Ombudsmannverfahren Optionskauf Geld/Briefkurs
Liebes Forum,
aktuell befinde ich mich in einem Ombudsmannverfahren, da ich Beschwerde gegenüber meiner Bank eingelegt habe.
Daraufhin hat die Bank jetzt Stellung genommen und nun habe ich einen Monat Zeit mich erneut dazu zu äußern.
Daher erhoffe ich mir von euch einige Anregungen, gerade von Personen mit rechtswissenschaftlichen Kenntnissen.
Ich schildere euch den Sachverhalt:
Vor einiger Zeit wollte ich mir einen Option (Put Option kaufen, da ich damit in der Uni zu tun hatte. Um was für ein Produkt es sich handelt spielt meines Erachtens in der Angelegenheit aber keine Rolle.
Wie auch immer. Da ich nur Student bin und über keine großen Einkünfte verfüge habe ich lediglich 150 Euro auf mein Brokerage Konto überwiesen.
habe ich nur
150 Euro auf mein Depot überwiesen.
Dann habe ich meine Kauforder eingegeben und die Stückzahl eingeben, die ich mir mit dem Börsenkurs aus dem Internet (Onvista) errechnet hatte.
Daraufhin, hat mir das System jedoch nur einen voraussichtlichen Kaufpreis von um die 4 Euro (nicht wie von mir berechnet 150 €) angezeigt.
Daraufhin habe ich die Stückzahl solange erhöht, bis mir das System einen voraussichtlichen Kaufpreis von 150 Euro angezeigt hatte. Daraufhin habe ich die Order durchgeführt.
Als ich dann zurück auf meine Kontoübersicht gelangt bin, erschien dort jedoch plötzlich ein Wert von
minus 4402,90 Euro (Dispositionsbetrag).
Erschrocken habe ich sofort die Postbank Hotline angerufen. Die konnten sich aber auch nicht erklären wie das zustande kam, auch weil bei einer Simulation das System denselben Wert (150 Euro) anzeigte.
Nach einem längeren Gespräch mit seiner Vorgesetzen kam er zu dem Ergebnis, dass das System mit dem Geldkurs gerechnet hatte, die Option wurde aber zum Briefkurs (=Kaufkurs) gekauft, der deutlich (31 mal) höher lag. Er sagte mir, die einzige Möglichkeit sei die Option zu verkaufen. Daraufhin habe ich die Option direkt wieder verkauft. In der Hoffnung, dass der Wert sich in den wenigen Minuten nicht besonders geändert hatte. Nun wurde dieser Verkaufskurs allerdings zum Briefkurs (Verkaufskurs) ausgeführt. Hierfür habe ich die vom System berechneten 150 Euro erhalten. Ich habe aber anscheinend vorher für den Kauf 4619 Euro bezahlt.
Das System der Postbank hat ferner zur Berechnung einen Kurs der Börse Stuttgart zu Grunde gelegt, obwohl ich die Option in Frankfurt gekauft habe.
Ein Fehler war sicherlich, dass ich die Order
ohne Limit eingegeben habe. Ich hatte ursprünglich die korrekte Stückzahl eingegeben, nachdem es mir aber nur einen Kaufbetrag von 4 Euro angegeben hatte die Stückzahl erhöht.
Mehrere Dinge kann ich nicht verstehen.
Erstens: Diese Order hätte meines Erachtens nicht ausgeführt werden dürfen. Ich habe kein Dispo und kann sonst mein Konto bei Käufen auch nicht überziehen.
(Die Postbank argumentiert hier, dass es sich nicht um einen Dispo handelt, sondern um eine tolerierte Kontoüberziehung. Wenn man kein Limit eingibt, können andere Kurse rauskommen.)
Ich kann aber ja auch nicht an einen Bankautomat gehen und mir 5000 Euro abheben obwohl ich nur 150 Euro auf dem Konto habe und keinen Dispo.
Zweitens: Das System rechnet bei einem Kauf mit dem Briefkurs, obwohl beim Kauf der Geldkurs entscheidend ist. Außerdem nimmt sie einen Kurs von einem anderen Handelsplatz als Berechnung. Für mich ist dies Unverständlich und falsch.
Ich hatte sicherlich keine Willensbildung mein Konto um fast 5000 Euro zu überziehen, sondern wollte lediglich mit 150 Euro handeln.
Ich hoffe der Fall wurde ungefähr klar. Rückfragen könnt ihr gerne stellen, wenn etwas nicht klar ist.
Die erste Stellungnahme der Postbank habe ich beigefügt.
Es läuft allerdings das Ombudsmannverfahren (im Falle eines Gerichtsverfahrens müsste ich bei Niederlage noch mehr bezahlen und nach diesem Vorfall bin ich eh schon fast pleite). Daher habe ich den Weg über den Ombudsmann versucht. Die Postbank hat daraufhin eine 14-seitige (inkl. Anhänge) Stellungnahme geschicht. Daher meine Frage wie ich dazu am Besten Stellung nehme und auf was ich mich berufe.
