Online Softwarelizenz erworben - Seriennummer wird aber nicht akzeptiert

24. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Volkmar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Online Softwarelizenz erworben - Seriennummer wird aber nicht akzeptiert

Hallo,

ich habe bei einem deutschen Onlineanbieter eine Lizenz einer Antivirussoftware erworben und direkt über PayPal bezahlt. Während des Bestellvorgangs musste ich mich einverstanden erklären, auf mein gesetzliches Widerrufsrecht zu verzichten. Nach Bezahlung erhielt ich digital übermittelt den Lizenzschlüssel in Form einer Seriennummer.

Diese Seriennummer wird allerdings beim Downloadversuch als ungültig zurückgewiesen. Den Händler, bei dem ich gekauft habe, habe ich via eMail kontaktiert, auf das Problem hingewiesen und um die Übersendung einer funktionierenden Seriennummer gebeten.

In der Antwort forderte der Verkäufer von mir einen Screenshot, der belegt, dass die Seriennummer nicht akzeptiert wird. Diesen Screenshot habe ich ihm geschickt - jetzt gibt es aber erstmal gar nichts, nicht mal eine Antwort, geschweige denn einen funktionierenden Key.

Sollte der Verkäufer bei dieser Haltung bleiben - wie könnte / sollte ich weiter verfahren? Was ist zu beachten?

Menno - ist nur ein Winzbetrag und ich will einfach nur die Software - aber mich über den Tisch ziehen zu lassen mag ich auch nicht.

Im Zweifel einfach das Geld über PayPal zurück buchen lassen?

Vielen Dank für Eure Tipps im Voraus!

-- Editier von Volkmar am 24.01.2017 19:41

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Volkmar):
Diesen Screenshot habe ich ihm geschickt - jetzt gibt es aber erstmal gar nichts, nicht mal eine Antwort, geschweige denn einen funktionierenden Key.

Vermutlich ist die Nachricht gar nicht angekommen?



Zitat (von Volkmar):
Menno - ist nur ein Winzbetrag

Nun, ein Einschreiben kostet um die 3 EUR.
Ist halt die Frage, wie winzig der Betrag ist.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Volkmar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Kurze Abschlussmeldung: Nach einigem Mailverkehr habe ich nun einen funktionierenden Key erhalten.

Gut so ...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2333 Beiträge, 364x hilfreich)

Schön, dass es hier gut ausgegangen ist.
In anderen Fällen hilft auch, den Hersteller der Software über diesen Vorgang zu informieren.

Wenn es ein legitimer Keyseller ist, wird der Hersteller dem schon die Vertrags-Leviten lesen, wenn es ein illegitimer Keyseller ist, wird er ihm die (möglicherweise) strafrechtlichen Leviten lesen und dem Melder einen "kostenlosen" Key zugestehen :)

2x Hilfreiche Antwort

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