindest im HR.

Mein Name ist kein Allerweltsname und mich würde es nicht wundern, wenn ich in Deutschland der einzige, maximal aber einer unter nicht einmal einer Handvoll Leuten mit dieser Vorname / Nachname Kombination bin (Rechtschreibfehler ausgeschlossen - das wäre ja noch die Höhe). Der Kauf auf Rechnung ist etwa 2-3 Wochen nach meinem Eintrag ins HR geschehen.. Vielleicht Zufall, vielleicht aber auch nicht. Daher werde ich in jedem Fall die Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Zitat (von mepeisen):
Denn wenn - wovon ich aufgrund meiner Erfahrung ausgehe - EOS das frei erfunden hat, dann würde ich die Strafanzeige eher gegen die EOS-Mitarbeiter richten.

Was auch immer auf möglichst schnellem weg zum Ende dieser Belästigung führt. Wenn die Erfahrungen zeigen, dass EOS nach einer Anzeige gegen sich Angst hat sich die Finger weiter zu verbrennen und man damit ein für alle mal den Laden los ist (abgesehen von den Ausnahmen in denen tatsächlich mal eine Forderung besteht), dann gerne. Wenn das nur dafür sorgt, dass EOS einen noch mehr in die Pfanne hauen will, wäre das natürlich auch doof.

Zitat (von mepeisen):
Was viel spannender wäre ja mal eine Datenauskunft gemäß BDSG: "Welcher Datenhändler behaupte denn, dass ich jemals in Leverkusen gewohnt haben soll?"


Eignet sich dafür der TFFFFF?
http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/

-- Editiert von Tsmqt am 25.09.2017 17:48

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#5
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Keine Ahnung, wie aktuell das ist. Aber ja, das eignet sich.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

EOS hat die Angewohnheit, sich gerne dumm und taub zu stellen. Die tun so als kapieren sie nicht, dass du nicht der richtige bist. Wenn man denen gegenüber deutliche Worte wählt oder wie gesagt mit Beschwerden beim Aufsichtsgericht o.ä. agiert, sind sie aber ganz schnell dabei und sagen "War alles nur ein versehen".

Ob du nun EOS einen überdeutlichen Brief schreibst oder Anzeige erstattest wegen dem Verdacht, dass die das absichtlich machen oder das Aufsichtsgericht informierst, ist deine Sache.

Ich würde wie gesagt aber deutlich sein und das nicht ignorieren nach dem Motto "War ich nicht, die können mir nichts". Irgendwann nervt es dann nur noch, wenn die ganzen Adresshändler und Auskunfteien einmal die Beziehung zwischen Leverkusen und dir hergestellt haben.

P.S.: Die Inkassogebühren für Konzerninterne Forderungen sind natürlich sowieso Blödsinn und die Mahngebühren absurd ums zehnfache zu hoch. Das könnte man auch gut in eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht verpacken ;-)

-- Editiert von mepeisen am 25.09.2017 18:08

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#7
 Von 
guest-12318.09.2020 11:14:31
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar. Ich war ehrlich gesagt auch auf dem Dampfer Druck zu machen aber wollte erstmal abwarten. Deine Reaktion lässt mich die Sache neu ordnen und ich werde dann morgen mal per Einschreiben den folgenden Brief senden (siehe: http://www.123recht.net/EOS-DID-__f526362.html)

Zitat:
Absender:
XXX, XXX
xxxstr. 19a
99999, XXX

An:
EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH
20085 Hamburg

Per Einschreiben mit Rückschein


Angelegenheit Otto (GmbH & Co KG)
Forderungsnummer: XXXXX
Ihre Schreiben vom 15.09.2017

Widerspruch gegen Ihre Forderungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 15.09.2017 machen Sie in der Angelegenheit mit der

Forderungsnummer: XXXXX

eine Forderung in Höhe von 517,62 Euro geltend.

Gegen diese Forderung lege ich Einspruch ein und erkläre, dass ich keinerlei Zahlungen leisten werde, da die Forderung nicht berechtigt ist. Insofern bezieht sich mein Widerspruch sowohl auf die Hauptforderung als auch auf die von Ihnen aufgeführten Nebenforderungen.

Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt:
Es besteht weder zur Zeit, noch bestand in der Vergangenheit jemals ein Kundenverhältnis zwischen meiner Person und der Otto (GmbH & Co KG). Diese Forderung entbehrt sich daher jeglicher Grundlage. Aus diesem Grund stellt sich mir zudem die Frage, wie
ein Zusammenhang zwischen dieser Forderung und der Adresse XXX (Adresse meiner Eltern) hergestellt werden konnte. Aktuell gehe ich in diesem Fall von einer (versehentlichen) Personenverwechslung aus. Ich behalte mir aus diesem Grund eine Strafanzeige, sowie eine Beschwerde beim zuständigen Amtsgericht sowie dem Landesdatenschützer vor.

