Ortodoxer Feiertag

13. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
GAm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)
Ortodoxer Feiertag

Hallo,

mich würde interessieren. Ob mein Arbeitgeber, mir Freigeben muss, wenn nach meiner Religion (Griechisch Orthodox) ein Feiertag ist. z.B. wie jetzt demnächst Ostern.

Und darf er mir dafür einen Tag Urlaub abziehen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hi GAm,
es gelten, abgesehen vom 3.10. als bundesweiter Feiertag, die Feiertage der einzelnene Bundesländer. NUr diese staatlichen Feiertage begründen arbeitsrechtliche Folgen. Daneben gibt es allerdings (Zumindest glaube ich das...) noch staatlich geschützte kirchliche Feiertage, die auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht haben können, wie etwa, daß man während der Gottesdienstzeit nicht arbeiten muss. Ob Dein Feiertag so einer ist, müsste in den entsprechenden Landesgesetzen stehen.

Hank

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#2
 Von 
GAm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Puhh, weiss jemand wie das in Baden-Württembeg aussieht...

0x Hilfreiche Antwort

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