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Online eingekauft, storniert. Was tun?

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Online eingekauft, storniert. Was tun?

Guten Tag,
ich habe im März bei einer Online Apotheke wegen des günstigen Preises
316 Stk. Avent Mikrowellensterilisator für 60.04 EUR
gekauft. Und per Paypal gezahlt. Daraufhin kam die Bestellbestätigung:

quote:
B E S T E L L B E S T Ä T I G U N G

Vielen Dank für Ihre Bestellung.

Ihre Bestellung ist bei uns eingegangen und wird schnellstmöglich von einem pharmazeutischen Mitarbeiter bearbeitet.

Die Ware kam nicht und ich schrieb eine eMail:

quote:
Hiermit fordere Ich Sie nochmals zu Lieferung miener bestellten Artikel auf.
Ich warte schon Viel zu Lange auf meine Ware.


Es kam keine Antwort und das Geld wurde irgendwann zurückerstattet.
Daraufhin habe ich beim Kundenservice angerufen und dieser teilte mir mit, dass die Bestellmenge zu Groß war und desshalb nicht geliefert wurde.


Habe ich irgeneinden Anspruch auf Schadensersatz oder auf die Lieferung der Ware?


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von motte3000 am 16.06.2012 11:26
Status: Junior (65 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 231 weitere Beiträge zum Thema "tun?".


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>Online eingekauft, storniert. Was tun?
Hallo

quote:
Habe ich irgeneinden Anspruch auf Schadensersatz oder auf die Lieferung der Ware?
Nein keines von beidem!

Es existiert noch kein Kaufvertrag! Der Verkäufer hat dir lediglich die Bestellung bestätigt, diese Bestätigung ist jedoch keine Bestellannahme. Erst sobald du eine Bestellannahme erhälst existiert ein KV, vorher nicht.
Du hast also anrecht darauf, dass Geld zurückzuerhalten, was wohl so auch geschehen ist, damit ist die Sache dann erledigt...

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von lesen-denken-handeln am 16.06.2012 12:01
Status: Unsterblich (2333 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>Online eingekauft, storniert. Was tun?
Okay also die Bestätigung ist noch keine Annahme?
D.h. ich kann einen Onlineshop eröffnen und zum Beispiel Louis Vuitton Taschen für die hälfte anbieten, somit bekomme ich sicherlich einige Hunderttausend Klicks, bekomme Geld für Werbung und klicks, jedermann kann bestellen und ich muss die Bestellungen nicht annehmen und somit bin ich aus dem Schneider und habe massig Geld durch Klicks und Werbung verdient?!

Irgendwas stimmt da nicht, oder ich verstehe es falsch

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von motte3000 am 16.06.2012 13:44
Status: Junior (65 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Online eingekauft, storniert. Was tun?
quote:
Irgendwas stimmt da nicht
Ja da stimmt was nicht, aber an deinen Überlegungen.

quote:
D.h. ich kann einen Onlineshop eröffnen
Dem kann man zustimmen, jedoch musst du dann auch ein Gewerbe anmelden, was bedeutet du musst Steuern zahlen, das Onlinesoph Programm wird dich dann auch was kosten!

quote:
und zum Beispiel Louis Vuitton Taschen für die hälfte anbieten
Wäre ich vorsichtig damit, denn ich kann mir vorstellen, dass es da schon gewisse Richtlinien seitens des Herstellers gibt, kann also mal ganz schnell eine Abmahnung bedeuten. Apropos Abmahnung, da man als Gewerblicher vieles zu beachten hat, bestehtnatürlich auch immer die Chance eine Abmahnung eines Konkurrenten zu erhalten.

quote:
somit bekomme ich sicherlich einige Hunderttausend Klicks
Wunschträume diese Zahlen, wenn du über 100 rauskommst wird das schon recht viel sein.

quote:
bekomme Geld für Werbung
Erstmal musst du einen Werbepartner finden, meinst du etwa die sind an einer nicht bekannten Seite Interessiert, die im Netz dann sicher auch noch schlechte Bewertungen abbekommen wird.

quote:
und habe massig Geld durch Klicks und Werbung verdient
Evtl nen paar Cent am Ende, ob sich das lohnt dann?



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von lesen-denken-handeln am 16.06.2012 14:48
Status: Unsterblich (2333 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>Online eingekauft, storniert. Was tun?
quote:
Okay also die Bestätigung ist noch keine Annahme?

Ich vertrete auch die Ansicht von lesen-denken-handeln, dass noch kein KV zustande gekommen ist, und zwar aus folgendem Grund:

Aus dem Wortlaut der E-Mail (vermutlich eine automat. E-Mail) lässt sich nicht eindeutig erkennen, ob damit konkret gemeint ist, dass Ihr Antrag bereits angenommen wurde. Denkbar wäre auch, dass eine Prüfung begonnen wird und erst danach über Ihren Antrag entschieden wird.

Somit besteht m.E. keine vorbehaltlose Bejahung Ihres Antrags. Daher wurde Ihr Angebot mit der E-Mail seitens des VKs nicht erklärt.

Also: K e i n KV !!!

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von hamburger-1910 am 16.06.2012 15:24
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Online eingekauft, storniert. Was tun?
quote:
Okay also die Bestätigung ist noch keine Annahme?

Wenn das, was da gepostet wurde alles war, dann war das noch keine Annahme.



quote:
jedermann kann bestellen und ich muss die Bestellungen nicht annehmen

Korrekt. Das nennt man Vertragsfreiheit. Niemand (bis auf wenige Ausnahmen) MUSS dir etwas verkaufen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 16.06.2012 19:12
Status: Tao (21174 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)


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