Ich fordere Sie deshalb dazu auf, mir zur Prüfung des Sachverhalts innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens vollumfänglich Ihre Unterlagen zu den Forderungen zukommen zu lassen, in denen nachvollziehbar dargestellt wird, wie, wann und wodurch die Forderung zustande gekommen sein soll. Unter anderem erwarte ich eine:

• detaillierte Forderungsaufstellung,
• Rechnungskopie bzw. Kopie der Vertragsunterlagen des Ursprungsgläubigers
• Gläubigervollmacht bzw. Abtretungsurkunde.
• Zustellnachweis der Waren

Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei (Creditreform, Infoscore, Bürgel etc.) gemeldet werden darf.
Ich fordere Sie auf, mir innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt dieses Einschreibens schriftlich mitzuteilen, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen werden. Bitte erlassen Sie keine weiteren Mahnschreiben und verzichten Sie auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Mit freundlichen Grüßen


XXXX
XXX, den 22.09.2017



Auf Seite zwei dieses Schreibens füge ich dann zusätzlich den TFFFFF an um an die Daten zu kommen..

Gibt es dazu Änderungsvorschläge?

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#8
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

nö.

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#9
 Von 
guest-12318.09.2020 11:14:31
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Brief ist fertig. In spätestens 10 Tagen sehen sehen wir dann weiter. Sollte innerhalb der Frist auf gar nichts oder nur einen Teil des Schreibens geantwortet werden, wie ist da abgesehen von meinen Beschwerden und der Strafanzeige das weitere Vorgehen?
Ist die Sache im Zweifelsfall danach für mich schon erledigt?

-- Editiert von Tsmqt am 25.09.2017 20:27

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#10
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das kommt drauf an, was nun folgt und vor allem, was du willst.

Schufa-Einträge kann man ja löschen lassen (ggf. mit gerichtlicher Hilfe). Gerichtlichen Mahnbescheiden kann man einfach widersprechen. Verweigerte Datenauskünfte zeigt man beim Datenschutzbeauftragten inkl. Bußgeldantrag an.

Wenn sie irgendeine Erklärung präsentieren, warum du doch der richtige sein solltest, setzt man sich damit auseinander.

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#11
 Von 
guest-12318.09.2020 11:14:31
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das kommt drauf an, was nun folgt und vor allem, was du willst.

Jetzt gerade: Zu 50% meine Ruhe; zu 50% denen die Grenzen aufzeigen - wird nicht viel bringen aber wer weiß, wenn nur jeder 10. Geschädigte den harten vollen Weg geht, dann muss Otto EOS vielleicht demnächst mal Geld in die Handnehmen für eine Neugründung etc.pp.

Zitat (von mepeisen):
Schufa-Einträge kann man ja löschen lassen (ggf. mit gerichtlicher Hilfe). Gerichtlichen Mahnbescheiden kann man einfach widersprechen. Verweigerte Datenauskünfte zeigt man beim Datenschutzbeauftragten inkl. Bußgeldantrag an.

Schufa wäre durch den Widerspruch ja eh nicht rechtens. Ich sehe hier ggf. sogar einen Verstoß gegen § 824 BGB (Kreditgefährdung). Einem Mahnbescheid werde ich selbstverständlich vollumfänglich widersprechen. Sollte das die Antwort auf mein Schreiben sein, wären dann auch die Strafanzeige und Beschwerde beim Amtsgericht die einzig angemessene Reaktion von meiner Seite.

Zitat (von mepeisen):
Wenn sie irgendeine Erklärung präsentieren, warum du doch der richtige sein solltest, setzt man sich damit auseinander.


Hierzu ist ja bereits bekannt: Lieferadresse ist eine Adresse in Leverkusen (ca. 2-3 Autostunden von mir entfernt). Ich habe dort nie gewohnt oder sonstiges. Auch wenn ein Identitätsdiebstahl nicht ausgeschlossen ist, gehe ich nicht davon aus, dass der Betrüger die Adresse meines Elternhauses als Rechnungsadresse verwendet hat (also außer dem Namen quasi nichts verwendet wurde), da lt. deren telefonischer Auskunft die Adresse erst einmal "ermittelt" werden musste.


Im Prinzip gibt es also zwei Szenarien:
1) Es besteht überhaupt kein Zusammenhang außer dem Namen. Reaktion hier wäre wohl ausschließlich die Anzeige + Beschwerde.

