Original Unterlagen von Anwalt erst nach Zahlung ?

31. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
FrankM.
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 24x hilfreich)
Original Unterlagen von Anwalt erst nach Zahlung ?

Guten Tag,
ich musste leider den Anwalt wechseln, nun habe ich beim alten angefragt wann ich meine privaten Originaldokumente abholen kann.
Diese benötigt ja der neue Anwalt.

Jetzt schreibt mir der alte Anwalt, ich kann die Unterlagen erst haben wenn ich die Rechnung bezahlt habe.
Was ja doch einige Tage wieder dauern wird.

Ich dachte das betrifft nur die Handakte des Anwaltes, aber nicht meine privaten Dokumente.

Ich muste den Anwalt wechseln, da der alte einfach nichts gemacht hat und sogar Fristen in der Zeit verstrichen sind.
Eine weitere Verzögerung halte ich da nicht für richtig.

Aber wie sieht es den rechtlich aus, kann ich meine privaten Original Daten abholen und die Handakte dann anfordern wenn ich bezahlt habe ?

Vielen Dank !

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

die Handakte bekommen Sie meines Wissens überhaupt nicht in die Hand. Die hat der Anwalt nach den gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen selbst zu behalten und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten. Ansonsten bin ich zugegeben etwas erstaunt, dass Sie dem alten Anwalt anscheinend nur Originale überlassen und zuvor keine Kopien angefertigt haben...

Ob der RA nun ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann, hängt von der Beschaffenheit Ihrer persönlichen Unterlagen ab. Ausweispapiere bspw. dürfte er sicherlich nicht zurückbehalten. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass er von ihnen mandatiert wurde und somit einen fälligen Vergütungsanspruch hat.

Je nach Art Ihrer persönlichen Unterlagen müssen Sie folglich damit rechnen, dass Ihr alter Anwalt das durchzieht und die Papiere solange nicht rausrückt, wie Sie nicht bezahlen.

Gruß
Krypton

-----------------
"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrankM.
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 24x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort Krypton.
Was soll ich sagen, natürlich gebe ich dem Anwalt die originale und vertraue auf gute Arbeit.
Werde ich aber nicht noch mal machen, hatte vorher keine Erfahrung mit Anwälten.

Vor einer Bezahlung will ich mich auch nicht drücken, mir ging es nur darum nicht wieder ewig warten zu müssen und dem neuen Anwalt schnell die Unterlagen schicken zu können.

An die Handakte dachte ich, da ich vom Anwalt kaum bis keine Infos bekommen habe was er den nun macht.
Obwohl ich x mal nachgefragt habe...

Ich werde gleich noch mal in der Kanzlei des alten Anwaltes anrufen und fragen ob ich die Rechnung nicht direkt morgen bar bezahlen kann, dann sollte ja nichts mehr im Wege stehen.

Echt traurig was manche Anwälte für ein Licht auf alle anderen werfen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

quote:
Vor einer Bezahlung will ich mich auch nicht drücken


Wollte ich auch zu keiner Zeit behaupten ;)

quote:
Echt traurig was manche Anwälte für ein Licht auf alle anderen werfen.


Was das betrifft, muss ich Ihnen leider Recht geben. Wenn man sich vorstellt, dass pro Jahr ca. 6.000 neue Anwälte zugelassen werden und nur 1% davon sind (mal angenommen) schwarze Schafe, dann werden gleich 60 davon auf die Mandanten losgelassen - von denen, die ja schon zugelassen sind, ganz zu schweigen...

Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg in beiden Angelegenheiten :)

Gruß
Krypton

-----------------
"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

-- Editiert Krypton am 01.04.2014 15:05

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen