Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage zum Sachverhalt.
Ich möchte etwas bei einem großen Elektronikhändler (MM) online bestellen und in den Markt liefern lassen um es dann DORT zu bezahlen. Die Bezahlung soll in Form einer Finanzierung im Markt stattfinden (mit dem Kundenservice hinsetzten und alles fertig machen - Die Tatsache der Finanzierung im allgemeinen lassen wir hier mal moralisch gesehen außen vor). Ich habe bereits zweimal mit dem Kundenservice und einmal mit dem zuständigen Markt telefoniert.
Der erste Kundenservice-Mitarbeiter teilte mir zuerst mit, es wäre möglich, die Finanzierung im Markt durchzuführen und das das Fernabsatzgesetz hier greift. Der zweite Kundenservice-Mitarbeiter teilte mir mit, dass es von Markt zu Markt unterschiedlich ist ob dann die Finanzierung dort funktioniert oder nicht, das Fernabsatzgesetz würde aber defintiv greifen und ich könnte es einfach zurückgeben. Die Mitarbeiter im spezifischen Markt meinte zu mir, dass es möglich ist die Finanzierung dort abzuschließen, das Rückgaberecht durch den Fernabsatz entfällt jedoch wenn ich es in den Markt liefern lassen und dort bezahle oder finanziere. ich bin etwas verwirrt.
Fragen hierbei:
1. Wenn ich die Ware online bestelle, aber im Markt abhole und dort erst per Finanzierungsvertrag bezahle, habe ich dort das 14-tägige Rückgaberecht durch das Fernabsatzgesetzt?
2. Wie verhält sich eine solche Rückgabe mit dem Kreditvertrag/Finanzierungsvertrag? Habe ich das recht, diesen dann auch zu widerrufen beziehungsweise zu beenden? Was ist mit eventuell bereits getätigten Ratenzahlungen?
Ich hoffe auf Ihre Hilfe.
Online-Bestellung, Marktabholung, Finanzierung - Wiederrufsrecht?
11. September 2017
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Frage vom 11. September 2017 | 17:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Online-Bestellung, Marktabholung, Finanzierung - Wiederrufsrecht?
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#1
Antwort vom 11. September 2017 | 21:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120337 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatWenn ich die Ware online bestelle, aber im Markt abhole und dort erst per Finanzierungsvertrag bezahle, habe ich dort das 14-tägige Rückgaberecht durch das Fernabsatzgesetzt? :
Kommt darauf an, wo / wann genau der Vertragsabschlus erfolgt.
Und ob ein Gericht das dann nicht doch als Umgehungstatbestand beurteilen würde.
ZitatHabe ich das recht, diesen dann auch zu widerrufen beziehungsweise zu beenden? :
Ja, kann man.
Und der in dem Zusammenhang abgeschlossene Kaufvertrag wäre dann auch beendet (Sichwort "verbundene Verträge").
#2
Antwort vom 11. September 2017 | 21:33
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
Zitat. Wenn ich die Ware online bestelle, aber im Markt abhole und dort erst per Finanzierungsvertrag bezahle, habe ich dort das 14-tägige Rückgaberecht durch das Fernabsatzgesetzt? :
Womöglich nicht, denn die Lieferung in den Markt dürfte noch kein Abschluss sein, denn man muss den Artikel im Markt nicht kaufen. so ist es bei denen in der Regel der Fall.
Der eigentliche Abschluss erfolgt dann vor Ort.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. September 2017 | 02:01
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Das sehe ich genauso. Der eigentliche Verkauf geschieht im Markt, damit ist das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz gegessen.
#4
Antwort vom 13. September 2017 | 08:53
Von
Status: Weiser (16552 Beiträge, 9319x hilfreich)
Ein Widerrufsrecht wegen Fernabsatz besteht in der Tat wohl nicht.
Wenn der Kaufgegenstand im Markt finanziert wird, ist das ein Verbraucherdarlehen. Für die gibt es ein Widerrufsrecht.
Wenn der Kreditvertrag widerrufen wird, wird automatisch auch der Kaufvertrag hinfällig (verbundene Verträge).
http://www.recht-finanzen.de/contents/1193-widerrufsrecht-des-verbrauchers-verbraucherdarlehen
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