Ordnungswidrigkeit lt. StVO beobachtet aber kein Kennzeichen

13. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mel83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Ordnungswidrigkeit lt. StVO beobachtet aber kein Kennzeichen

Hallo,

ich bin letzte Woche mit meinem Mann morgens unterwegs gewesen. Vor uns fuhren ein PKW und ein LKW mit Anhänger. Wir waren mit ca. 70-80 km/h unterwegs. Mitten in einer Talsenke in einer lang gezogenen Linkskurve, mit durchgezogener Linie, Sperrfläche und auch noch Linksabbiegerspur des Gegenverkehrs wurden wir alle von einem PKW überholt. Dieser konnte aufgrund des langen Überholvorgangs und des unübersichtlichen Straßenverlaufes nicht mal sehen, ob Gegenverkehr kommt, da die Straße in diesem Bereich schon wieder nach oben und rechts verläuft.
Leider waren wir so perplex, dass wir uns das Kennzeichen des PKW nicht notiert hatten, nur die beiden Kennzeichen der beiden Vorausfahrer. Es handelte sich aber eindeutig um ein Firmen-KFZ eines Schreibwarenladens, der sich in der nächsten Stadt befindet. Der PKW fuhr auch genau dorthin.
Nun wollte ich Anzeige bei der zuständigen Polizei erstatten, aber dort sagte man mir, dass man aufgrund des fehlenden Kennzeichens nichts machen kann. Die Fahrtenbücher können angeblich nicht einfach eingesehen werden, und da ich kein Polizist bin, gehe das alles nicht so einfach. Zudem bin ich als einzige Zeugin vor Gericht eher chancenlos.

Gibt es in dieser Sache irgendetwas, was ich noch tun könnte? Ich finde dieses Verhalten im Straßenverkehr so dermaßen rücksichtslos! Ich fahre mit meiner kleinen Tochter jeden Tag an die 100 km, sehe ständig, dass trotz Gegenverkehr oder unübersichtlicher Strecke überholt wird und fühle mich mittlerweile alles andere als sicher. Vielleicht hat hier jemand einen Tipp für uns.
Vielen Dank schon mal.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Mel83):
Nun wollte ich Anzeige bei der zuständigen Polizei erstatten, aber dort sagte man mir, dass man aufgrund des fehlenden Kennzeichens nichts machen kann.

Genau das sollte man beachten.
Zitat (von Mel83):
Gibt es in dieser Sache irgendetwas, was ich noch tun könnte?

Ja, darüber hinweg sehen und sich überlegen, ob man vielleicht nicht auch selbst mal Fehler im Straßenverkehr begeht.
Zitat (von Mel83):
Vielleicht hat hier jemand einen Tipp für uns.

LKWs dürfen auf Landstraßen 60 km/h fahren, rechtzeitig selbst den LKW bei freier Sicht überholen, und nicht km lang hinter dem LKW herbummeln, und so andere Verkehrsteilnehmer zu riskanten Überholmanöver provozieren.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mel83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Mel83):
Gibt es in dieser Sache irgendetwas, was ich noch tun könnte?

Ja, darüber hinweg sehen und sich überlegen, ob man vielleicht nicht auch selbst mal Fehler im Straßenverkehr begeht.

Auch ich begehe hin und wieder Fehler im Straßenverkehr, aber ich setze nicht mein Leben und das Leben anderer aufs Spiel.

Zitat (von Mel83):
Vielleicht hat hier jemand einen Tipp für uns.

LKWs dürfen auf Landstraßen 60 km/h fahren, rechtzeitig selbst den LKW bei freier Sicht überholen, und nicht km lang hinter dem LKW herbummeln, und so andere Verkehrsteilnehmer zu riskanten Überholmanöver provozieren.

Dass ich LKW überholen darf, weiß ich selber. Ich weiß allerdings nicht, inwiefern mir Ihre höchst unqualifizierte Antwort helfen soll. Vielleicht überlesen Sie beim nächsten Mal einfach Fragen, die Sie nur mit solchen Kommentaren beantworten können. Zumal Sie nicht einmal wissen, wie lange wir hinter dem LKW waren...unmöglich, sowas.

-- Editiert von Mel83 am 13.08.2017 11:51

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Mel83):
inwiefern mir Ihre höchst unqualifizierte Antwort helfen soll.

Nun da man schon mal die ähnlichen Frage hier gestellt hatte;
http://www.123recht.net/Was-machen-gegen-Verkehrsrowdys-__f285425.html
Es hat sich seit dem Zeitpunkt auch heute nichts an der Rechtslage geändert.
Zitat (von Mel83):
Vielleicht überlesen Sie beim nächsten Mal einfach Fragen, die Sie nur mit solchen Kommentaren beantworten können.

Man kann in Foren keine Wunschantworten bekommen, denn schlichtweg ist der Fall und jedes Bemühen selbst Vekehrspolizist zu spielen von keinem Erfolg. Nur meist ist in der Natur der Dinge, jeder macht Fehler, meist sieht man die Fehler der anderen viel besser, gerade im Straßenverkehr ist das üblich.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Mel83):
Nun wollte ich Anzeige bei der zuständigen Polizei erstatten, aber dort sagte man mir, dass man aufgrund des fehlenden Kennzeichens nichts machen kann.

