Ordnungsgeld nach Polizeieinsatz bei Veranstaltung

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
jonesdow
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordnungsgeld nach Polizeieinsatz bei Veranstaltung

Hallo,

leider habe ich im Forum, trotz längerer Suche, keine passende Antwort gefunden. Daher meine Fragen zu folgendem hypothetischen Szenario:

Person A, B und C leben gemeinsam in einer Wohngemeinschaft im Bundesland Nordrhein-Westfalen in einem Mehrfamilienhaus. Das Haus befindet sich inmitten einer Einkaufs- und Clubpassage der drittgrößten Stadt dieses Bundeslandes. Person A ist Hauptmieter der Wohnung und hat jeweils eines seiner Zimmer an Person B und C untervermietet. Hierzu ist Person A vom Vermieter berechtigt. Alle Personen sind behördlich bei der Adresse gemeldet. Sie veranstalten eine sog. WG-Party und melden diese mehrere Tage vor Veranstaltungsbeginn im Hausflur bei den Nachbarn an. Sie beginnt um ca. 20 Uhr.

Am Tag der Veranstaltung wird gegen Mitternacht von einem Nachbarn die Polizei verständigt, die daraufhin mithilfe zweier Beamter die Personen A, B und C auffordert, die Lautstärke der Musik herunter zu regeln. Dieser Aufforderung kommen alle Personen nach.

Eine Stunde später erscheint die Polizei erneut, dieses Mal mit vier Beamten. Zwei von ihnen betreten ohne Aufforderung die Wohnung, während zwei weitere Beamte an der Wohnungstür im Beisein und unter Protest von Person A die Partygäste mit Nachdruck zum Verlassen der Wohnung auffordern. Die beiden Beamten in der Wohnung erbeten bei Person B und C die sofortige Auflösung der Party. Nach einer halben Stunde haben alle Gäste die Wohnung verlassen und die Musik ist abgestellt.

Vier Wochen nach der Veranstaltung erhalten die Personen A und B eine Ordnungswidrigkeitsanzeige und werden mit einem Ordnungsgeld wegen nächtlicher Ruhestörung durch ein Tonwiedergabegerät belegt. Person C bleibt unbehelligt.

Warum werden nur die Personen A und B angezeigt und mit dem Ordnungsgeld belegt?
Wie verhält es sich mit der Ordnungswidrigkeit und dem Ordnungsgeld bei Haupt- und Untermietern?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und melden diese mehrere Tage vor Veranstaltungsbeginn im Hausflur bei den Nachbarn an. <hr size=1 noshade>

Was ungefähr soviel nützt wie ein feuchter Furz im trockenen Wind...
Aber das wisst ihr ja jetzt.



quote:<hr size=1 noshade>Warum werden nur die Personen A und B angezeigt und mit dem Ordnungsgeld belegt? <hr size=1 noshade>

Das sollte man diejenigen fragen, welche das Verfahren durchführen.



quote:<hr size=1 noshade>Wie verhält es sich mit der Ordnungswidrigkeit und dem Ordnungsgeld bei Haupt- und Untermietern? <hr size=1 noshade>

Das ist das gleiche wie bei Lieschan Müller und Karl-Heinz Huber.

Wenn Du was anderes meintest, dann solltest Du die Frage präzisieren.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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