2) Die erzählen Müll (wäre ja nicht das erste mal) und mussten rein gar nichts ermitteln, denn ein Betrüger hat die Adresse meiner Eltern als Rechnungsadresse gewählt. In diese Fall dem ganzen erneut widersprechen(?) und eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen.

Richtig?

-- Editiert von Tsmqt am 26.09.2017 08:23

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#12
 Von 
mepeisen
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(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
dann muss Otto EOS vielleicht demnächst mal Geld in die Handnehmen für eine Neugründung etc.pp.

Nö. Die haben noch ein paar Inkassos zum Verbrennen in ihren Reihen. Die sind vorbereitet auf so etwas ;-)

Zitat:
Ich sehe hier ggf. sogar einen Verstoß gegen § 824 BGB (Kreditgefährdung).

Korrekt. Deswegen gleich unangekündigt in die vollen gehen und einen Eintrag via Anwalt und gerichtlicher einstweiliger Verfügung löschen lassen. Die Kosten bezahlt dann aus Schadensersatz-Gründen Otto/EOS.

Zitat:
Im Prinzip gibt es also zwei Szenarien:

Es gibt auch noch Szenario 3: Die haben das alles völlig frei erfunden. In Wahrheit geht es nicht um den Herr Till Maier, sondern um den Herrn Tilo Maier o.ä.

Bei den Personenverwechslungen sind einfach viele Szenarien denkbar. Und ob das am Ende nun ein Versehen ist oder Absicht wird man nie so genau feststellen können. Wie auch immer: Welches Szenario nun zutrifft, kann dir im Grunde fast egal sein. Wichtig ist nur, sich gegen diese Datenverbindung zu wehren. Das fatalste, was dir passieren kann ist, dass plötzlich in der Schufa steht "Ehemalige Adresse XYZ Leverkusen", weil das Inkasso das so an die Schufa gemeldet hat. Ja, man bekommt auch das irgendwie wieder raus und ja, man bekommt auch Folgen, dass andere Gläubiger plötzlich anklopfen, wieder weg. Aber es nervt halt ungemein.

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#13
 Von 
guest-12318.09.2020 11:14:31
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Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Korrekt. Deswegen gleich unangekündigt in die vollen gehen [..]


Unter anderem habe ich heute noch folgendes gefunden: Unterlassung Schufa Androhung

Zitat:
Zitat:
Das OLG Celle hat entschieden, dass ein Inkassounternehmen nicht mit einer Datenübermittlung an die Schufa Holding AG drohen darf, wenn der vermeintliche Schuldner die Forderung bereits bestritten hat. Der Schuldner kann in diesem Fall eine einstweilige Verfügung gegen das Inkassounternehmen erwirken und zwar auch dann, wenn das Unternehmen darauf hingewiesen hat, dass eine Datenübermittlung nur bei einredefreien und unbestrittenen Forderungen erfolgen wird.


Ich denke also ich werde, konkret dem Fall der übliche Schufa Hinweis ist im nächsten Schreiben auch vermerkt, ebenso eine strafbewehrte Unterlassungserklärung versenden. Klingt so, als hätte man da gute Chancen.

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#14
 Von 
guest-12318.09.2020 11:14:31
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz schön schnelle Reaktion. Auf die E-Mail habe ich bereits heute eine Antwort mit der Rechnung und dem Einlieferungsbeleg bekommen.

Die Rechnungsadresse ist wie gesagt eine Adresse in Leverkusen, die Lieferadresse ein Kiosk um die Ecke.

Die Abholung bei Hermes wurde mit meinem Nachnamen in Druckbuchstaben unterschrieben. Darüber steht auf dem Kopf (evtl. vom Kiosk drauf geschrieben? "italino/italivo/(kann man nicht so richtig entziffern) Ausweiß".

Mein Name in der Kombination Vorname / Nachname in Deutschland einzigartig (denke ich)..

Eine Anzeige wegen Betrugs werde ich dann wohl morgen bei der Polizei stellen müssen (auch wenn ich nur indirekt der Geschädigte bin).

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Prinzip kann jeder eine Straftat anzeigen. Ob Opfer oder nicht.

Aber wie gesagt, ich würde die Rolle des Inkassos offen lassen. Ich würde dort zwei Vorfälle getrennt betrachten wollen: Einmal denjenigen, der da bestellt hat, vielleicht sogar ein Kiosk-Angestellter von damals... Und der zweite Vorgang wäre die offenbar bewusste Täuschung des Inkassos, dass du der korrekte Schuldner seist. Also der Versuch des Inkassos, mittels Täuschung dir das ganze anzuhängen.

