Liebe 123Rechtler
Müssen nach Nicht-Auslieferung einer Online-Bestellung und deren Rücksendung an den Hersteller im Falle einer neuen Auslieferung die Portokosten eneut vom Empfänger entrichtet werden?
Als Grund für die erstmalige Nicht-Auslieferung der Sendung wurde vom Absender eine fehlende Hausnummer, also Unvollständigkeit der Lieferadresse beanstandet; was nicht nachprüfbar ist.
Bezahlt habe ich bereits per Vorkasse.
Ratlose Grüße
Onlinebestellung - unvollständige Adresse??
7. Januar 2008
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Frage vom 7. Januar 2008 | 10:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Onlinebestellung - unvollständige Adresse??
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2008 | 11:56
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Sollte es nicht normal sein, daß du, wenn du einen Fehler gemacht hast, dann auch dafür aufzukommen hast?
Selbstverständlich sind deine Angaben bei einer Online-Bestellung nachzuvollziehen.
Viele Grüße, Michael
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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