Ordnungwidrigkeit urinieren

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
casper2001
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordnungwidrigkeit urinieren

Hallo!

War vor kurzem auf einer Party und musste auf die Toilette, da diese jedoch besetzt waren ging ich ins Freie, um mich dort zu erleichtern. Dabei wurde ich von dem Besitzer des Baumes, gegen den ich urinierte, erwicht. Daraufhin habe ich nun einen Brief von der Kreisverwaltung bekommen, wegen einer Ordnungwidrigkeit.
Ich hätte eine "grob ungehörige Handlung vorgenommen, die geeignet war, die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen."

Könnt ihr mir vielleicht helfen, was ich schreiben könnte, damit ich nichts bezahlen muss?
Meiner Meinung nach habe ich die Allgeimeinheit nicht belästigt, da es dunkel war und nur der Betroffene mich gesehen hat.
Habt ihr eventuell andere Argumente gegen meine Schuld?
Es wäre sehr nett, wenn ich mir sagen könntet, was ihr von diesem Zeug haltet.

Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie sagen es doch selbst: Sie wurden gesehen. 'Betroffener' im Ordnungswidrigkeitenverfahren sind übrigens Sie. So nennt man da den, der im Strafverfahren Beschuldigter ist.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Klar mußt du zahlen!

Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen, wurdest gesehen und identifiziert.

Also mußt du die Strafe zahlen!

Jegliche Argumente, die dahin tendieren, daß du nicht zahlen müßtest, gingen dahin, daß du die Tat abstreitest. Da du aber gesehen wurdest, ist das nicht erfolgversprechend.

Also zahle einfach, soooo hoch kann das Bußgeld nicht sein.

-----------------
"justice"

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

na ja, es tut Ihnen leid, die Allgemeinheit belästigt zu haben, es kommt nicht wieder vor - dann wird es vielleicht eingestellt.

Gruß vom mümmel

-- Editiert von mümmel am 02.01.2006 16:21:31

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#4
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Zahl den Zwanziger und pinkel ihm bein nächsten Mal halt vor die Haustür.

Entschuldigung, aber nur noch armes Deutschland.

Was ich nicht wusste, dass Du ein Nummernschild am Reißverschluß hast ???

Wie wurde den die Identifikation vorgenommen ?

Besser jetzt aufhören, wenn Bäume gedüngt werden.
Bin mal gespannt wenn mein Hund rechtskrätig wegen urinieren im Feld verurteilt wird.

Grüße und nimms nicht so tragisch.

nwg100

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#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich denke, es hilft bis auf weiteres nur hier abzuwarten und wenn sich die Allgemeinheit nicht mit weniger als 100 Euro zufrieden gibt, es vielleicht auf einen Prozess beim Amtsgericht ankommen zu lassen (es fallen ja Kosten an, für den Bußgeldbescheid meine ich 25 Euro und falls es vor Gericht zu einer Verurteilung kommt 37,50 plus Zeugenauslagen; man sollte sich gut überlegen ob man für die Chance auf ein vielleicht niedrigeres Bußgeld dieses Kostenrisiko eingehen möchte).

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