Hallo, möchte gern folgendes fragen:
Privatverkäufer hat einen elektrischen Wecker versendet, der bei ihm im neuwertigen tadellosen technischen und optischen Zustand war. Beim Käufer ist er defekt angekommen (Elektronik defekt) .Da das nur auf dem Transportweg passiert sein kann, wollte der Verkäufer eine Transportschadensmeldung machen. Das geht aber nicht mehr, weil der Käufer ihm mitgeteilt hat, dass er den Karton bereits entsorgt hat und ihm den defekten Artikel in einem anderen Karton zurück geschickt hat...
Er will sein Geld zurück.
Wer haftet?
Onlinekauf - Transportschadenmeldung beim Vewrsandunternehmen nicht möglich
13. Mai 2017
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Frage vom 13. Mai 2017 | 14:58
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 91x hilfreich)
Onlinekauf - Transportschadenmeldung beim Vewrsandunternehmen nicht möglich
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#1
Antwort vom 13. Mai 2017 | 20:16
Von
Status: Unbeschreiblich (120287 Beiträge, 39865x hilfreich)
ZitatDa das nur auf dem Transportweg passiert sein kann, wollte der Verkäufer eine Transportschadensmeldung machen. :
Elektronik befindet sich ja nun innerhalb des Weckers. Daher die spannende Frage: wie soll der Schaden auf dem Transport entstanden sein wenn der Wecker äußerlich unbeschädigt ist?
Zitatwollte der Verkäufer eine Transportschadensmeldung machen. :
Die Mühe wurde ich mir wegen der damit verbundenen Probleme gar nicht machen.
Einfach den Anspruch gengen das Unternehmen an den Käufer abtreten, soll er sich doch damit rumschlagen.
ZitatWer haftet? :
Das Versandrisiko trägt der Käufer.
Ausnahme: der Verkäufer hat eine ungeeignete Transportverpackung (z.B. gebrauchter Karton, zu wenig Polsterung) gewählt.
#2
Antwort vom 23. Mai 2017 | 20:01
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 91x hilfreich)
Vielen Dank.
Nein war alles ordnungsgemäß verpackt.
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#3
Antwort vom 23. Mai 2017 | 22:54
Von
Status: Unbeschreiblich (120287 Beiträge, 39865x hilfreich)
Dann Ansprüche abtreten.
Sein Wecker, sein Problem
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