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Opfervereinigung will neuen Prozess über Airbus-Absturz im Elsass

AFP VOM 14.11.2006 | Nachrichten - International | 1772 Aufrufe
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Berufung betrifft nur Höhe der Entschädigung

Nach dem Freispuch aller sechs Angeklagten im Prozess um den Absturz eines Airbus A320 im Elsass vor fast 15 Jahren hat die Opfervereinigung ECHO Berufung eingelegt. Dies kündigte ihr Anwalt am Dienstag in Straßburg an. Nach seinen Angaben betrifft die Berufung jedoch nur die zivilrechtliche Entscheidung über die Entschädigungen, die der Airbus-Konzern und die französische Luftlinie Air France den Hinterbliebenen der 87 Opfer und den neun Überlebenden des Absturzes zahlen müssen. Gegen den Freispruch für die sechs Angeklagten im strafrechtlichen Verfahren könne die Vereinigung keine Rechtsmittel einlegen, erläuterte der Anwalt.

Das Landgericht in Colmar war am 5. November zum Schluss gekommen, dass den Beschuldigten - fünf ehemaligen leitenden Angestellte von Airbus, der französischen Luftfahrtbehörde (DGAC) und der damaligen Binnen-Fluglinie Air Inter sowie einem Fluglotsen - keine strafrechtliche Schuld nachzuweisen war. Hingegen erkannte das Gericht eine "vollständige zivilrechtliche Verantwortung" des Airbus-Konzerns und der Gesellschaft Air France, in der Air Inter mittlerweile aufgegangen ist. Sie wurden dazu verurteilt, der Vereinigung ECHO zusammen 500.000 Euro an Entschädigung zu zahlen. Hinterbliebene anderer Opfer, die ECHO nicht angehören, sollen bis zu fünfstellige Summen erhalten.

Auch nach mehr als 14-jährigen Ermittlungen und einem zwei Monate dauernden Prozess ist nach wie vor nicht eindeutig geklärt, wieso der Airbus A320 am Abend des 20. Januar 1992 beim Landeanflug auf Straßburg in dichtem Schneetreiben gegen einen Vogesen-Felsen prallte. Die Anklage führte den Crash auf eine Reihe von Versäumnissen zurück. Gegen den Freispuch für die sechs Angeklagten kann nur die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen. Ihre Entscheidung wird in Kürze erwartet.

14. November 2006 - 17.11 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2006


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