Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Online-Shop verweigert Widerrufsrecht bei Abholung

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

3321 Aufrufe

Online-Shop verweigert Widerrufsrecht bei Abholung

Hallo,

ich habe kürzlich über einen Onlineshop eine Ware für <200 Euro gekauft. Dabei bietet der Shop auf ihrer Homepage auch die Abholung explizit an. Da jedoch bei der Bestellung nur per Vorkasse oder Nachnahme bestellt werden kann, habe ich per Vorkasse bestellt und bin mit einem Ausdruck der Bestellbestätigungsmail zum Laden gegangen um dort die Ware abzuholen. Auf der Mail steht zudem ausdrücklich dass es sich dabei um eine Auftragsbestätigung handelt.
Die Mail vorzeigend habe ich mitgeteilt dass ich meine online bestellte Ware abholen möchte. Die Auftragsnummer wurde notiert und mir die Ware gegen Barzahlung ausgehändigt. Auf der Rechnung wurde dies mit "Bar-Verkauf" gekennzeichnet.
Einen Tag später bekomme ich eine E-Mail mit dem Inhalt dass meine Onlinebestellung storniert sei, mit dem Hinweis "Abholung im Ladenlokal".

Nach einigen Tagen bemerke ich dass das Gerät nicht meinem Vorstellungen entspricht und ich möchte es gegen ein höherwertiges umtauschen bzw. per Widerrufsrecht zurückgeben. Im Lokal wird mir jedoch beides verwährt, mit der Begründung, ich hätte eine Rechnung über ein Bar-Verkauf erhalten und die Online-Bestellung sei storniert. Um ein Widerrufsrecht zu erhalten hätte ich die Ware im voraus bezahlen müssen und nicht bar. Meine daraufhin schriftlicher Widerruf mit dem Hinweis darauf dass für das Widerrufsrecht nicht die Zahlungsart sondern die Art des zustandegekommenen Vertrages entscheident ist wurde nunmehr mit dem Grund abgelehnt, die Onlinebestellung sei auf meinen Wunsch hin storniert worden!? Die letzte Frist von einer Woche zur Anerkennung des Widerrufsrechts ist ohne Antwort verstrichen.

Meine Fragen:
- Kann der Händler ohne meinen Wunsch meine Onlinebestellung stornieren um das Widerrufsrecht zu umgehen? Der Stornierungsgrund "wegen Abholung im Ladenlokal" deutet ja schon daraufhin dass die Bestellung abgeholt wurde und nicht von mir storniert wurde.

- Wie wäre in so einem Fall das weitere vorgehen? Soll ich z.B. die Ware einfach per Post zurückschicken und die Prozedur mit Bankangabe, Fristsetzung, gerichtl. Mahnbescheid usw. durchführen oder erstmal auf die Anerkennung des Widerrufsrechts warten?

- Sollte ich einen Anwalt benötigen: Müsste ich auf einen Urteilsverkündung warten damit evtl. auch meine Anwaltskosten erstattet bekomme, oder kann mein Anwalt bei einer nachträglichen Akzeptierung des Widerrufsrechts dem Händler seine Kosten in Rechnung stellen?

Vielen Dank für Tips und Infos im voraus.


von McCorc am 06.04.2010 14:56
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Online-Shop verweigert Widerrufsrecht bei Abholung
Kann man sich den Shop mal anschauen? Wann gedenkt er denn lt. AGB einen Vertrag entstehen zu lassen?

-----------------
""


von bogus1 am 06.04.2010 16:20
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
Userwertung:  4,4  (von 290 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Online-Shop verweigert Widerrufsrecht bei Abholung
Den Shop kann ich auch nennen, wenn der Forumsadmin hier nichts dagegen hat.

Laut AGBs:
"Ein Vertrag zwischen XXX und dem Kunden kommt erst zustande, wenn XXX auf die Bestellung hin eine schriftliche Bestätigung erklärt; spätestens kommt der Vertrag mit der Erbringung der Leistung an den Kunden zustande."

In der Bestellbestätigung steht dann:
"Aufgrund der von ihnen gewählten Bezahlart handelt es sich bei dieser E-Mail um eine Auftragsbestätigung. Damit ist der Kaufvertrag zustande gekommen."

Sprich: Der Vertrag ist zustande gekommen und von meiner Seite aus durch Barzahlung per Abholung erfüllt. Der Händler macht daraus jedoch eine unerwünschte Stornierung.


von McCorc am 06.04.2010 16:33
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Online-Shop verweigert Widerrufsrecht bei Abholung
Mit der Masche dürfte der VK nicht durchkommen. Warum sollte man auch nur wegen der Abholung einen schon eingegangenen Kaufvertrag stornieren wollen, um dann gleich noch mal einen desselben Inhalts abzuschließen? Der VK will doch eindeutig nur das Widerrufsrecht umgehen, das bei "Vertragsschluß via Internet" auch bei Abholung besteht.

