Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Ottfried Fischer gewinnt Prozess um heimliches Sexvideo

AFP VOM 25.10.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 1581 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Ottfried Fischer, Sexvideo

Vier von fünf Angeklagten entschuldigen sich

Im Prozess um ein heimlich gedrehtes Sexvideo von dem Schauspieler Ottfried Fischer hat das Amtsgericht München einen Journalisten der "Bild" und vier Vertreter des Rotlichtmilieus zu Geldstrafen zwischen 600 Euro und 14.400 Euro verurteilt. Der Schauspieler und Kabarettist trat in dem Prozess selbst als Zeuge auf.

Das Gericht verurteilte alle fünf Beschuldigten wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs Fischers, den ehemaligen "Bild"-Journalisten außerdem wegen Nötigung. Der inzwischen unabhängig von dem Verfahren zu einem anderen Verlag gewechselte Journalist erhielt mit 180 Tagessätzen zu 80 Euro die höchste Geldstrafe. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde er als vorbestraft gelten. Auch der als Auftraggeber des Films verurteilte Mike P., der 12.000 Euro zahlen muss, wäre damit vorbestraft, ebenso ein zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilter Zuhälter.

Eine inzwischen in die Türkei geflohene Bekannte Fischers hatte laut Anklage im vergangenen Jahr über gefälschte Kreditkartenabrechnungen gut 74.000 Euro für einen nie vereinbarten Dirnenlohn von Fischers Konten abbuchen wollen, dazu laufen gesonderte Ermittlungen. Nachdem Fischer die Zahlung verweigerte, soll der 56-Jährige bei einem späteren Treffen mit zwei Prostituierten heimlich beim Sex gefilmt worden sein, um die Auszahlung der Summe zu erzwingen. Außerdem soll der Hauptangeklagte den Film bewusst der "Bild" zugespielt haben.

Fischer sagte, er habe sich durch das Sexvideo in seiner Karriere bedroht gefühlt. Seine Agentin habe ihm deshalb zur Anfrage der "Bild" zu einem Interview gesagt; "Wenn du denen nichts gibst, dann verlierst du deinen Pfarrer Braun, dann bist du am Ende", sagte der Darsteller des "Pfarrer Braun" in der gleichnamigen ARD-Serie. Ohne das Video hätte er keinen Grund gesehen, mit "Bild" zu sprechen.

Der frühere "Bild"-Journalist Wolf-Ulrich Sch. bestätigte zwar, dem Hauptangeklagten 3500 Euro für den Film gezahlt zu haben. Es sei aber Fischers PR-Agentin gewesen, die ihm in einem Telefonat ein Interview mit Fischer angeboten habe. Da er "zu keinem Zeitpunkt" Fischer habe Schaden zufügen wollen, habe er der Agentin außerdem angeboten, ihr die CD mit den Aufnahmen zu geben. Schließlich habe er diese selbst vernichtet.

Der Richter beschrieb die Entscheidung als schwierig. Er habe Fischer zwar sicherlich nicht ausdrücklich mündlich bedroht. Aus der Gesamtschau ergebe sich aber, dass stillschweigend die Bedrohung im Raum stand, dass das Video durch die "Bild" verwertet werden könnte.

Die "Bild"-Zeitung kritisierte die Entscheidung in einer Erklärung: "Nach den eindeutigen Zeugenaussagen ist dieses Urteil falsch und für Journalisten und Verlage absolut nicht hinnehmbar".

25. Oktober 2010 - 21.28 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


Leserkommentare
von Helmuth Justin am 28.10.2010 18:47:06# 1
Wehret den Anfängen! Im Strafprozess sollte die Schuld oder Unschuld bewiesen werden und dann im Strafmaß eine soziale Abschreckungsfuntion gewählt werden. Hier war dies (wieder) etwas zweifelhaft. Aber immerhin, wenn 3.500 Euro gezahlt wurden dann gab es da doch einen Hintergedanken beim Journalisten. Und dieser wurde hier offenbar geahndet. Wer zahlt privat denn 3.500 Euro für einen wissentlich illegalen Pornostreifen (wenn auch mit Otti) nur um den mal anzusehen?
    
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97925
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Marcus Alexander Glatzel
Hanau
Arbeitsrecht, Familienrecht, Handelsvertreterrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?