Hallo, mich würde folgendes interessieren:
mal angenommen, jemand möchte online eine Kautionsbürgschaft reservieren und erhält wenige Sekunden später online (nicht per E-Mail) den Hinweis, dass das nicht möglich ist, da die Bonitätskriterien nicht erfüllt werden konnten.
Nun ist zu vermuten, dass nicht nur der Interessent sondern jeder andere dieselbe Information erhalten hätte, sofern er dessen Adresse und das Geburtsdatum kennt - potentielle Vermieter, Arbeitgeber, Kollegen etc.
Ist das rechtlich zulässig, so eine Information so einfach zugänglich zu machen?
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Online-Bonitätsprüfung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich haben gerade mal nachgesehen: Meine Bonitätskriterien erfüllt du auch nicht.
Meine Kriterien sind Vornamen mit den Anfangsbuchstaben X und Anfragen nicht vor 22 Uhr.
Es kommt drauf an was dort genau steht und wie die angeben zu prüfen.
Uwe
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Jeder wirtschaftlich Tätige hat natürlich ein berechtigtes Interesse daran, sein Zahlungsausfallrisiko bezüglich des Vertragspartner genau zu kennen. Darauf begründet sich das Recht der vorhergehenden Prüfung der Bonität. Dies darf er auch ohne Einwilligung des Betroffenen tun, wenn dies nach seinem Geschäftszweck erforderlich ist.
Die hierfür beliebtesten Anlaufstellen sind das amtliche Schuldnerverzeichnis, sowie Auskunfteien wie Schufa, Creditreform, Bürgel etc.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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-- Editiert am 07.01.2011 00:15
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Bei manchen Vorgängen im Geschäftsleben geht's ja schließlich um sehr große Summen, bei denen ein Ausfall für den Vertragspartner echt Besorgnis erregend und heftig werden könnte...
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