Open Clipart nutzen

15. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Klaus123456
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Open Clipart nutzen

Guten Tag,

mal angenommen, ich verwende ein Bild aus der Sammlung von Openclipart.com, welche als völlig frei zur Verwendung (auch kommerziell) sind und lasse dieses Bild (etwas abgeändert) auf Artikel welche ich verkaufen möchte drucken.
Nun sehe ich, dass jemand anderes dieses Clipart auch bereits für seine Designs nutzt.
Besteht hier die Gefahr einer Abmahnung?
Die Designs wären zwar nicht identisch, aber das besagte Clipart ist bei beiden sozusagen der Mittelpunkt.
Vielen Dank vorab für die Antworten.

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von Klaus123456):
Besteht hier die Gefahr einer Abmahnung?

Sogar gleich mehrfach.

Zum einen weil der Urheber des Cliparts der Plattform die Verbreitung eventuell gar nicht erlaubt hat.
Zum anderen weil der Mitbewerber der Meinung wäre, das Du eine (nicht ausreichend abweichnende) Kopie seines Werkes erstellt hast.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klaus123456
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Die Cliparts werden von den Urhebern auf der Plattform zur freien Verfügung gestellt, das ist die Idee dahinter, dass alle die Grafiken für ihre Zwecke nutzen dürfen.

Mir ist noch nicht ganz klar, warum mich der Mitbewerber aufgrund einer Kopie seines Werkes abmahnen könnte, wenn es doch gar nicht von ihm ist (zumindest der Teil der ja frei zur Verfügung gestellt wird)? Ich verwende ja nichts von ihm sondern lediglich etwas das auch er von einem anderen Urheber nutzt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von Klaus123456):
Die Cliparts werden von den Urhebern auf der Plattform zur freien Verfügung gestellt,

Nein, da laden Leute Cliparts hoch die behaupten der Urheber zu sein. Ob das der Wahrheit entspricht, prüft aber niemand.



Zitat (von Klaus123456):
Mir ist noch nicht ganz klar, warum mich der Mitbewerber aufgrund einer Kopie seines Werkes abmahnen könnte

Weil er grundsätzlich immer abmahnen kann.
Ob die Abmahnung dann wirksam wäre, müsste man im Einzelfall prüfen. Das kommt es halt darauf an, in welchen Branchen man tätig ist, wie ähnlich das ganze ist usw.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Damit ist der Punkt soweit unproblematisch.

Siehe Post #4



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort



#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Das ist eine kühne Unterstellung,

Nein, das ist die Realität.
Das bei eine Vielzahl/Mehrzahl der Hochladenen die Behauptung korrekt ist, ändert nichts an der Problematik.



Zitat (von TomRohwer):
für die das EP nicht die geringste Grundlage bietet.

Doch.
Dem EP ist zu entnehmen das der TS das glaubt was auf der Website geschrieben steht, das er tatsächlich die Erlaubnis hat.
Nur das das deutsche Urheberrecht und die Gerichte das anders sehen, denn da ist er dafür verantwortlich wenn die Rechte verletzt werden. Ein "aber auf der Weibsite hat doch gestanden" nützt ihm da gar nichts.

Und die Erfolgsaussichten einen Websitebetreiber im EU-Ausland in Regress zu nehmen, na ja ...



Zitat (von TomRohwer):
Wir müssen der Fallbeschreibung folgen

Ich folge der Realität und der Erfahrung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb511362-33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt dutzende Projekte mit kostenlosen Grafiken im Netz, es gibt aber wenige mit originalem Content und mit transparent regulierten Nutzungsbedingungen. Ich empfehle folgende Ressourcen:

https://www.clipartsfree.de/

http://www.openclipart.com/

-- Editiert von fb511362-33 am 21.03.2019 21:08

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1499x hilfreich)

Zitat (von Klaus123456):

mal angenommen, ich verwende ein Bild aus der Sammlung von Openclipart.com, welche als völlig frei zur Verwendung (auch kommerziell) sind und lasse dieses Bild (etwas abgeändert) auf Artikel welche ich verkaufen möchte drucken.
Nun sehe ich, dass jemand anderes dieses Clipart auch bereits für seine Designs nutzt.
Besteht hier die Gefahr einer Abmahnung?

Wenn das Clipart genutzt wurde, um eine geschützte Bildmarke damit zu gestalten: ja. Wegen der Markenrechtsverletzung.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

.

-- Editiert von fb367463-2 am 23.03.2019 01:38

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.895 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen