Onlineshop von jedem Punkt der Erde aus betreiben ?

24. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.03.2016 12:29:51
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Onlineshop von jedem Punkt der Erde aus betreiben ?

Hallo ,
Ich würde gern wissen wie es mit der Besteuerung eines Onlineshops ist ? Wenn die Seite zb. nicht in Deutschland gehostet wird, und das Geschäftskonto zb. in England oder Malta geführt wird oder auch Belize oder auch Hong Kong , kann somit die Irrsinnigen Abgaben und Steuern hierzulande gespart werden bzw. minimiert werden ?

Ich bedanke mich im voraus für Tipps bzw. die Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von tom69):
Ich würde gern wissen wie es mit der Besteuerung eines Onlineshops ist ?

Grammatikalisch gesehen ist das keine Frage.

Zitat (von tom69):
kann somit die Irrsinnigen Abgaben und Steuern hierzulande gespart werden bzw. minimiert werden ?

Imho kommt es nicht drauf an, in welchem Land die Seite gehostet ist oder das Konto eingerichtet ist, sondern wo der Geschäftssitz ist.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.03.2016 12:29:51
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

;-)) Limited lautet hier die Antwort mit Zweitniederlassung !!

Hab schon alles gefunden um die Gangster hier aus zu schalten !

Danke^^ ps. hab den Fehler gefunden

Signatur:

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich bin jetzt in internationalem Steuerrecht nicht der fitteste, aber ein Satz, den man nach schnellem Googeln findet, bringt mich zu der Erkenntnis, dass der Plan des TE eher nicht aufgehen wird.

Zitat:
Das Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass eine Limited, die einem in Österreich oder Deutschland Ansässigen eine Generalhandlungsvollmacht erteilt hat, auch in Österreich oder Deutschland steuerpflichtig ist!

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Den Shop kann man aus der Arktis oder von Mumkapi aus betreiben.

Entscheidend ist die Steuerpflicht der Einkünfte.


Und da wird es dann wohl auch irgendwann zu mehr oder weniger freundlichen Rückfragen seitens der Steuerbehörden kommen... wenn er dann keine entsprechend gute Erklärung hat, tja Pech.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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