Otto - Inkasso ohne vorherige Mahnung

3. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
speedcat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Otto - Inkasso ohne vorherige Mahnung

Hallo,

ich bin gerade von einem Schreiben eines Deutschen Inkasso-Dienstes überrascht worden.

Ich habe letztes Jahr im August ca. 6-7 Teile bei Otto bestellt und meine zu wissen, bis auf 2 Teile alles an Otto zurückgeschickt zu haben (leider weiss ich es nicht mehr genau... lang ists her).

Ich wollte dann eine neue Kostenaufstellung von Otto abwarten (wie sie sonst auch immer kam) auf der mir angezeigt wird, was ich noch bezahlen muss.

Da kam aber nichts. Über die Dauer der Zeit habe ich auch nicht mehr daran gedacht da von Otto nichts mehr kam (definitiv gar nichts! und nein ich bin nicht umgezogen sondern wohne seit Jahren hier). Auch keine Email oder ähnliches ausser der normale Werbe-Müll von Otto.

Heute liegt in meinem Briefkasten ein Schreiben von DID in dem steht, das "wir bisher keine gemeinsame Lösung finden konnten" und "hören wir weiter nichts von Ihnen" ICH HABE NOCH NIE IN MEINEM LEBEN EIN SCHREIBEN EINES INKASSO-DIENSTLEISTERS BEKOMMEN !!! daran könnte ich mich definitiv erinnern.

Was soll ich nun tun? ich wüsste ja erstmal gerne, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Und wieso ich keine Mahnung erhalten habe.

Wie sollte ich hier reagieren? hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank für Eure / Ihre Hilfe

Daniela

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"Muß man sich denn alles gefallen lassen ???"

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Automatisiertes Masseninkasso

Ist die eigentlich Hauptforderung strittig ?
Falls nein wäre es kein Fehler diese Summe - abzüglich der gebühren des extern beauftragten INkassobüros - direkt auf das altbekannte Konto von Otto zu überweisen

lg

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Ich habe letztes Jahr im August ca. 6-7 Teile bei Otto bestellt und meine zu wissen, bis auf 2 Teile alles an Otto zurückgeschickt zu haben (leider weiss ich es nicht mehr genau... lang ists her).

Wer lesen kann - natürlich weiß er von nichts mehr ...
Es hilft nun auch nicht mehr an den Gläubiger direkt zu zahlen, da der die Forderung bereits an das IKU abgegeben hat. Aber da Frau Thehellion Informationsresistent ist, wird sie weiter falsche Ratschläge aus ihrem Bauchladen zaubern ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Es hilft nun auch nicht mehr an den Gläubiger direkt zu zahlen, da der die Forderung bereits an das IKU abgegeben hat

Das kann dem TE egal sein !
Deine Pro Inkasso Empfehlungen kann man getrost in der Pfeife rauchen. :)
(und Du weißt das auch)


-- Editiert am 04.05.2010 18:33

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SandraCo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo zusammen,

habe ein ganz ähnliches Problem. Habe angeblich letzten Oktober eine Rechnung von Otto übersehen und seitdem nichts von denen gehört und gestern das gleiche Schreiben von diesem Inkassounternehmen erhalten.
Habe dann bei Otto angerufen und habe erfahren, dass sämtlicher Schriftverkehr an eine alte Adresse von mir ging (lebe dort schon 3 Jahre nicht mehr).
Wenn es wirklich stimmt, dass eine Rechnung offen ist, hätte ich doch gleich gezahlt, wenn ich eine Erinnerung erhalten hätte.
Wie geht das jetzt weiter? Sollte ich den Betrag einfach zahlen?

