Hallo,
ich habe einen Internetblog auf dem ich meine persönlichen Erfahrungen im Bereich Kinder und Erziehung poste. Natürlich schreib ich da auch über Produkte die ich gekauft habe und die ich für gut empfand, oder auch Onlinedienste...
Da sehr viel Aufwand in meine Artikel stecke, wollte ich nun einen Teil sperren und diesen erst für eine "Arbeitsentschädigung" von 1 EUR wieder freischalten.
Erst dachte ich, der Euro tut keinem weh und ich habe mir schon bestimmte Plugins für Wordpress herausgesucht. Aber nun kommen mir immer mehr Zweifel, was ich alles Berücksichtigen muss.
Ich bin doch deshalb nicht gleich ein Geschäft und benötige Rechnung, AGB, Haftungsausschluss...
Wie kann ich das "umgehen".
Was muss ich dabei alles berücksichtigen?
Online Artikel teilweise kostenpflichtig anbieten
4. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2017 | 20:34
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 6x hilfreich)
Online Artikel teilweise kostenpflichtig anbieten
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2017 | 20:44
Von
Status: Unbeschreiblich (119624 Beiträge, 39756x hilfreich)
Vieles (Impressum, Datenschutzerklärung, ...) benötigst Du ja schon jetzt, da ist der Rest gar nicht mehr sooo viel.
ZitatIch bin doch deshalb nicht gleich ein Geschäft :
Du verkauft Ware/Dienstleistung gegen Geld.
Was soll es denn sonst sein?
#2
Antwort vom 5. Januar 2017 | 09:32
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 6x hilfreich)
...das ist rechtlich meiner Meinung nach schon etwas differenzierter zu sehen. Ich betreibe nur einen privaten Blog, der von eigenen Erfahrungen schreibt. Ich möchte auch nur einen Teil des Artikels nach einer "Spende" von veröffentlichen.
An was muss ich denn alles denken, damit ich nicht wegen ein paar verdienter EURO nicht Abmahung in der Höhe eines x-fachen davon zahlen muss?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 26. Januar 2017 | 21:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119624 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatAller Logik nach ist das auch auf Urheber anzuwenden, die ihre eigenen Texte mittels einer eigenen Website vermarkten. :
Ja, wäre es.
Nur möchte sunshineh2022 ja nicht die Texte vermarkten, sondern die freien Werbeplätze rund um die Texte. Und da gilt das eben nicht.
Im übrigen bin ich mir in Sachen "Logik" bei den Gerichten nicht mehr wirklich sicher seit den letzten "Verlinkungsurteilen".
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.013
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten