>Online-Shop verweigert Widerrufsrecht bei Abholung
Alles richtig, man könnte sich aber auch konkludent geeinigt haben. Ich behaupte nicht, dass es so oder so ist, ich gebe nur etwas zu bedenken. Das ist der Sinn der Sache.
Im Grunde haben wir es ja mit 2 Schlaumeiern zu tun.
Der 1. (du) denkt in etwa so: Das Gerät gefällt mir ganz gut, kenne es auch, habe es mir schon (vielleicht) angesehen, der Shop ist um die Ecke. Könnte dahin laufen, es kaufen und mitnehmen. Aber: Der Laden bietet kein Umtauschrecht an auf freiwilliger Basis. Also gibt es keins. Schön wäre es doch, wenn ich jetzt online kaufen könnte, da hätte ich ein Widerrufsrecht. Schön , dass der Shop eine Webseite hat. Also Fernabsatzvertrag - Widerrrufsrecht. Wenn das Gerät meinen Erwartungen nicht entspricht, widerrufe ich und gebe es zurück. Ein Risiko verbleibt noch, der Shop will Vorkasse, wenn der morgen Konkurs macht und ich habe schon überwiesen, stehe ich da, Geld weg. Also lass ich das mal mit der Überweisung und bezahle bar, das wird schon funktionieren.
Der Shop denkt ähnlich, aber in entgegengesetzter Richtung: Wir bieten an unsere Waren per Fernabsatzvertrag zu erwerben, sie können auch in den Filialen abgeholt werden, wir fühlen aber nur an diesen Vertrag gebunden, wenn per Vorkasse bezahlt wurde. Deshalb bieten wir keine Barzahlung an. Ist bezahlt, das Gerät aber nicht vorrätig, können wir ein bisschen mit dem Geld arbeiten, der Kunde kann immer noch widerrufen, dann haben wir noch 30 Tage Zeit mit der Rückzahlung, wenn er uns keine Frist setzt. In dem Augenblick, wo die Vorkasse nicht geleistet wird, wo der Kunde in der Filiale auftaucht und das Gerät gegen die Absprache per Barzahlung abholt, fühlen wir uns an den Vertrag nicht mehr gebunden, sondern machen dem Kunden konkludent ein neues Angebot; Barverkauf - dazu kriegt er einen satten Stempel auf die Rechnung - unübersehbar. Lehnt er das Angebot ab, verweisen wir ihn auf Vorkasse. So hat es uns die Kanzlei Diabolo und die 50 Räuber empfohlen, die für unseren gesamten rechtlichen Auftritt verantwortlich ist.
Und jetzt?
-----------------
""
von bogus1 am 06.04.2010 19:46
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
Userwertung:
4,4
(von 290 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden