Online-Rechnung und Vorsteuer

1. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
anotier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Online-Rechnung und Vorsteuer

Nach meiner Kenntnis ist es so, daß Rechnungen, die auf elektronischem Wege versandt wurden, eine digitale Signatur enthalten müssen, um die Vorsteuer darauf geltend machen zu können, sei es als Email, PDF oder sonst was...

Weiß jemand seit wann diese Regelung gilt?

Inwieweit hat man ein Recht darauf eine gesetzeskonforme Rechnung zu erhalten, die dann auch den Vorsteuerabzug ermöglicht?

Ist der Rechnungsaussteller für den Fall, daß ich einer ausschließlichen Online-Zustellung der Rechnungen eingewilligt wurde, irgendwie dazu zu verpflichten, diese Rechnungen in ordentlicher Form zu liefern?

Beispiele wären die Rechnungen von: Telekom, 1&1, Afterbuy, ...

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Das Ganze gilt meines Wissens schon seit 2003.
Die Telekom bietet auch ein Verfahren an, dass die Vorsteuer abziehbar macht. Frag' doch dort einmal nach.

-----------------
"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
efilor
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

die digitale Signatur für Online-Rechnungen war bisher noch nicht so bekannt, weil es kaum einer gemacht hat. Bisher nutzten nur größere Einkaufsgenossenschaften signierte online Rechnungen.
Nun, wo aber Gott und die Welt die Rechnungen online versendet, wird es immer mehr kommen.
Siehe zB. freenet:
http://www.freenet.de/hilfe/rechnung/index.html
Die haben ziemlich schnell auf signierten Rechnungen umgestellt.
Du hast einen Anspruch auf eine korrekte Rechnung, die, solange die Firmen keine elektronisch signierte Rechnungen versenden können/wollen, in Papierform besteht. Bei der Telekom, kann man sich die Rechnungen zufaxen lassen.
Meist bekommst Du dann aber auch nur die PDF-Rechnung ausgedruckt.
In der Literatur ist schon ein Streit entbrannt, die ersten Prüfungen werden dann zeigen, wie die Finanzbeamten darauf reagieren.

bye

erfilor

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anotier
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt´s dazu einen Paragraphen, den man gegebenenfalls anbringen kann?

Viele Schlagen vor, daß man die unkorrekten Rechnungen nicht bezahlt, aber man sollte bedenken, daß dann auch die Dienstleistungen verweigert werden können...siehe Telekom oder 1&1.

Man hat also quasi kein Druckmittel den Rechnungsausstellern gegenüber.

Gib es irgendwelche Kammern oder Behörden, die dahingehend eingeschaltet werden können?

-- Editiert von anotier am 03.12.2004 20:18:28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
efilor
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Da bleibt nur der Hinweis auf § 14 (1) S. 2 iVm. (2) S. 2 und (3) UStG.

Danach ist der leistende Unternehmer verpflichtet gegenüber dem anderen Unternehmer eine Rechnung auszustellen. Diese muss entweder auf Papier sein, oder nach Zustimmung elektronisch übermittelt. Wenn sie elektronisch übermittelt wird, ist die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts zu gewährleisten.

Es bleibt nur die Firmen immer wieder zu nerven. :(

efilor

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen