>Oma will Kontakt einklagen
Vielleicht ein paar grundsätzliche Anmerkungen.
Bei getrennt lebenden Eltern wird nach dem Gesetz erst einmal grundsätzlich davon ausgegangen, dass es dem Kindeswohl dient, wenn Kinder und Eltern Kontakt haben. Ein Ausschluß des Kontaktes ist nur dann möglich, wenn er dem Kindeswohl schadet. Der Schaden muß also nachgewiesen werden.
Bei Kontakt zu den Großeltern ist es umgekehrt. Hier wird nicht von vornherein vermutet, dass der Umgang mit dem Kind auch gut für das Kind ist. Voraussetzung für diesen Kontakt ist, dass der Kontakt dem Kindeswohl dient. Es wird also ganz anders geprüft. Die Großmutter muss darlegen, dass der Umgang dem Kindeswohl dienlich ist.
Ich würde das ganze einfach abwarten. Und dann bei Gericht erwidern.
wirdwerden
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von wirdwerden am 15.05.2011 08:06
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