-----------------
""


von TimeTrial am 06.04.2010 17:40
Status: Unsterblich (988 Beiträge)
Userwertung:  2,1  (von 65 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Online-Shop verweigert Widerrufsrecht bei Abholung
Exakt so war auch meine Argumentation. Wenn ich die Stornierung gewünscht HÄTTE bräuchte ich ja nicht die Mail ausdrucken und die Bestellnummer vorlegen, sondern einfach die Ware kaufen und fertig. Da per Vorkasse bestellt würde die Online-Bestellung ja sowieso nach einer Zeit automatisch storniert werden.

Aber trotzdem die Frage: Wie weiter vorgehen?


von McCorc am 06.04.2010 17:43
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Online-Shop verweigert Widerrufsrecht bei Abholung
Es kann ein Beweisproblem geben.

Der Shop unterscheidet nicht zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft.

Es kommt darauf an, ob das Verpflichtungsgeschäft ein Fernabsatzvertrag ist, das Verfügungsgeschäft dagegen ist uninteressant für diese Einordnung.

Jetzt war ja explizit Vorkasse vereinbart. Ausdrücklich noch einmal erwähnt in der Auftragsbestätigung. Vorkasse wurde aber nicht geleistet. Barzahlung als solche war nicht vorgesehen.

Indem man mit der Auftragsbestätigung jetzt zur Filiale marschiert ist und bar bezahlt hat, sich noch den Stempel auf die Rechnung hat aufdrücken lassen, steht man einigermaßen im Regen. Die Firma behauptet ja fest und steif, man hätte sich unter Auflösung des ersten Vertrags auf einen neuen geeinigt (wenn keine Vorleistung --> dann Bargeschäft).

Jetzt kann man sich genauso auf den Standpunkt stellen, das nur im Nachhinein die Zahlungsweise geändert wurde, der Vertrag an sich ja unverändert geblieben ist.

Es kommt schon darauf an, wie der Auftritt in der Filiale ausgelegt wird, denke ich.

Es kann ein Umgehungsgeschäft sein, es kann aber auch durchaus so betrachtet werden (Stempel). Die Entscheidung fällt ein Amtsrichter (!), Vorsicht ist geboten.

Beweispflichtig dafür, dass du ein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen kannst, bist du. Der Shop wird beweisen müssen, dass der erste Vertrag ausdrücklich oder konkludent storniert wurde.



-----------------
""


von bogus1 am 06.04.2010 17:59
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
Userwertung:  4,4  (von 290 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Online-Shop verweigert Widerrufsrecht bei Abholung
quote:
Der Shop wird beweisen müssen, dass der erste Vertrag ausdrücklich oder konkludent storniert wurde.

Spricht denn nicht schon der Stornierungsgrund dagegen, dass der erste Vertrag explizit von mir storniert wurde? Der Grund ist ja nicht "Zahlungsänderungswunsch" oder "Kundenwunsch" o.ä. sondern eindeutig "Abholung im Ladenlokal".

Ferner bietet ja der Shop eindeutig über einen aufrufbaren Link auf JEDER Shopseite die Abholung explizit an. Man hat jedoch überhaupt keine andere Möglichkeit als per Vorkasse zu bestellen und mit der Bestellnummer zum Laden zu gehen.


von McCorc am 06.04.2010 18:08
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Online-Shop verweigert Widerrufsrecht bei Abholung
Gib bitte mal den Link hier ein.

quote:
Der Grund ist ja nicht "Zahlungsänderungswunsch" oder "Kundenwunsch" o.ä. sondern eindeutig "Abholung im Ladenlokal".

Wenn man es wörtlich nimmt, unbedingt. Wenn man sich aber Urteile durchliest, wo es meistens um falsch deklarierte Preise in Online-Shops geht und um die Frage, ob ein Kunde schon einen rechtswirksamen Vertrag eingegangen ist - Bestelleingangsbestätigung - Bestellbestätigung - Auftragsbestätigung, wenn man sieht, wie verdreht diese Geschichten teilweise von Gerichten ausgelegt werden, hat man schon seine Zweifel.

