Guten Tag,
ich musste leider den Anwalt wechseln, nun habe ich beim alten angefragt wann ich meine privaten Originaldokumente abholen kann.
Diese benötigt ja der neue Anwalt.
Jetzt schreibt mir der alte Anwalt, ich kann die Unterlagen erst haben wenn ich die Rechnung bezahlt habe.
Was ja doch einige Tage wieder dauern wird.
Ich dachte das betrifft nur die Handakte des Anwaltes, aber nicht meine privaten Dokumente.
Ich muste den Anwalt wechseln, da der alte einfach nichts gemacht hat und sogar Fristen in der Zeit verstrichen sind.
Eine weitere Verzögerung halte ich da nicht für richtig.
Aber wie sieht es den rechtlich aus, kann ich meine privaten Original Daten abholen und die Handakte dann anfordern wenn ich bezahlt habe ?
Vielen Dank !
Original Unterlagen von Anwalt erst nach Zahlung ?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Hallo,
die Handakte bekommen Sie meines Wissens überhaupt nicht in die Hand. Die hat der Anwalt nach den gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen selbst zu behalten und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten. Ansonsten bin ich zugegeben etwas erstaunt, dass Sie dem alten Anwalt anscheinend nur Originale überlassen und zuvor keine Kopien angefertigt haben...
Ob der RA nun ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann, hängt von der Beschaffenheit Ihrer persönlichen Unterlagen ab. Ausweispapiere bspw. dürfte er sicherlich nicht zurückbehalten. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass er von ihnen mandatiert wurde und somit einen fälligen Vergütungsanspruch hat.
Je nach Art Ihrer persönlichen Unterlagen müssen Sie folglich damit rechnen, dass Ihr alter Anwalt das durchzieht und die Papiere solange nicht rausrückt, wie Sie nicht bezahlen.
Gruß
Krypton
-----------------
"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."
Vielen Dank für die Antwort Krypton.
Was soll ich sagen, natürlich gebe ich dem Anwalt die originale und vertraue auf gute Arbeit.
Werde ich aber nicht noch mal machen, hatte vorher keine Erfahrung mit Anwälten.
Vor einer Bezahlung will ich mich auch nicht drücken, mir ging es nur darum nicht wieder ewig warten zu müssen und dem neuen Anwalt schnell die Unterlagen schicken zu können.
An die Handakte dachte ich, da ich vom Anwalt kaum bis keine Infos bekommen habe was er den nun macht.
Obwohl ich x mal nachgefragt habe...
Ich werde gleich noch mal in der Kanzlei des alten Anwaltes anrufen und fragen ob ich die Rechnung nicht direkt morgen bar bezahlen kann, dann sollte ja nichts mehr im Wege stehen.
Echt traurig was manche Anwälte für ein Licht auf alle anderen werfen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Vor einer Bezahlung will ich mich auch nicht drücken
Wollte ich auch zu keiner Zeit behaupten
quote:
Echt traurig was manche Anwälte für ein Licht auf alle anderen werfen.
Was das betrifft, muss ich Ihnen leider Recht geben. Wenn man sich vorstellt, dass pro Jahr ca. 6.000 neue Anwälte zugelassen werden und nur 1% davon sind (mal angenommen) schwarze Schafe, dann werden gleich 60 davon auf die Mandanten losgelassen - von denen, die ja schon zugelassen sind, ganz zu schweigen...
Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg in beiden Angelegenheiten
Gruß
Krypton
-----------------
"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."
-- Editiert Krypton am 01.04.2014 15:05
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
90 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten