Opel lässt Wahlplakate von NPD und DVU verbieten
AFP VOM 27.4.2005 | Nachrichten - Vor Gericht | 5682 Aufrufe Mehr zum Thema:Opel, DVU, NPD
- Autobauer stört sich an Opel-Schriftzug
Das Landgericht Düsseldorf hat den rechtsextremen Parteien NPD und DVU in Nordrhein-Westfalen auf Antrag der Adam-Opel AG untersagt, weiterhin Wahlplakate mit dem Namenszug des Autobauers zu verwenden. Die Richter sahen durch die Plakate mit der Abbildung des Opel-Schriftzugs auf der Fassade des Bochumer Werkes das Namensrecht des Unternehmens verletzt. Damit setzte sich Opel mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Plakate durch, auf denen NPD und DVU den Opel-Schriftzug mit der Parole "Arbeit zuerst für Deutsche" verknüpft hatten.
In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten Opel-Geschäftsleitung und Gesamtbetriebsrat bereits vor der Gerichtsentscheidung klargestellt, dass der Konzern das Plakat als "massive Rufschädigung" betrachtet: "Ein international tätiges Unternehmen, in dem Mitarbeiter aus zahlreichen Ländern harmonisch zusammenarbeiten, kann es nicht hinnehmen, dass der Firmenname im Zusammenhang mit ausländerfeindlichen Parolen abgebildet wird."
In den vom Europäischen Arbeitnehmerforum und der Geschäftsführung niedergelegten Grundsätzen zur sozialen Verantwortung sei "der respektvolle Umgang mit ausländischen Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich verankert".
Im Bochumer Opel-Werk sind der Erklärung zufolge 725 ausländische Mitarbeiter aus rund 180 Ländern beschäftigt, das sind etwa 8,5 Prozent der Belegschaft. Insgesamt arbeiten bei Opel mehr als 2700 Beschäftigte ausländischer Herkunft, was einem Anteil von 10,7 Prozent an der Gesamtbelegschaft entspricht.
27. April 2005 - 13.58 Uhr
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