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Onetel & Inkasso Diagonal kein Ende!

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Onetel & Inkasso Diagonal kein Ende!

Also hier stehen ja schon einige Beiträge zu Onetel und auch anderen Teledienstanbietern. Ich lese vieles aber doch nicht das richtige oder will hier keiner etwas vagen? Ich bekam nun auch von Diagonal ein Mahnschreiben mit 4,77€ Hauptforderung, wovon nur 1,77€ Telefongebühren sind, aus einer D-TAG Rechnung vom Nov. 2005 und Mai 2006. zuzüglich die immensen Gebühren von weit über 25,-€, aber da ich nicht sofort reagierte kam nach einer Woche nun noch ein Schreiben jetzt sind wir schon bei Insgesamt 39,-€, und weitere Mahnungen sollen folgen. Und das alles wegen 1,77 € Call by Call Gebühren. Sowas finde ich Abzockerei, oder wie sehen das die Anderen , gibt es da definitiv eine Handhabe, ja oder nein, und wenn ja, was muss man konkret tun, Vorgehensweis. Also ob gerechtfertigt oder nicht, es geht hier um die ungezügelte Abzockerei zu Lasten der Bürger. Und nebenbei, aus der Fprderung von 1,77 € sind nach meiner Erfahrung nur ,30€ cent noch zu zahlen, das andere wurde bar überwiesen und einen Beleg gibt es nicht mehr, da beim Umzug verloren. wer muss wem was beweisen? danke.


von Funiman am 16.04.2007 23:42
Status: Junior (88 Beiträge)
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>Onetel & Inkasso Diagonal kein Ende!
Der Kunde muss die Zahlung nachweisen.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"


von Mahnman am 17.04.2007 07:36
Status: Tao (5486 Beiträge)
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>Onetel & Inkasso Diagonal kein Ende!
Nö Mahnman
OneTel muß nachweisen !
Wie will der User kontrollieren ob die Telefon Gebühren überhaupt angefallen sind ?
Da kann ja sonst jeder kommen !

Wir sind mit folgender Vorgehensweise bei strittigen Telko Rechnungen immer gut gefahren :

Fax UND email ans Inkassobüro

Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
1. einen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie
2. das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung
zu übermitteln.
Solange diese Nachweise nicht vorgelegt werden, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."

mfg

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Punkt 2 ist der entscheidende Knackpunkt !

Der Anspruch auf das Prüfprotokoll (technische Prüfung) ist in § 16 TKV eindeutig geregelt, siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/tkv_1998/__16.html.

hier ein sehr kompetenter Beitrag aus Computer und Dialer Betrug.de :

....Wenn die Forderung mit einer Einrede behaftet ist, hat der Verbindungsnetzbetreiber verschiedenes zu tun. Dazu gehört auch eine technische Prüfung nach § 16 TKV. Diese kann nicht vom Verbindungsnetzbetreiber selbst vorgenommen werden, sonder muss in den allermeisten Fällen bei der Telekom in Auftrag gegeben werden. Allerdings muss das Prüfprotokoll erst auf Verlangen vorgelegt werden. Es ist der Nachweis, dass die Gebührenerfassungsgeräte und die Verbindung bis zur Schnittstelle, an der Dein Netzzugang liegt, zum Zeitpunkt der Einwahl in technisch einwandfreiem Zustand waren.......

.....Die Anbieter sind regelmäßig gar nicht in der Lage so eine technische Prüfung durchführen zu lassen, zumal sie auf eingene Kosten dazu einen Schverständigen zu beschäftigen haben. Die Kosten für die technische Prüfung, wie es der Gesetzgeber vorsieht, übersteigen dabei die strittigen Verbindungkosten um ein Vielfaches, so dass es unwirtschaftlich ist, die Prüfung überhaupt in Auftrag zu geben........
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von thehellion am 17.04.2007 08:21
Status: Tao (11225 Beiträge)
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>Onetel & Inkasso Diagonal kein Ende!
Also bitte, die Forderung ist aus 2005, oder habe ich was falsch verstanden? Wenn die Call-by-vall-Dienste in Anspruch genommen wurden, müssen diese wohl auch bezahlt werden und bei einer derart "alten" Forderung laufen nun einmal Kosten auf, welche der Verursacher zu tragen hat.

@thehellion: Grundsätzlich finde ich Deine Ratschläge toll, jedoch nur bei Personen, welche in Schwierigkeiten ohne eigenes Dazutun sind.

Es wird immer der Eindruck vermittelt, dass man Schulden machen und sich dann um die Zahlungen drücken kann, für mein Empfinden ist das der falsche Weg, zumal es nur in vereinzelten Fällen funktioniert.




von murgab123 am 17.04.2007 08:45
Status: Unsterblich (3023 Beiträge)
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>Onetel & Inkasso Diagonal kein Ende!
GROßE ZUSTIMMUNG für das statement von MURGAB !!

Wer unverschuldet in Not / Schwierigkeiten kommt, dem kann man mit solchen Tips sehr helfen.

Den anderen noch Tips zur Umgegung und Begleichung der Schuld geben ist grob fahrlässig und zudem unproduktiv.



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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"


von qwasy am 17.04.2007 09:17
Status: Legende (426 Beiträge)
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>Onetel & Inkasso Diagonal kein Ende!
Murgab und Qwasy
OneTel und Diagonal haben es Knüppeldick hinter den Ohren !
Dagegen ist ist der Abgebrühteste Schuldner Mutter Theresa !

Man könnte auch - falls Gewissensbisse - die 4,77 an OneTel direkt mit dem Zusatz :
Unter Vorbehalt überweisen.
Natürlich nur wenn man sicher ist das die Forderung berechtigt ist

lg


von thehellion am 17.04.2007 09:29
Status: Tao (11225 Beiträge)
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>Onetel & Inkasso Diagonal kein Ende!
na siehste ....thehellion....
das ist ja schon mal ein Anfang

Du verlierst nicht gleich dein sicher sehr schönes Gesicht und der Schuldner muss sich nicht mit Monatelangem Kleinkrieg einer Inkassobude aufhalten.

Dies ist für alle eine WIN/WIN - Situation

So steht es geschrieben....so soll es sein;)

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"


von qwasy am 17.04.2007 09:36
Status: Legende (426 Beiträge)
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>Onetel & Inkasso Diagonal kein Ende!
Jes sirs, dem schließe ich mich vorbehaltlos an


von murgab123 am 17.04.2007 10:03
Status: Unsterblich (3023 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 3 User(n) bewertet)
 
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>Onetel & Inkasso Diagonal kein Ende!
na ja ....Diagonal wird aber trotzdem noch auf seine Gebühren bestehen - da bin ich absolut sicher !
2 Inkasso 1 Telefoninkasso und 2 Ra Briefe dürften dann durchaus kommen
Mit der penetranten TKV Einforderung ist jedoch oft sofort Ruhe in der Kiste ! (weil nicht erfüllbar)

Ein Bekannter von mir hat einen Bekannten und der kennt jemanden der den Vertrag dieser 2 Firmen schon mal sichtete ...
Demnach arbeitet das IB für das Telko umsonst und lebt ausschließlich von den Gebühren .

Eine Alternative wäre die oben erwähnten Punkte bezüglich TKV einfordern
und gleichzeitig die Zahlung unter Vorbehalt an das Telko ...

jetzt is aber schluß !

Murgab
Du hast immer noch nicht meine Frage nach dem Nikotin beantwortet !





von thehellion am 17.04.2007 13:07
Status: Tao (11225 Beiträge)
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>Onetel & Inkasso Diagonal kein Ende!
@thehellion: Habs wirklich versucht , wie bereits die 100 Male davor
, aber eine Sucht braucht der Mensch, bei mir das Nikotin, bei Dir der §172

Wie wärs, lass uns zur Abwechslung mal schaukeln




von murgab123 am 17.04.2007 13:15
Status: Unsterblich (3023 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 3 User(n) bewertet)
 
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>Onetel & Inkasso Diagonal kein Ende!
bei mir ist es der 174 UND
(wieder) das Nikotin !!

Dafür konsumiere ich - als Gewissensberuhigung sozusagen - nur noch BIO Kost !



von thehellion am 17.04.2007 13:25
Status: Tao (11225 Beiträge)
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