Onlineeinkäufer dürfen Waren künftig ausprobieren und zurückschicken
AFP VOM 30.11.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1857 Aufrufe Mehr zum Thema:Kabinett beschließt mehr Rechte bei Widerruf
Wer im Internet oder aus einem Katalog bestellt, soll die Ware künftig auch nach einem ersten Probegebrauch zurückschicken dürfen. Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag laut Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf, wonach ein Vertrag immer auch dann widerrufen werden kann, wenn die Ware bereits ausprobiert worden ist. Bisher hatten Firmen das Recht, für die bloße Prüfung eines Produkts beim Widerruf eine Entschädigung zu verlangen.
Dem Gesetzentwurf zufolge gibt es aber auch bei der neuen Rechtslage Grenzen: So ist es etwa nicht gestattet, ein teures Abendkleid einen ganzen Abend über zu tragen und dann zurückzuschicken. Erlaubt ist nur, die Ware anzusehen und zu prüfen. Der Gesetzentwurf geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurück. Dieser hatte 2009 entschieden, dass die deutsche Praxis nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
30.11.2010 - 14:31 Uhr
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