Hallo ,
Ich würde gern wissen wie es mit der Besteuerung eines Onlineshops ist ? Wenn die Seite zb. nicht in Deutschland gehostet wird, und das Geschäftskonto zb. in England oder Malta geführt wird oder auch Belize oder auch Hong Kong , kann somit die Irrsinnigen Abgaben und Steuern hierzulande gespart werden bzw. minimiert werden ?
Ich bedanke mich im voraus für Tipps bzw. die Antworten
Onlineshop von jedem Punkt der Erde aus betreiben ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatIch würde gern wissen wie es mit der Besteuerung eines Onlineshops ist ? :
Grammatikalisch gesehen ist das keine Frage.
Zitatkann somit die Irrsinnigen Abgaben und Steuern hierzulande gespart werden bzw. minimiert werden ? :
Imho kommt es nicht drauf an, in welchem Land die Seite gehostet ist oder das Konto eingerichtet ist, sondern wo der Geschäftssitz ist.
;-)) Limited lautet hier die Antwort mit Zweitniederlassung !!
Hab schon alles gefunden um die Gangster hier aus zu schalten !
Danke^^ ps. hab den Fehler gefunden
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Aber das Geld der "Gangster" haben Sie schon gern genommen, oder? http://www.123recht.net/Whg-liegt-etwas-ueber-dem-Regelsatz-__f362595.html
Ich bin jetzt in internationalem Steuerrecht nicht der fitteste, aber ein Satz, den man nach schnellem Googeln findet, bringt mich zu der Erkenntnis, dass der Plan des TE eher nicht aufgehen wird.
Zitat:Das Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass eine Limited, die einem in Österreich oder Deutschland Ansässigen eine Generalhandlungsvollmacht erteilt hat, auch in Österreich oder Deutschland steuerpflichtig ist!
Den Shop kann man aus der Arktis oder von Mumkapi aus betreiben.
Entscheidend ist die Steuerpflicht der Einkünfte.
Und da wird es dann wohl auch irgendwann zu mehr oder weniger freundlichen Rückfragen seitens der Steuerbehörden kommen... wenn er dann keine entsprechend gute Erklärung hat, tja Pech.
Und jetzt?
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