Soll halt mal ermittelt werden, wie das Inkasso dazu kommt, dir das anhängen zu wollen. Ich persönlich habe kein Problem damit, wenn ein Inkasso versucht, irgendwie den echten Schuldner zu finden. Das ist sogar deren Job. Aber: Wenn die wissen, dass es nur ein Schuss ins Blaue ist, dann wäre es in meinen Augen korrekt, im Inkassoschreiben die Lieferadresse mit drauf zu schreiben und beispielsweise einen Satz wie "Haben sie dort gewohnt?"

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#16
 Von 
guest-12318.09.2020 11:14:31
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ziemlich genau ein Monat ist vergangen und ich will mal weiter berichten..

Mittlerweile habe ich eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Dem Inkasso habe ich daraufhin ein Schreiben geschickt und mir wurde schon geantwortet, dass damit der Fall für mich erledigt ist.

Soweit so gut. Heute bekomme ich Post von Otto:

Zitat:
Blablabla

Wir haben mit dem hermes Versand Service Rücksprache genommen und können Ihnen mitteilen, dass am 24.02.2017 das Paket gegen Unterschrift ausgeliefert wurde.

Die Annahme der Sendung wurde mit "MEIN NAME" quittiert, die Empfangsbestätigung liegt uns vor.


Naja. Das weiß ich ja. Das ist ja der Betrug bzw. der Diebstahl meiner Daten.

Zitat:
Für die weitere Bearbeitung benötigen wir von Ihnen eine eidesstattliche Erklärung über den Nichterhalt der Ware und einen Identitätsnachweis (zum Beispiel eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises


Spricht ja aus meiner Sicht eigentlich nichts dagegen, aber muss / sollte ich das wirklich tun?


Mittlerweile weiß ich, dass es keine Personenverwechslung war. Jemand hat aus dem Handelsregister meine Daten entnommen (Neueintragung am Anfang des Jahres) und damit die Bestellung ausgelöst.

Mein erster Verdacht kam daher, dass das erste Bestelldatum ziemlich nah am Eintragungsdatum lag (würde ich noch als Zufall durchgehen lassen), da nun der andere Gesellschafter der Firma ebenfalls von Otto/EOS angeschrieben wurde ebenfalls mit einem kleinen Betrag (rund 400 Euro Warenwert) gehe ich davon aus, dass die Daten aus dem Handelsregister stammen.

Kann ich irgendwie weitere Schritte unternehmen? Ist der Schufa Fraudpool sinnvoll?

Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Tsmqt):
Für die weitere Bearbeitung benötigen wir von Ihnen eine eidesstattliche Erklärung über den Nichterhalt der Ware und einen Identitätsnachweis (zum Beispiel eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises


Würde auf die Strafanzeige verweisen. Was die zur Bearbeitung benötigen wäre mir egal.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Stimme Tasti zu. Von solchen Blacklisten halte ich persönlich nichts. Denn oft genug hängen da wiederum Betrüger dran und nutzen die Blacklisten selbst wiederum als Quell-Datenbestand.

Wie das nun genau aufgeklärt wird und ob das ein Einzelfall ist oder nicht, das kann euch ja egal sein.

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#19
 Von 
guest-12318.09.2020 11:14:31
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wie das nun genau aufgeklärt wird und ob das ein Einzelfall ist oder nicht, das kann euch ja egal sein.


Ganz im allgemeinen ist mir das egal, ob Otto/Eos/WerAuchImmer 1x oder 10000x im Jahr Opfer von Betrug wird. Meine Frage zielte naiver Weise darauf ab, ob ich etwas tun kann, damit es in meinem Fall ein Einzelfall bleibt.

Das ganze ist aber wohl eher eine rhetorische Frage. Schließlich kann ich ja nichts daran ändern, dass es bei den Bestellungen offenbar reicht Name und Geburtsdatum zu kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Geburtsdatum? Wofür? :-)

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#21
 Von 
guest-12318.09.2020 11:14:31
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Geburtsdatum? Wofür? :-)


Schufa-Abfrage hätte ich gedacht. Ich bin nicht wirklich in der Materie aber meinst du echt die schicken einfach so an wildfremde Leute ohne auch nur im Ansatz zu verifizieren (das könnte man ja automatisiert..), ob das echte Personen sind? Bei mir würden alle Alarmglocken angehen, wenn jemand bei der ersten Bestellung auf Rechnung etwas an eine Abweichende Lieferadresse schickt oder aber eine einfache Schufaabfrage auf den Namen an der Anschrift ins leere führt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann müsste ja deine echte Adresse involviert gewesen sein. Als Rechnungsadresse o.ä. Denn nur anhand Namen und Geburtsdatum lässt sich eine Person nicht endgültig identifizieren.

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