Danke für Eure Anregungen
Hier der Link zur Stellungnahme:
http://s14.directupload.net/file/d/2965/hpyt8n9k_jpg.htm#-- Editiert student1989 am 28.07.2012 23:57
von student1989 am 28.07.2012 23:56
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>Ombudsmannverfahren Optionskauf Geld/Briefkurs
Hallo,
insgesamt sieht das imho nicht gut aus, du hast gleich mehrere Fehler gemacht, sowohl in der Aktion als auch in der vorausgehenden Information (wenn man sich nicht auskennt, darf man sowas nicht machen).
Ich frage mich aber, ob du überhaupt solche Geschäfte abschließen darfst. Dazu muss es einmal eine besondere Risikoaufklärung gegeben haben, dort musstest du dann unterschreiben, dass du bestimmt Dokumente bekommen/gelesen hast. Früher nannte sich das
Termingeschäftsfähigkeit, keine Ahnung, ob das immer noch so ist.
Außerdem könnte für die Bank schon die Orderannahme ohne Limit ein Problem sein. Meine Bank macht das beispielsweise bei bestimmten Wertpapieren und bestimmten Kursen nicht (und das machen die imho nicht einfach so, sondern vermutlich weil es mal eine entsprechende Gerichtsentscheidung gab).
Dann fällt mir noch ein, dass eine Bank Geschäfte u.U. gar nicht ohne zusätzliche Nachfrage handeln darf, wenn sie
erkennbar außerhalb der finanziellen Möglichkeiten des Kunden liegen (ich denke da an bestimmte Bürgschaften). Ich vermute aber, dass es entsprechende Hinweise gegeben hat (in dem verlinkten Schreiben steht ja einiges dazu).
quote:
Er sagte mir, die einzige Möglichkeit sei die Option zu verkaufen.
Wenn du das beweisen kannst, könnte er dafür haften müssen. Es war nämlich nicht die einzige Möglichkeit, du hättest auch halten können.
Das bringt dir aber vermutlich auch nicht viel, denn dadurch könnte allenfalls der Verkauf rückgängig gemacht werden.
Das sind schon mal einige Ansatzpunkte, aber ohne Anwalt dürfte das wohl nicht gehen.
Als nächstes würde ich aber die geforderte Stellungnahme abgeben und die Entscheidung des Ombudsmann abwarten (ist ja kostenlos, und für dich unverbindlich).
Ich denke, ein Vergleichsangebot (etwa 50:50) wäre schon gut, ich würde es ggf. annehmen (aber nicht anbieten, wohlgemerkt).
MfG Stefan
von reckoner am 29.07.2012 18:04
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>Ombudsmannverfahren Optionskauf Geld/Briefkurs
Hallo,
Du schriebst:
Zweitens: Das System rechnet bei einem Kauf mit dem Briefkurs, obwohl beim Kauf der Geldkurs entscheidend ist. Außerdem nimmt sie einen Kurs von einem anderen Handelsplatz als Berechnung. Für mich ist dies Unverständlich und falschBei einem Kauf wird der Briefkurs berücksichtigt, bei einem Verkauf der Geldkurs!
Bei uns wird i.d.R. immer der letzte Kurs angezeigt, der an der Börse festgestellt wurde. Wenn also z.b. an der STU Börse der Kurs mit 0,0001 festgestellt wurde( ohne Umsatz, also dann mit "G" als Zusatz) kann dieser in der Ordermaske zur Berechnung herangezogen werden.
Das der Spread zwischen Geld- und Briefkurs bei Optionsscheinen teilweise mehrere 1000 % beträgt, ist keine Seltenheit, die Emittenten taxen z.b. bei Optionsscheinen, die quasi wertlos sind einen Ankaufskurs von 0,001, damit ein Verlust realisiert werden kann. Dadrüber wurdest Du ja auch in dem Schreiben schon informiert.
Bei Optionen ohne Limit zu arbeiten, wenn man keine vernünftigen Realtime-Systeme hat, ist von Dir fahrlässig!( Da kannst Du nur verliren!)
Die einzige Möglichkeit, die ich hier sehe, dass Du nicht genügend Kenntnisse/Erfahrungen hattest, so Geschäfte durchzuführen. Ich weiß nicht, ob das Anlicken in der Ordermaske reicht, um in die erhöhre Risikoklasse gestuft zu werden.
Der Vergleich mit der Karte hinkt übrigens, wäre die EC Karte für 5000 € freigeschaltet, wäre eine Abhebung ebenfalls möglich. Dies hängt eher davon ab, welche "Sicherheitsvorichtungen" die Bank vorgenommen hat, um sowas zu verhinden. Es gibt Onlinebroker, die diese "Sicherheitsvorichtungen" ebenfalls haben, damit so ein Fall wie deiner nicht passiert. Bei stärkenen Abweichungen weist das System dann z.b. darauf hin, dass nicht genug Deckung auf dem Verrechnungskonto vorhanden ist.
Wie genau dies bei der von Dir genannten Bank ist, weiß ich nicht!
Ich drücke Dir die Daumen, meiner Meinung nach allerdings kannst Du höchstens auf Kulanz hoffen, aus Bankensicht sehe ich hier so gut wie keine Angriffsfläche.
Falls Fragen sind, gerne...
von seb88 am 31.07.2012 14:51
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