Ordnungswidrigkeit Erzwingungshaft Verjährung

4. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
neuhier3011
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordnungswidrigkeit Erzwingungshaft Verjährung

Guten Tag liebes Forum,

ich habe heute einen Brief vom 10.03.2011 gefunden in dem 2 Tage Erzwingungshaft für eine nicht bezahlte 25€ Geldbuße verhängt wurden.
Meine Frage ist: Besteht der Haftbefehl für die Erzwingungshaft noch oder ist dieser schon Verjährt? (3-Jahres Frist)
Gibt es eine Möglichkeit bei der Polizei zu erfragen ob gegen mich ein Owi-Haftbefehl vorliegt ohne gleich verhaftet zu werden?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus !

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

So eine Anfrage kann man über einen Anwalt stellen.

Wird aber mehr kosten als die 25 EUR endlich mal zu bezahlen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Das müßte eigentlich verjährt sein - die 3-Jahresfrist, die übrigens mit der Rechtskraft der Geldbuße beginnt und nicht erst mit der Anordnung von Erzwingungshaft, ist ja um. Zur Sicherheit können Sie sich 25 Euro einstecken, wenn Sie zur Polizei gehen...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

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