Oma schenkt Enkel Haus

21. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go470790-23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Oma schenkt Enkel Haus

Hallo ihr Lieben,

meine Oma möchte mir Ihr Haus schenken, da sie so alleine ist. Wir würden dann das Haus komplett umbauen, da es auch finanziell nie möglich war, wirklich was an diesem Haus zu machen(keine Heizung, eine feuchte Wand, enorme Strom,- und Heizkosten, keine Dämmung, alte Fenster ....) und meine Oma bekommt eine Eigentumswohnung mit Lebenslangen Wohnrecht bei uns. Ich habe seit meinem 13 Lebensjahr dort gewohnt bis ich kurzeitig wegen Ausbildung ausgezogen bin und später meinen Mann kennen gelernt habe.

Meine Oma ist alleinige Besitzerin dieses Hauses, da sie es von ihren Eltern geerbt hat. Leider gibt es zurzeit Probleme mit 2 von ihren drei Kindern, diese möchten Geld haben, wenn meine Oma das Haus uns gibt, verringert sich ja ihr Erbe.Leider zählt auch zu den Problemkindern meine Mutter. Desweiteren ist mein Opa im Altenheim und dieses wird vom Sozialamt bezahlt, meine Oma bekommt noch ein Teil von seiner Rente. Er hatte in diesem Haus weder Wohnrecht oder sonstiges.

Kann meine Oma das Haus uns geben oder steht dann das Sozialamt bei uns bzw die Kinder?

Würden es auch kaufen, aber dann wiederum die Frage hat dann meine Oma was von dem Geld. Wir wollen nicht einfach kernsanieren und dann stehen die Kinder da und wollen den Pflichtanteil von dem sanierten Haus, wenn meine Oma stirbt, deshalb wollen wir alles geklärt haben und ggf. die Kinder erst dann ausbezahlen, wenn die Oma stirbt(jetziger Stand vom Haus), wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Wir wollen der Oma unbedingt helfen und das Haus wieder bewohnbar machen und sie hat wieder mehr Geld, weil wir die Kosten tragen. Die Oma ist noch sehr jung (58) und mein Opa 67 aber sehr krank.

Danke schonmal für eure Antworten

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zu ihren Lebzeiten kann Deine Oma mit ihrem Eigentum machen, was sie will. Potentielle zukünftige Erben haben keine Ansprüche.

Wenn die Oma innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt, haben die Erben ggf. einen Pflichtteilergänzungsanspruch.

Mit dem Sozialamt gibt es nur dann ein Problem, wenn Deine Oma in den nächsten 10 Jahren pflegebedürftig wird.

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