>Ordnungsgeld nach Versäumniss als Zeuge
Sie bekommen vom zuständigen Rechtspfleger eine Zahlungsaufforderung, aus der sich ergibt, wieviel Sie wohin zahlen müssen. 50,00 € ist übrigens recht günstig. Zu den Kosten gehören alle Kosten, die durch Ihr Nicht-Erscheinen angefallen sind. Nehmen wir mal ein Strafverfahren. Wenn der Termin komplett aufgehoben werden musste, sitzen Sie auf den Gesamtkosten für diesen Tag. Wenn nur ein Fortsetzungstermin erforderlich wird, nur auf den dadurch entstandenen Kosten, wozu natürlich auch Rechtsanwälte und Gutachter gehören, die ja sonst nicht hätten nochmal erscheinen müssen.
O-Gelder werden nur aufgehoben, wenn der Zeuge eine Entschuldigung beibringt. Damit ist nicht gemeint, dass er vor Gericht zu Kreuze kriechen soll, sondern dass er darlegt, weshalb ihm ein Erscheinen nicht möglich war (Verhandlungsunfähigkeit oder dergl.). Das dürfte natürlich schwierig werden, wenn der Zeuge so knapp danach nun doch noch den Weg gefunden hat, aber Sie sagen ja selbst, dass es eigenes Verschulden war.
Wenn Sie wissen, wieviele Zeugen und Gutachter geladen waren müssten Sie doch eigentlich auch wissen, ob es ein zivil- oder ein strafgerichtlicher Termin war.
von wastl am 29.07.2005 16:51
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