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11x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Tun Sie alles, was Frau thehellion Ihnen rät!
Dann ist es ganz billig!
OK - der Eintrag bei Bürgel macht Ihnen ja sicher nichts! :)

@thehellion
Es ist eigentlich nicht mein Ding, auf persönliche Verunglimpfungen zu antworten - in dem Fall aber doch.
Wo nehmen Sie die Überheblichkeit her, andere hier im Forum zu bewerten?
Sie waren - nach eigenem Bekunden - kleine Inkassosachbearbeiterin bei einem IKU. Dann hat man sich dort von Ihnen getrennt. Offenbar führen Sie seither einen Kreuzzug gegen alle IKU, die Sie heute, nach Ihrer Entlassung, zu Drückern und Verbrechern erklären. Seither widmen Sie - 8500 Beiträge sprechen dafür - jede freie Minute, von denen Sie offenbar immer noch sehr viele haben, Ihrem Kreuzzug.
Dabei benutzen Sie Halbwissen und juristisch nicht haltbare Thesen, die angeblich helfen sollen.
Es ist wohl nicht verwerflich, dass andere auch eine (von der Ihren abweichende) Meinung haben können!?
Es ist wohl nicht verwerflich, dass andere diese dann auch hier darlegen!?
Und es kann dem geneigten Leser wohl zugemutet werden, dass der sich dann selbst eine Meinung dazu bildet!?
Insofern würde ich es sehr begrüßen, wenn Sie Ihre Polemik mitunter ein wenig zügeln und besser auf der sachlichen Ebene bleiben würden.

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Habe dann bei Otto angerufen und habe erfahren, dass sämtlicher Schriftverkehr an eine alte Adresse von mir ging (lebe dort schon 3 Jahre nicht mehr).


quote:
Habe angeblich letzten Oktober eine Rechnung von Otto übersehen und seitdem nichts von denen gehört


An welche Adresse ging den die Ware?

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

@anephan
Nach dieser Erwiderung

quote:
Wo nehmen Sie die Überheblichkeit her, andere hier im Forum zu bewerten?

darf die Frage an Sie gestellt werden, woher sie die Überheblichkeit nehmen, einen Fragesteler so zu qualifizieren bezw. zu bewerten, ohne dafür konkrete Hinweise zu haben
quote:
Und bei dem o.g. kann man wohl guten Gewissens sagen: zahlungsunwillig!


Der so mit "einem guten Gewissen" Abqualifizierte ist lediglich mit seiner letzten Rate, wie er zugibt, aus Nachlässigkeit in Verzug geraten, die er aber inzwischen bereits schon bezahlt hat.


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Offenbar führen Sie seither einen Kreuzzug gegen alle IKU, die Sie heute, nach Ihrer Entlassung, zu Drückern und Verbrechern erklären


Das ist eine Gemeine Unterstellung
Zeig mir ein einziges Posting wo ich den Ausdruck Verbrecher benutzt habe !!
Kein einzigen Beitrag wirst Du finden - weder hier noch in den anderen Foren


lg





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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Gemein!?
Jetzt fühle ich mich aber schlecht! :)

Wenn Sie, was sehr häufig geschieht, IKUs rechtswidriges Verhalten unterstellen, erklären Sie die zu "Verbrechern"!?
Im Übrigen geht es hier gar nicht um eine "juristische" Bewertung, sondern um die Stimmung, die Sie erzeugen - und die ist wohl unzweifelhaft ... :)


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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Hallo,

auch wenn ich anephan vollkommen Recht gebe was thehellion betrifft, so sollten wir doch zum eigentlichen Problem zurückkommen.

@SerafinaBeja wenn du die Rechnung ordentlich erhalten hast und nicht gez. so ist die Ink.-Abgabe gerechtfertigt. Kein Mensch ist verpflichtet zu mahnen. Sie sollten allerdings nachschauen ob Mahnkosten berechnet sind, das dürfte natürlich nicht der Fall sein, falls doch dann monieren.

@speedcat: Bei dir trifft faktisch das gleiche zu, nur weil du dir nicht sicher bist ob die Rechnung stimmt kannst du dir ja vom DID eine schriftl. geben lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Wenn Sie, was sehr häufig geschieht, IKUs rechtswidriges Verhalten unterstellen, erklären Sie die zu "Verbrechern"!?


Sicher ? Oder doch eher Wunschdenken ?
Zeig mir doch bitte ein Posting dieser Art !!
@Murgab und @Qwasi dürfen mitsuchen :)

lg


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1x Hilfreiche Antwort

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