Online Scheidung – Was ist das eigentlich?

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Eine Ehescheidung ist oftmals auch mit rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Ehegatten verbunden. In diesem Fall kann jeder Partei nur angeraten werden, sich einen eigenen Rechtsanwalt zu nehmen, der ihre Interessen vertritt.

Es gibt jedoch auch Paare, die in Einvernehmen auseinandergehen und, ohne dass es weiterer Regelungen bedarf, einfach nur geschieden werden möchten. In diesem Fall kommt die sog. „Online Scheidung“ oder „Internetscheidung“ in Betracht. Zutreffend ist hingegen, dass Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung als Ehepaar lediglich einen Rechtsanwalt mit der Durchführung Ihrer Scheidung beauftragen müssen und dadurch die Gebühren für einen zweiten Rechtsanwalt sparen. Jedoch ist dies nicht nur bei einer Online Scheidung möglich, sondern gängige Praxis bei einvernehmlichen Scheidungen! Ein Vorteil durch die Scheidung Online besteht somit nicht. Dies jedoch wird ebenfalls bei vielen Kollegen besonders hervorgehoben und führt bei juristischen Laien zu Missverständnissen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass der beauftragte Rechtsanwalt allein die Interessen des Auftraggebenden Ehepartners vertreten darf. Da jedoch die Online Scheidung grundsätzlich nur in den Fällen praktiziert werden sollte, in welchen streitige Angelegenheiten nicht bestehen bzw. schon geregelt sind, stellt die Vertretung nur einer Partei in der Regel kein Problem dar.

Doreen Bastian
Partner
seit 2008
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht
Wandsbeker Marktstraße 24 - 26
22041 Hamburg
Tel: 040 / 79691494
Web: http://www.rechtsanwaeltin-bastian.de
E-Mail:
Sozialversicherungsrecht, Eherecht, Sozialhilferecht

Bzgl. des Ablaufs der Online Scheidung bestehen keine Unterschiede zur „normalen“ Scheidung. Lediglich die Einleitung unterscheidet sich von der üblichen Form, da der Rechtsanwalt normalerweise nach der Beratung in seinem Büro beauftragt wird. Bei der Scheidung Online erfolgt dieser Auftrag durch Ausfüllen und Absenden eines entsprechenden Formulars übers Internet.

Der Rechtsanwalt reicht sodann den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein, welcher kurz darauf dem anderen Ehepartner zugestellt wird.

Beide Parteien erhalten dann den Fragebogen zur Durchführung des Versorgungsausgleiches. Da der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen ist, ist der Vordruck von beiden Ehegatten auszufüllen.

Nach Klärung der Rentenanwartschaften bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin, bei welchem das Ehepaar persönlich erscheinen muss. Der Scheidungstermin dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten. Am Ende der Verhandlung wird das Scheidungsurteil ausgesprochen.

Für das Scheidungsverfahren ist mit einer Verfahrensdauer von 4 bis 8 Monaten zu rechnen.

Sollten Sie an einer Online Scheidung interessiert sein, stehe ich Ihnen hierfür gern zur Verfügung. Auf meiner Homepage www.rechtsanwaeltin-bastian.de können Sie ein entsprechendes Formular am PC ausfüllen und direkt an mich absenden.

Natürlich können Sie mich aber auch auf dem herkömmlichen Weg mit einer Scheidung beauftragen. Vereinbaren Sie hierfür einen Besprechungstermin entweder über meine Homepage oder per Telefon.

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