Online Versand / Defekt / Versandkosten / Hersteller

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
smonkey
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)
Online Versand / Defekt / Versandkosten / Hersteller

Hallo,

ich habe mir vor knapp einem Jahr bei einem Online-Versand (Alternate) eine Samsung- Festplatte gekauft, welche nach wenigen Wochen ihren Geist aufgegeben hat. Darauf hin habe ich bei Samsung eine RMA erstellen lassen, die defekte Platte auf meine Kosten eingeschickt und zahlreiche Wochen später ein Austauschgerät bekommen. Soweit so gut.

Nun ging leider auch die Austauschplatte nach wenigen Tagen wieder defekt. (Produktionsfehler) Habe wiederum bei Samsung angerufen, mir eine RMA geben lassen, und diesmal die Platte unfrei eingeschickt. Leider kam das Päckchen wenige Tage später wieder zurück da die Annahme verweigert wurde. Samsung sagt mir nun ich soll das Paket frei machen und einschicken.

Wie sieht nun die rechtliche Lage aus, bin ich verpflichtet die Versandkosten zu tragen und kann ich die enstandenen Rücklastschriftkosten geltend machen?

Besten Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Meines Wissens ist kein Händler verpflichtet, ein unfreies Paket anzunehmen.

Also ist der richtige Weg schon der, die Versandkosten zu bezahlen und sich dann rückerstatten lassen.
Jeder seriöse Händler wird das auch tun.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

@Aran,

dein Wissen ist falsch.

LG Arnsberg 8O33/04, LG Münster 2O594/06, OLG Hamburg 5W15/07

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smonkey
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke, aber d.h. jetzt für mich als Laie?

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
smonkey
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank soweit!

Jetzt stellts sich mir natürlich folgende Frage:
Hat das ganze denn noch überhaupt etwas mit dem Händler (Alternate) zu tun?
Denn schließlich habe ich die aktuelle defekte Platte direkt von Samsung als Austauschgerät erhalten. Richten sich meine Gewährleistungsansprüche dann nicht direkt an Samsung?

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