-----------------
""


von bogus1 am 06.04.2010 18:20
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
Userwertung:  4,4  (von 290 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Online-Shop verweigert Widerrufsrecht bei Abholung
Und zusätzlich: Wenn der VK meint ich hätte die Stornierung gewünscht, so müsste doch der VK in der Beweispflicht sein, dass die erste Bestellung von mir storniert worden ist. Dem widerspricht nicht nur der Stornierungsgrund, sondern auch dass erstens keine schriftliche oder mündliche Stornierung meinerseits erfolgt ist und zweitens die Stonierungsmail nur 2 Tage nach Bestellung verschickt wurde. Sprich, der VK kann auch nicht behaupten die Stornierung sei dadurch erfolgt weil kein Vorkasse geleistet wurde.
Ich sehe momentan keine These wie das Gericht die Aufhebung des ersten Vertrages begründen will.
Könnte hierbei die Rechnung mit dem Aufdruck "Barverkauf" eine Rolle spielen?


von McCorc am 06.04.2010 18:33
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Online-Shop verweigert Widerrufsrecht bei Abholung
Alles richtig, man könnte sich aber auch konkludent geeinigt haben. Ich behaupte nicht, dass es so oder so ist, ich gebe nur etwas zu bedenken. Das ist der Sinn der Sache.

Im Grunde haben wir es ja mit 2 Schlaumeiern zu tun.

Der 1. (du) denkt in etwa so: Das Gerät gefällt mir ganz gut, kenne es auch, habe es mir schon (vielleicht) angesehen, der Shop ist um die Ecke. Könnte dahin laufen, es kaufen und mitnehmen. Aber: Der Laden bietet kein Umtauschrecht an auf freiwilliger Basis. Also gibt es keins. Schön wäre es doch, wenn ich jetzt online kaufen könnte, da hätte ich ein Widerrufsrecht. Schön , dass der Shop eine Webseite hat. Also Fernabsatzvertrag - Widerrrufsrecht. Wenn das Gerät meinen Erwartungen nicht entspricht, widerrufe ich und gebe es zurück. Ein Risiko verbleibt noch, der Shop will Vorkasse, wenn der morgen Konkurs macht und ich habe schon überwiesen, stehe ich da, Geld weg. Also lass ich das mal mit der Überweisung und bezahle bar, das wird schon funktionieren.

Der Shop denkt ähnlich, aber in entgegengesetzter Richtung: Wir bieten an unsere Waren per Fernabsatzvertrag zu erwerben, sie können auch in den Filialen abgeholt werden, wir fühlen aber nur an diesen Vertrag gebunden, wenn per Vorkasse bezahlt wurde. Deshalb bieten wir keine Barzahlung an. Ist bezahlt, das Gerät aber nicht vorrätig, können wir ein bisschen mit dem Geld arbeiten, der Kunde kann immer noch widerrufen, dann haben wir noch 30 Tage Zeit mit der Rückzahlung, wenn er uns keine Frist setzt. In dem Augenblick, wo die Vorkasse nicht geleistet wird, wo der Kunde in der Filiale auftaucht und das Gerät gegen die Absprache per Barzahlung abholt, fühlen wir uns an den Vertrag nicht mehr gebunden, sondern machen dem Kunden konkludent ein neues Angebot; Barverkauf - dazu kriegt er einen satten Stempel auf die Rechnung - unübersehbar. Lehnt er das Angebot ab, verweisen wir ihn auf Vorkasse. So hat es uns die Kanzlei Diabolo und die 50 Räuber empfohlen, die für unseren gesamten rechtlichen Auftritt verantwortlich ist.

Und jetzt?


-----------------
""


von bogus1 am 06.04.2010 19:46
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
Userwertung:  4,4  (von 290 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Online-Shop verweigert Widerrufsrecht bei Abholung
Der Shop könnte sicherlich sagen ENTWEDER Onlinebestellung ODER Ladenlokalverkauf, aber wenn nun bei der Onlinebestellung explizit auf eine Abholungsmöglichkeit hingewiesen wird, kann die Abholung ja nicht den Ursprungsvertrag nichtig machen. Er kann natürlich versuchen den Vertrag auf die Zahlweise zu beschränken, was aber nirgends explizit gemacht wird. Weder in den AGBs noch sonstwo. Somit müssten die BGBs Anwendung treffen, wo exakt genannt wird dass die Zahlweise keinerlei Einfluss auf das Widerrufsrecht ausübt.

Die Frage ist, warum der Käufer in der Beweispflicht steht, dass der Ursprungsvertrag nicht seinerseits gekündigt worden ist. Dann könnte ja jeder Händler, der eine Abholung anbietet, das Widerrufsrecht umgehen indem er nachträglich den Onlinekauf storniert weil bar bezahlt wurde?


von McCorc am 07.04.2010 15:47
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97924
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online