Wenn das Geschäft mehrere derartige Autos hat, dann kann man da nichts machen.
Wenn es nur ein derartiges Auto hat, dann benötigt man nicht unbedingt ein Kennzeichen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Mel83):
Nun wollte ich Anzeige bei der zuständigen Polizei erstatten

Weswegen denn?

Zitat (von Mel83):
Zudem bin ich als einzige Zeugin vor Gericht eher chancenlos.

Zurecht

Zitat (von Mel83):
Gibt es in dieser Sache irgendetwas, was ich noch tun könnte?

Ja, definitiv. Die eigene Fahrweise anpassen und LKWs demnächst überholen.

Zitat (von Mel83):
und da ich kein Polizist bin

Zum Glück!!

Zitat (von Mel83):
Ich finde dieses Verhalten im Straßenverkehr so dermaßen rücksichtslos!

Handy am Steuer, Nichtüberholen, Zigarette am Steuer, schreiende Kinder auf dem Rücksitz => Unachtsamkeit im Straßenverkehr... All das ist viel rücksichtsloser

Zitat (von Mel83):
und fühle mich mittlerweile alles andere als sicher
Vielleicht hat hier jemand einen Tipp für uns.

Die Bahncard gibt's aktuell rabattiert.

-- Editiert von Seb_Weniger am 14.08.2017 08:12

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

@Mel83

0815Frager hat nicht ganz unrecht, auch wenn er es etwas hart formuliert hat und auch nicht weiß, wie du fährst. Ich formuliere es daher mal allgemeiner.

Oft fahren hinter langsamen Fahrzeugen, sei es ein LKW oder gar ein Trecker, PKWs, die trotz guter Überholmöglichkeiten nicht überholen. Hinten in der Schlange bekommt dann ein Fahrer die Krise, weil er mit ansehen muss, dass es gute Überholmöglichkeiten gibt und keiner überholt. Irgendwann wird es ihm zu viel und er überholt risikoreich, oft sogar unverantwortlich. Wenn es dann knapp wird, quetscht er sich in die PKW-Schlange.

Daher, wenn man nicht möchte, dass sich so ein Fahrer vor einem reinquetscht, dann muss man halt gute Überholmöglichkeiten auch nutzen und zügig das langsame Fahrzeug vor einem überholen. Bei einem leistungsschwachen Fahrzeug muss man dann auch mal alles aus dem Fahrzeug rausholen (ein oder gar zwei Gänge runterschalten und richtig Gas geben).

Wenn man aber nicht überholen möchte, dann muss man das auch nicht. In diesem Fall lässt man zu dem vorderen Fahrzeug aber einen sehr großen Abstand und orientiert sich etwas rechts auf der Fahrspur. So ermöglicht man ein etappenweises Überholen.

Wenn du so handelst, wirst du wesentlich weniger Probleme mit Fahrzeuge haben, die sich gefährlich vor dir reinquetschen.


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

acuh wenn ich den Vorschreibern bezglich der Fahrweise und dem ermöglichen des Überholens zustimme, so muss man doch trotzdem bedenken, hier hat der Überholende nicht nur riskant gehandelt, sondern sich auch noch über das bestehende Überholverbot hinweggesetzt, dass sollte man mal bedenken, bevor man nur auf der Fahrweise der TE rumreitet...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Die Polizei gibt das eh an die zuständige Stelle der Stadt/des Kreises. Also kann man sowas auch schriftlich direkt dort hinschicken anstatt mit dem Polizisten auf der Wache zu diskutieren.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

acuh wenn ich den Vorschreibern bezglich der Fahrweise und dem ermöglichen des Überholens zustimme, so muss man doch trotzdem bedenken, hier hat der Überholende nicht nur riskant gehandelt, sondern sich auch noch über das bestehende Überholverbot hinweggesetzt, dass sollte man mal bedenken, bevor man nur auf der Fahrweise der TE rumreitet...

Das der Überholende unverantwortlich gehandelt hat, das steht völlig außer Frage. Nur kann man gegen solche Leute nichts machen, denn sie werden immer wieder auftreten. Daher kann man selber nur so fahren, dass man mit solchen Typen möglichst nicht aneinandergerät. Zumindest mein Beitrag oben ist so zu verstehen und ist bestimmt kein Rumreiten auf die Fahrweise der TE.


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Mel83):
Gibt es in dieser Sache irgendetwas, was ich noch tun könnte?


Genügend Abstand zum Vorausfahrenden halten, damit auch solchen Idioten das Wiedereinscheren ermöglicht wird, sollte es dann doch knapp werden und Gegenverkehr auftauchen.
Es ist bedeutend gesünder als die Lücke zuzufahren und im Falle eines Falles mit abgeschossen zu werden.

Ansonsten schlucken und sich nicht weiter drüber aufregen, denn ich sage mal, selbst mit Kennzeichen wüsste im Schreibwarengeschäft niemand, wer das Fahrzeug zum betreffenden Zeitpunkt gelenkt hat......

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Also kann man sowas auch schriftlich direkt dort hinschicken anstatt mit dem Polizisten auf der Wache zu diskutieren.

Nur bringt das alles nichts, man hat keinen Fahrer erkannt, also gegen wen sollte man ermitteln?
Alles sinnlos und bringt gar nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

was war denn da gefährlich?

Zitat:
...Sperrfläche und auch noch Linksabbiegerspur des Gegenverkehrs...


Es war ja nach der Beschreibung genug Platz für drei Fahrzeuge nebeneinander vorhanden.

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